# Untauglicher Versuch

Quelle: https://www.mtrlegal.com/wiki/untauglicher-versuch/ · Sprache: de · Stand: 2026-05-06

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## Einführung in den Begriff des untauglichen Versuchs

Der untaugliche [Versuch](https://www.mtrlegal.com/wiki/versuch/) ist ein Begriff aus dem Bereich der Strafrechtsdogmatik, der sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit ein Verhalten strafbar sein kann, auch wenn der Täter das angestrebte Ziel objektiv nicht erreichen kann. Ein Versuch ist im strafrechtlichen Sinne eine Tat, die der Täter begonnen hat, um ein bestimmtes [Delikt](https://www.mtrlegal.com/wiki/delikt/) zu begehen, die aber aus bestimmten Gründen nicht vollendet wird. Beim untauglichen Versuch liegt der Schwerpunkt darauf, dass der Täter subjektiv glaubt, eine [strafbare Handlung](https://www.mtrlegal.com/wiki/strafbare-handlung/) zu begehen, obwohl objektiv betrachtet die Tat nicht erfolgreich sein kann.

Ein klassisches Beispiel für einen untauglichen Versuch ist die Situation, in der jemand auf einen vermeintlichen Feind mit einer ungeladenen Waffe schießt, in der festen Überzeugung, ihn zu verletzen oder zu töten. Da die Waffe nicht geladen ist, kann der Schuss sein Ziel nicht erreichen, jedoch hat der Täter in seiner Vorstellung den Versuch unternommen, eine strafbare Handlung zu begehen. Die Strafbarkeit hängt hier von der subjektiven Vorstellung und dem Willen des Täters ab, nicht von der objektiven Möglichkeit der Tatvollendung.

Der untaugliche Versuch spielt im Strafrecht eine bedeutende Rolle, da er die Abgrenzung zwischen strafbarem und nicht strafbarem Verhalten verdeutlicht. Obwohl der Täter sein Ziel nicht erreichen kann, wird sein Verhalten dennoch als strafwürdig angesehen, weil es auf eine rechtswidrige Tat gerichtet ist. Dies wirft Fragen darüber auf, wie weit die Strafbarkeit auf bloße Gedankenspiele und fehlgeschlagene Handlungen ausgedehnt werden kann und soll.

## Arten des untauglichen Versuchs

Innerhalb des Konzepts des untauglichen Versuchs lassen sich verschiedene Arten unterscheiden, die sich vor allem durch die Art der Untauglichkeit auszeichnen. Der untaugliche Versuch kann sich sowohl auf das Tatobjekt als auch auf das Tatmittel beziehen. Ein untaugliches Tatobjekt liegt vor, wenn das Objekt, auf das sich die Handlung bezieht, nicht existiert oder nicht die Eigenschaften aufweist, die der Täter ihm zuschreibt.

Ein Beispiel für ein untaugliches Tatobjekt ist der Versuch, ein leeres Portemonnaie zu stehlen in der Annahme, es sei gefüllt mit Geld. Obwohl der Diebstahlversuch objektiv nicht erfolgreich sein kann, weil kein Geld vorhanden ist, bleibt der Versuch strafbar, weil der Täter ein Vermögensdelikt begehen wollte. Ähnlich verhält es sich beim Versuch, eine nicht existierende Person zu töten – etwa durch Schläge auf einen vermeintlich schlafenden Menschen, der jedoch gar nicht anwesend ist.

Ein untaugliches Tatmittel liegt hingegen vor, wenn das Mittel, das der Täter zur Begehung der Tat einsetzt, von vornherein ungeeignet ist, das Tatobjekt zu schädigen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Täter mit einer ungeladenen Waffe schießt oder ein Gift verwendet, das nicht tödlich ist. Auch hier ist die Strafbarkeit gegeben, da der Täter subjektiv das Ziel einer strafbaren Handlung verfolgt, auch wenn das Mittel objektiv ungeeignet ist.

## Rechtsfolgen des untauglichen Versuchs

Die Rechtsfolgen eines untauglichen Versuchs sind ein komplexes Thema, das stark von der Einschätzung der subjektiven Tatseite abhängt. Der untaugliche Versuch wird in der Regel ebenso behandelt wie ein tauglicher Versuch. Dies bedeutet, dass auch ein untauglicher Versuch strafbar ist, wenn der Täter mit dem Vorsatz handelt, ein Verbrechen oder Vergehen zu begehen, und dabei die Tatbestandsmerkmale subjektiv für erfüllt hält.

Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs hängt somit maßgeblich von der Vorstellung und dem Willen des Täters ab. Dieser Ansatz stellt sicher, dass auch solche Handlungen bestraft werden können, die aufgrund eines Irrtums oder einer Fehleinschätzung nicht zum Erfolg führen, aber dennoch eine Verletzung von Rechtsgütern bezwecken. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass Täter von vornherein nicht strafbar sind, nur weil sie aus Unwissenheit oder aufgrund technischer Fehler scheitern.

Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen ein untauglicher Versuch straflos bleibt. Dies kann der Fall sein, wenn der Täter aus grober Unkenntnis oder absoluter Ungeeignetheit des Tatmittels handelt, was als "untauglicher Versuch aus grobem Unverstand" bezeichnet wird. In solchen Fällen wird dem Täter nicht die Ernsthaftigkeit seines Versuchs zugestanden, was zu einer anderen Bewertung der Strafbarkeit führen kann.

