Legal Lexikon

Teilkasko

Begriff und Einordnung der Teilkasko

Die Teilkasko ist eine freiwillige Sachversicherung für Kraftfahrzeuge. Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen klar definierte, von außen einwirkende Gefahren (benannte Gefahren). Anders als die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht, die Schäden an fremden Personen, Sachen oder Vermögen abdeckt, dient die Teilkasko dem Schutz des versicherten Fahrzeugs. Sie bildet häufig die Grundstufe eines Kaskoschutzes und kann unabhängig von einer Vollkasko abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz beruht auf den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Diese legen fest, welche Ereignisse als versichert gelten, in welchem Umfang Entschädigung erfolgt und welche Pflichten Versicherungsnehmende einzuhalten haben.

Abgrenzung zu Haftpflicht und Vollkasko

Teilkasko im Verhältnis zur Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und reguliert Ansprüche Dritter. Die Teilkasko ist eine freiwillige Sachdeckung ohne Haftungscharakter; sie ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, soweit diese durch vereinbarte Gefahren ausgelöst wurden. Eine Anspruchsverfolgung Dritter gegen die Teilkasko findet nicht statt.

Teilkasko im Verhältnis zur Vollkasko

Die Vollkasko umfasst in der Regel die Leistungen der Teilkasko und erweitert sie um Eigenschäden am Fahrzeug infolge von selbst verursachten Unfällen sowie Schäden durch mutwillige Beschädigungen. Die Teilkasko deckt typischerweise keine selbstverschuldeten Unfallschäden und keine Vandalismusschäden.

Leistungsumfang der Teilkasko

Typische versicherte Gefahren

Brand und Explosion

Beschädigungen oder Zerstörungen des Fahrzeugs durch Brand oder Explosion sind üblicherweise umfasst. Die Abgrenzung zu Schmor- und Kurzschlussschäden erfolgt nach den Bedingungen.

Entwendung

Versichert sind regelmäßig Diebstahl, Raub sowie unerlaubte Ingebrauchnahme durch unbefugte Personen. Bei Entwendung steht die Wiederbeschaffung oder Entschädigung nach den vertraglichen Bewertungsmaßstäben im Vordergrund.

Elementarereignisse

Erfasst werden in der Regel Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen. Der genaue Katalog und etwaige Einschränkungen ergeben sich aus dem Vertrag.

Glasbruch

Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs (z. B. Front-, Seiten- und Heckscheibe, teils Glasdächer) sind typischer Bestandteil. Der Austausch oder die Reparatur richtet sich nach den Bedingungen.

Tiereinwirkungen

Kollisionen mit Tieren sind je nach Vereinbarung abgesichert. Teilweise beschränkt sich der Schutz auf bestimmte Tierarten; moderne Tarife weiten dies häufig aus. Schäden durch Tierbiss (z. B. Marderbiss) und hierdurch verursachte Folgeschäden können bis zu vereinbarten Höchstbeträgen mitversichert sein.

Kurzschluss und Verkabelung

Schäden an der Fahrzeugverkabelung infolge von Kurzschluss können eingeschlossen sein. Folgeschäden an Aggregaten sind häufig separat geregelt oder ausgeschlossen.

Geografischer und zeitlicher Geltungsbereich

Der Schutz gilt innerhalb des vertraglich festgelegten Geltungsbereichs. Üblich sind geografische Geltungen, die große Teile Europas und benannte Anliegerstaaten erfassen. Die zeitliche Geltung richtet sich nach Versicherungsbeginn und -ende bzw. der Laufzeit des Vertrags.

Nicht versicherte bzw. eingeschränkte Risiken

Unfälle und Vandalismus

Selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie mutwillige Beschädigungen durch Dritte sind Gegenstand der Vollkasko und fallen grundsätzlich nicht in die Teilkasko.

Verschleiß, Betriebsschäden, reine Bruchschäden

Nicht umfasst sind typischerweise Abnutzung, Alterung, Material- oder Betriebsschäden ohne äußeres Ereignis sowie reine Bruchschäden ohne versicherten Auslöser.

Besondere Ausschlüsse und Grenzen

Vertragsbedingungen enthalten regelmäßig spezielle Ausschlüsse, zum Beispiel bei Rennen, bei bestimmten Umbauten, bei grob pflichtwidriger Behandlung des Fahrzeugs oder für nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände. Der konkrete Ausschlusskatalog ist vertragsabhängig.

Selbstbeteiligung und Prämiengestaltung

Selbstbeteiligung

In der Teilkasko ist eine vertragliche Selbstbeteiligung üblich. Sie wird im Schadenfall von der Entschädigung abgezogen. Deren Höhe ist vereinbart und wirkt sich auf die Prämie aus.

Prämie und Schadenverlauf

Für die Teilkasko werden in der Regel keine Schadenfreiheitsklassen geführt. Gemeldete Teilkaskoschäden wirken sich daher üblicherweise nicht auf Schadenfreiheitsrabatte aus, können jedoch die zukünftige Prämienkalkulation beeinflussen.

Pflichten vor und nach dem Schadenfall

Sicherheits- und Aufklärungsobliegenheiten

Versicherungsnehmende haben vertraglich festgelegte Pflichten zu beachten, etwa zur Sicherung des Fahrzeugs und zur Mitwirkung an der Aufklärung des Schadenhergangs. Bei Entwendung sehen Bedingungen häufig Mitwirkungs- und Anzeigepflichten vor.

