# Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz im Bundestag beraten

> Der Bundestag berät das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz mit Reform der Zollverwaltung, neuen Datenbefugnissen und Vermögensabschöpfung.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/zollfinanzgerechtigkeitsgesetz-im-bundestag-beraten/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-21

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## Bundestag berät über Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung von Finanzkriminalität

Der Deutsche Bundestag hat sich in erster Beratung mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität befasst. Der Entwurf trägt die [Bundestagsdrucksache 21/8282](https://dserver.bundestag.de/btd/21/082/2108282.pdf) vom 30. September 2026 und war zuvor als Bundesratsdrucksache 446/26 vom 14. August 2026 dem Bundesrat zugeleitet worden. Nach dem Entwurf ist das Gesetz zustimmungsbedürftig.

Das Vorhaben wird unter dem Kurztitel Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geführt und soll nach den vorliegenden Angaben zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Bereits am 3. März 2026 war ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vorgelegt worden; dieser steht im Zusammenhang mit dem am 25. Februar 2026 im Kabinett verabschiedeten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität.

Gegenstand der parlamentarischen Beratung war zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zollreform erweitern – Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben“. Dieser Antrag ist als Bundestagsdrucksache 21/8391 dokumentiert.

## Zielrichtung und Umfang des Gesetzgebungsvorhabens

### Reform der Zollverwaltung als Schwerpunkt

Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf damit, Deutschland als Wirtschafts- und Finanzstandort zu stärken und zugleich den demokratischen Rechtsstaat in seinem Bestand zu schützen. Im Mittelpunkt steht eine umfassende Neuordnung der Zollverwaltung.

Nach den vorliegenden Informationen sind rund 49.000 Beschäftigte der Zollverwaltung von der Reform betroffen. Die bisher 41 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter, mithin 49 örtliche Behörden, sollen zu 41 Zolldirektionen zusammengeführt werden. Die Umbenennung der Hauptzollämter in Zolldirektionen ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen; die neue Bezeichnung soll jedoch erst später verpflichtend werden, um unter anderem Anpassungen von Vordrucken und Beschilderungen zu ermöglichen.

Auch innerhalb der Generalzolldirektion sind strukturelle Änderungen vorgesehen. Die bislang sechs Fachdirektionen sollen durch zwei Fachstränge ersetzt werden:

- „Zölle und Steuern“
- „Sicherheit und Vollzug“

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll nach dem Entwurf in ihrer bisherigen Struktur bestehen bleiben. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Zollkriminalamt und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung in die Generalzolldirektion einzugliedern.

### Änderungen zahlreicher Regelwerke

Das Gesetzgebungsvorhaben sieht Änderungen an 17 Gesetzen und einer Rechtsverordnung vor. Ausdrücklich genannt wird zudem, dass durch das Vorhaben Grundrechte eingeschränkt werden sollen, namentlich die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, das Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Die geplanten Regelungen betreffen damit nicht nur Organisationsfragen der Zollverwaltung, sondern auch Eingriffsbefugnisse und Verfahrensregelungen. Für die Finanzgerichte wird im Entwurf ein zusätzlicher Kostenaufwand infolge eines Personalmehrbedarfs angeführt, der sich aus dem neuen Verfahren nach §§ 54 ff. des Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetzes ergeben soll.

## Neue Befugnisse bei Datenanalyse und Vermögensabschöpfung

### Einsatz Künstlicher Intelligenz zur Datenanalyse

Zu den zentralen Bestandteilen des Gesetzentwurfs gehören neue Befugnisse im Bereich der Datenanalyse. Nach den Angaben der Bundesregierung soll hierzu auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz zählen.

Die [Bundesbeauftragte für den Datenschutz](https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Finanzen-Steuern/Kabinettsbeschluss_Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz.html) und die Informationsfreiheit bewertet den Entwurf nach den vorliegenden Angaben „mit großer Sorge“. Hintergrund ist insbesondere, dass die Generalzolldirektion und die künftig 41 Zolldirektionen vorhandene Daten biometrisch mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet abgleichen dürfen sollen.

Diese datenschutzrechtlich relevanten Befugnisse stehen im parlamentarischen Verfahren zur Beratung. Eine abschließende gesetzliche Bewertung hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und vom endgültigen Wortlaut der Regelungen ab.

### Administrative Vermögensabschöpfung

Ein weiterer Kernpunkt ist die vorgesehene administrative Vermögensabschöpfung unterhalb der Schwelle einer strafrechtlichen Verurteilung. Die Maßnahme soll nach dem Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Finanzkriminalität stehen.