## Beispiele und Fallkonstellationen

Die Betrachtung von Beispielen und typischen Fallkonstellationen hilft, das Konzept des untauglichen Versuchs besser zu verstehen. Eine häufig diskutierte Situation ist der Einsatz von Placebos oder vermeintlich wirkungslosen Mitteln bei der Begehung eines Delikts. Angenommen, jemand verabreicht einem anderen eine harmlose Substanz im Glauben, es handele sich um ein starkes Gift. Trotz der objektiven Harmlosigkeit der Substanz bleibt die Handlung strafbar, da der Versuch einer Körperverletzung oder Tötung vorlag.

Ein weiteres Beispiel ist der Diebstahl von vermeintlichem Eigentum. Wenn eine Person in der Absicht, einen Diebstahl zu begehen, ein vermeintlich wertvolles Gemälde entwendet, das sich später als Fälschung erweist, so liegt ein untauglicher Versuch vor. Objektiv betrachtet ist der Versuch, das Original zu stehlen, gescheitert, subjektiv jedoch bleibt der Diebstahlversuch bestehen.

Schließlich gibt es auch Fälle, in denen der Täter glaubt, eine Straftat zu begehen, obwohl sein Verhalten tatsächlich nicht strafbar ist. Dies kann bei rechtlichen Irrtümern der Fall sein, wenn etwa jemand irrtümlich annimmt, eine bestimmte Handlung sei gesetzlich verboten, und deshalb versucht, diese zu begehen. Solche Konstellationen werfen komplexe Fragen nach der subjektiven Vorstellung und der Rechtskenntnis des Täters auf.

## Untauglicher Versuch im Kontext der Strafzumessung

Die Frage, wie sich ein untauglicher Versuch auf die Strafzumessung auswirkt, ist von erheblicher Bedeutung. Grundsätzlich wird der Versuch einer Straftat milder bestraft als die vollendete Tat, was auch für den untauglichen Versuch gilt. Die Strafmilderung ergibt sich aus der Tatsache, dass das geschützte Rechtsgut letztlich nicht verletzt wurde, auch wenn der Täter dies beabsichtigte.

Allerdings kann die Strafzumessung je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Bei der Entscheidung über das Strafmaß spielen Faktoren wie die Intensität des Vorsatzes, die Art des Tatmittels und die Schwere des angestrebten Delikts eine Rolle. Auch die Frage, ob der Täter bei seiner Handlung grob fahrlässig oder aus einem Irrtum heraus gehandelt hat, kann Einfluss auf das Strafmaß haben.

Nicht zuletzt ist der untaugliche Versuch auch im Hinblick auf die Prävention von Bedeutung. Die Bestrafung untauglicher Versuche soll potenzielle Täter abschrecken und das allgemeine Rechtsbewusstsein stärken. Dabei wird deutlich, dass das Strafrecht nicht nur auf den Schutz von Rechtsgütern abzielt, sondern auch darauf, kriminelle Handlungen bereits im Ansatz zu unterbinden.

### Was ist ein untauglicher Versuch?

Ein untauglicher Versuch liegt vor, wenn jemand mit der Absicht handelt, eine Straftat zu begehen, jedoch das Ziel aufgrund von objektiven Umständen nicht erreichen kann. Der Täter glaubt subjektiv, dass er eine strafbare Handlung begeht, obwohl dies objektiv unmöglich ist.

### Welche Arten von Untauglichkeit gibt es?

Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Untauglichkeit: die Untauglichkeit des Tatobjekts und die Untauglichkeit des Tatmittels. Beim untauglichen Tatobjekt ist das Objekt der Handlung nicht vorhanden oder nicht geeignet, das Delikt zu verwirklichen. Beim untauglichen Tatmittel ist das eingesetzte Mittel von vornherein ungeeignet, die Handlung erfolgreich auszuführen.

### Ist ein untauglicher Versuch strafbar?

Ja, ein untauglicher Versuch ist grundsätzlich strafbar, wenn der Täter mit Vorsatz handelt. Auch wenn die Tat objektiv nicht erfolgreich sein kann, wird die Strafbarkeit durch den subjektiven Vorsatz des Täters bestimmt, der eine strafbare Handlung begehen will.

### Was ist ein untauglicher Versuch aus grobem Unverstand?

Ein untauglicher Versuch aus grobem Unverstand liegt vor, wenn der Täter aufgrund grober Unkenntnis oder absoluter Ungeeignetheit des Mittels handelt. In solchen Fällen erkennt die Rechtsprechung häufig, dass dem Täter die Ernsthaftigkeit seines Versuchs fehlt, was zu einer anderen Bewertung der Strafbarkeit führen kann.

### Wie wirkt sich ein untauglicher Versuch auf die Strafzumessung aus?

Ein untauglicher Versuch wird in der Regel milder bestraft als die vollendete Tat, da das Rechtsgut nicht verletzt wurde. Die genaue Strafzumessung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab, einschließlich der Intensität des Vorsatzes und der Umstände der Tat.

### Kann ein rechtlicher Irrtum zu einem untauglichen Versuch führen?

Ja, ein rechtlicher Irrtum kann zu einem untauglichen Versuch führen, wenn jemand glaubt, eine gesetzlich verbotene Handlung zu begehen, obwohl dies nicht der Fall ist. Die subjektive Vorstellung des Täters von der Strafbarkeit seines Verhaltens spielt hier eine entscheidende Rolle.
