7×7 Unternehmensgruppe insolvent

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Geld der Anleger steht nach Insolvenz im Feuer

 

Es hatte sich bereits angedeutet, nun ist es Realität: Die 7×7 Unternehmensgruppe ist insolvent und wird Insolvenzantrag stellen. Das teilte der Vorstand den Anlegern in einem Schreiben vom 14. Oktober 2024  mit. Für die Anleger, die in verschiedene Kapitalanlagen der 7×7 Gruppe investiert haben, bedeutet dies mehr denn je, dass ihr Geld im Feuer steht und sie erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.

Als Grund für die Insolvenzanträge wird in dem Schreiben die schwierige Marktsituation und die Herausforderungen durch die Corona-Krise genannt. Für welche Gesellschaften der 7×7 Gruppe Insolvenzantrag gestellt wird, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Es muss aber befürchtet werden, dass alle Gesellschaften und damit alle Anleger betroffen sind. Vermögensanlagen wurden von der 7×7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG, der 7×7 Energiewerte Deutschland I. GmbH & Co. KG, der 7×7 Energiewerte Deutschland II. GmbH & Co. KG, der 7×7 fairzins GmbH, der 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG und der 7×7 Invest AG emittiert.

 

Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

 

Noch sind die Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Erst wenn dies der Fall ist, können die Anleger, die in die verschiedenen Anleihen oder Nachrangdarlehen der 7×7 Gruppe investiert haben, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Für die Anleger, die sich an den Fonds beteiligt haben, gilt das leider nicht. Sie sind mit ihrer Beteiligung zu Gesellschaftern geworden und haben keine Insolvenzquote zu erwarten. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber alle Anleger, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die über große Erfahrung im Kapitalmarktrecht verfügt und die Interessen geschädigter Anleger vertritt.

Die Schwierigkeiten der 7×7 Gruppe haben sich schon seit längerer Zeit angedeutet. So gab es Probleme bei den Zahlungen an die Anleger, Laufzeitverlängerungen oder die Umwandlung der Anleihen in Nachrangdarlehen. Im Januar 2024 machte die 7×7 Unternehmensgruppe schließlich bekannt, dass sie alle Anleihen zurückzieht und mit der Sieben Werte eG eine Genossenschaft die Finanzierung übernimmt. Anleger erhielten Kauf- und Übernahmeangebote mit der Option der Weiterführung als Darlehen oder die Umwandlung in Genussscheine.

 

Auszahlungen an Anleger gestoppt

 

Zur finanziellen Konsolidierung scheinen diese Schritte nicht beigetragen zu haben. Wie groß die Schwierigkeiten sind, wurde Ende September deutlich. Die 7×7 Unternehmensgruppe teilte den Anlegern mit, dass alle Auszahlungen, Zinszahlungen und Rückzahlungen ab dem 1. Oktober 2024 im Rahmen eines Moratoriums eingestellt werden sollen. Zudem sollten alle noch laufenden Verträge der Anleger auf „erfolgsabhängige Produkte“ umgestellt werden. Darüber hinaus sollte eine „vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre“ umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anleger mit ihren Forderungen hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurücktreten sollen. Schon in dem Schreiben machte der Vorstand deutlich, dass die Insolvenz verschiedener 7×7 Gesellschaften drohe, wenn die Anleger dem Moratorium nicht zustimmen.

Die Insolvenz ließ sich offenbar dennoch nicht vermeiden. Auch wenn derzeit noch unklar ist, welche Gesellschaften von der Insolvenz betroffen sind, müssen die Anleger erhebliche finanzielle Verluste befürchten. Um sich vor diesen Verlusten zu schützen, haben die Anleger verschiedene Möglichkeiten. Sobald die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können zumindest die Anleger, die in Anleihen und Nachrangdarlehen investiert haben, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Aktuell ist das noch nicht möglich (Stand 18.10.2024).

 

Insolvenzquote und Schadenersatz

 

Anleger, die den 7×7 Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt haben, haben im Insolvenzverfahren allerdings schlechte Karten, da ihre Ansprüche nachrangig sind und sie sich deshalb hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssen. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde, was oft nicht der Fall ist.

Allerdings können die Anleger im Insolvenzverfahren in der Regel nicht mit einer hohen Insolvenzquote rechnen, so dass ihnen weiter finanzielle Verluste drohen. Um diese abzuwenden, können sie schon jetzt und unabhängig vom Insolvenzverfahren ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. Neben Ansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen können auch Forderungen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem hätten sie auch die wirtschaftliche Plausibilität und die Seriosität der Vermögensanlage prüfen müssen. Haben sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen, können sie sich gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht haben.

 

MTR Legal Rechtsanwälte berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren im Kapitalmarktrecht.

Anleger der 7×7-Anleihen können gerne Kontakt zu uns aufnehmen.

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