Die Fachpresse hat hierzu darauf hingewiesen, dass insbesondere die Einziehung verdächtigen Vermögens nach dem geplanten Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz rechtsstaatliche Grundsätze berühren könne. Soweit sich die Diskussion auf Verdachtslagen und nicht auf rechtskräftig festgestellte Straftaten bezieht, ist die Unschuldsvermutung zu beachten. Die parlamentarische Beratung ist insoweit noch nicht abgeschlossen.

## Beratung im Bundestag und Überweisung an Ausschüsse

### Erste Lesung in der 100. Sitzung

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand in der 100. Sitzung des Deutschen Bundestages am Freitag, dem 9. Oktober 2026, statt. Für die Bundesregierung sprach der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Michael Schrodi.

Für die Aussprache im Plenum waren 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

### Antrag der Fraktion Die Linke

Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/8391 geht auf die Abgeordneten Isabelle Vandre, Janine Wissler und Doris Achelwilm zurück. Er wurde federführend an den Finanzausschuss überwiesen. Mitberatend befasst sind der Innenausschuss sowie zusätzlich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Der Antrag betrifft nach seinem Titel eine Erweiterung der Zollreform, die wirksame Verfolgung organisierter Steuerkriminalität und die Rückführung eingezogenen Vermögens an die Gesellschaft. Eine abschließende Entscheidung des Bundestages ist nach dem hier zugrunde gelegten Verfahrensstand nicht dokumentiert.

## Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Bundestages hat für Montag, den 2. November 2026, von 14 Uhr bis 15.30 Uhr eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus, Saal E 400, vorgesehen. Gegenstand der Anhörung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Mitberaten werden soll außerdem ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Steuerhinterziehung. Als Antragsteller werden unter anderem die Abgeordneten Max Lucks, Katharina Beck und Marcel Emmerich genannt.

Die Anhörung dient der weiteren parlamentarischen Befassung. Änderungen am Entwurf sind im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich.

## Stellungnahmen und Kritikpunkte im Gesetzgebungsverfahren

### Forderungen aus dem Bundesrat

In den Ausschussempfehlungen des Bundesrates zur Bundesratsdrucksache 446/1/26 wird unter anderem eine echte Beweislastumkehr für Fälle nicht aufklärbarer Vermögensherkunft nach § 62 Abs. 1 ZollKrimBG-E verlangt. Zudem wird kritisiert, dass der Regierungsentwurf keine Unterrichtungspflicht der Strafverfolgungsbehörden durch die Zolldirektionen vorsehe.

Diese Punkte betreffen die Ausgestaltung der geplanten Vermögensabschöpfung sowie die Zusammenarbeit zwischen Zollverwaltung und Strafverfolgungsbehörden. Ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber diese Forderungen aufgreift, ist Teil des weiteren parlamentarischen Verfahrens.

### Interessenvertretung und Verhältnismäßigkeit

Das Vorhaben wurde im Lobbyregister des Bundestages als Regelungsvorhaben erfasst. Unter anderem meldete der Verband Internationaler Banken in Deutschland am 30. März 2026 Interessenvertretung an und verwies auf aus seiner Sicht erforderliche Klarstellungen sowie Verhältnismäßigkeitsprüfungen.

Die genannten Stellungnahmen zeigen, dass die geplanten Regelungen nicht nur die Verwaltung selbst betreffen, sondern auch Auswirkungen auf Unternehmen, Finanzmarktteilnehmer und vermögensbezogene Sachverhalte haben können. Maßgeblich bleibt jedoch der endgültige Gesetzeswortlaut.

## Bedeutung für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen

Die geplante Reform der Zollverwaltung und die Bekämpfung von Finanzkriminalität berühren zentrale Bereiche des Steuer- und Wirtschaftsrechts. Dies gilt insbesondere dort, wo behördliche Datenanalysen, [Zollverfahren, steuerliche Sachverhalte](https://www.mtrlegal.com/cities/kassel/zollrecht/), Vermögensabschöpfung oder grenzüberschreitende Strukturen betroffen sein können.

Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen ist der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens daher von erheblicher Relevanz. Zugleich ist zu beachten, dass sich der Entwurf noch im parlamentarischen Verfahren befindet und eine abschließende Bewertung erst auf Grundlage der finalen gesetzlichen Regelungen erfolgen kann.

MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten in [steuerrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen](https://www.mtrlegal.com/cities/karlsruhe/steuerrecht/) mit internationalem Bezug. Wer die möglichen Auswirkungen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes auf steuerliche Strukturen, Vermögenswerte oder unternehmerische Abläufe einordnen lassen möchte, findet weitere Informationen unter [Rechtsberatung im Steuerrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/).