Mitwirkung bei Schadenfeststellung

Erforderlich sind regelmäßig wahrheitsgemäße Angaben, das Einreichen angeforderter Unterlagen und das Ermöglichen von Besichtigungen. Schlüssel- und Fahrzeugnachweise können verlangt werden.

Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten kann die Entschädigung entsprechend reduziert werden oder entfallen, abhängig von Schwere und Ursachenzusammenhang.

Schadenregulierung und Bewertungsmaßstäbe

Reparatur, Totalschaden, Entwendung

Bei reparablen Schäden erfolgt die Regulierung bis zur wirtschaftlichen Grenze nach vereinbarten Maßstäben. Bei Totalschaden oder Entwendung ist maßgeblich, welcher Betrag zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlich ist, abzüglich eines vorhandenen Restwerts.

Wertansätze und Mehrwertsteuer

Maßgeblich sind vertraglich definierte Werte, häufig der Wiederbeschaffungswert am Schadentag. Eine Erstattung von Umsatzsteuer erfolgt regelmäßig nur, soweit sie tatsächlich anfällt. Vereinbarte Entschädigungsbegrenzungen oder besondere Neuwertregelungen können vorgesehen sein.

Abzüge und Grenzen

Abzüge für Wertverbesserungen sind möglich. Höchstentschädigungen, Selbstbeteiligungen und Deckelungen für bestimmte Schadenarten (z. B. Tierbissfolgeschäden) sind vertragstypisch.

Zubehör, Sonderausstattung und Fahrzeugteile

Mitversicherte Bestandteile

Feste, serienmäßige oder vertraglich benannte Sonderausstattung ist grundsätzlich erfasst, soweit sie im Fahrzeug fest eingebaut ist. Für nachträglich eingebaute Teile und Zubehör gelten oft besondere Anrechnungsvoraussetzungen und Summenbegrenzungen.

Lose Gegenstände

Lose, nicht fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände sind in der Teilkasko regelmäßig nicht erfasst, es sei denn, sie sind ausdrücklich benannt.

Vertragsdauer, Anpassungen und Kündigungsrechte

Beginn, Laufzeit und Ende

Die Deckung beginnt und endet entsprechend der Police. Änderungen am Risiko (z. B. Fahrzeugwechsel) sind dem Versicherer gemäß den Vertragsbestimmungen mitzuteilen.

Kündigungs- und Sonderrechte

Ordentliche Kündigungsrechte bestehen nach den vertraglichen Fristen. Nach einem Schadenereignis sehen die Bedingungen häufig besondere Kündigungsrechte beider Parteien vor.

Saisonale und ruhende Risiken

Bei saisonalen Zulassungen oder Ruhendstellungen gelten besondere Regelungen zur Prämie und zum Umfang des fortbestehenden Schutzes, wie vertraglich vereinbart.

Grobe Fahrlässigkeit und Regress

Bei grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalls kann die Entschädigung nach vertraglichen Grundsätzen gekürzt werden. Viele Tarife enthalten hierzu eigene Regelungen und Ausnahmen. Soweit der Versicherer leistet, können ihm Ansprüche gegen Schädigende zustehen.

Internationale Aspekte

Auslandsdeckung

Der territoriale Geltungsbereich der Teilkasko ist vertraglich festgelegt. Er kann sich auf ausgewiesene Staaten beschränken. Die Deckung gilt unabhängig von internationalen Haftpflichtnachweisen, da es sich um eine Sachdeckung handelt.

Transport und Beförderung

Während des Transports (z. B. auf Fähren oder durch Speditionen) gelten besondere Bestimmungen. Der Umfang ist in den Bedingungen geregelt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was umfasst die Teilkasko grundsätzlich?

Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen benannte Gefahren wie Entwendung, Brand, bestimmte Elementarereignisse, Glasbruch sowie vereinbarte Tierereignisse. Unfall- und Vandalismusschäden sind nicht Gegenstand der Teilkasko.

Worin liegt der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Vollkasko enthält typischerweise alle Leistungen der Teilkasko und erweitert sie um Eigenschäden aus selbst verursachten Unfällen und um Schäden durch mutwillige Beschädigungen. Die Teilkasko beschränkt sich auf definierte Außeneinwirkungen.

Wirkt sich ein Teilkasko-Schaden auf die Schadenfreiheitsklasse aus?

In der Teilkasko werden in der Regel keine Schadenfreiheitsklassen geführt. Ein regulierter Teilkasko-Schaden verändert daher üblicherweise nicht die Schadenfreiheitsklasse, kann aber Einfluss auf die zukünftige Prämienkalkulation haben.

Ist grobe Fahrlässigkeit in der Teilkasko gedeckt?

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kann die Entschädigung vertraglich anteilig gekürzt werden. Viele Tarife sehen hierzu besondere Regelungen vor, mit möglichen Ausnahmen und Einschränkungen.

Gilt die Teilkasko auch im Ausland?

Ja, im vertraglich vereinbarten Geltungsbereich. Dieser ist geografisch festgelegt und kann sich auf bestimmte Länder erstrecken. Maßgeblich ist die Police.

Deckt die Teilkasko Vandalismus oder selbst verschuldete Unfälle?

Nein. Mutwillige Beschädigungen und selbst verschuldete Unfälle fallen regelmäßig unter die Vollkasko, nicht unter die Teilkasko.

Sind Marderbiss und dessen Folgeschäden erfasst?

Schäden durch Tierbiss können eingeschlossen sein. Folgeschäden sind häufig auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt oder gesondert geregelt.

Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung?

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wird im Schadenfall von der Entschädigung abgezogen und beeinflusst die Prämienhöhe. Ihre genaue Höhe ist Bestandteil des Vertrags.