Fischerei

Begriff und Bedeutung der Fischerei

Die Fischerei bezeichnet das gezielte Fangen, Sammeln oder Züchten von Fischen und anderen Wasserlebewesen in Binnengewässern, Küstenbereichen oder auf hoher See. Sie umfasst sowohl die gewerbliche als auch die private Nutzung aquatischer Ressourcen. Neben dem Fang von Speisefischen zählen auch Krebstiere, Muscheln und andere Organismen zu den typischen Zielarten der Fischerei.

Arten der Fischerei

Gewerbliche Fischerei

Die gewerbliche oder kommerzielle Fischerei verfolgt wirtschaftliche Ziele. Sie wird meist mit größeren Booten und speziellen Fanggeräten betrieben. Der gefangene Bestand dient vor allem dem Verkauf als Lebensmittel oder Rohstoff für verschiedene Industriezweige.

Freizeit- und Angelfischerei

Die Freizeitfischerei, oft auch Angelfischerei genannt, ist eine Form des privaten Zeitvertreibs. Hierbei steht nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund, sondern das Naturerlebnis sowie gelegentlich der Eigenbedarf an Speisefisch.

Aquakultur und Teichwirtschaft

Unter Aquakultur versteht man die kontrollierte Aufzucht von Fischen sowie anderer Wasserorganismen in künstlich angelegten Anlagen wie Teichen oder Becken. Diese Form dient sowohl wirtschaftlichen Zwecken als auch dem Artenschutz durch Nachzucht bedrohter Arten.

Rechtliche Grundlagen der Fischerei

Zulassungsvoraussetzungen für die Ausübung der Fischerei

Für jede Form der organisierten oder individuellen Ausübung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören häufig behördliche Genehmigungen wie Erlaubnisscheine für bestimmte Gewässerabschnitte sowie Nachweise über Kenntnisse im Umgang mit Tieren und Umweltvorschriften.

Nutzungsrechte an Gewässern und Beständen

Das Recht zur Ausübung ist eng an Eigentums- beziehungsweise Nutzungsrechte geknüpft. In vielen Fällen sind diese Rechte staatlich geregelt oder werden durch Vereine verwaltet, welche Pachtverträge mit den Eigentümern abschließen können.

Binnengewässer vs. Meeresfischerei

Während bei Binnengewässern meist regionale Regelungen gelten – etwa durch Länderbehörden -, unterliegt die Meeresfischerei häufig internationalen Abkommen zum Schutz gemeinsamer Ressourcen.

Tierschutz- und Umweltschutzaspekte in der Fischereiausübung

Tierschutzrechtliche Anforderungen

Beim Fang sowie bei Transporten lebender Tiere müssen tierschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden; dies betrifft insbesondere Methoden zur Betäubung vor einer Tötung sowie Vorschriften zur Vermeidung unnötigen Leidens.

Saisonale Schonzeiten & Mindestmaße

Zum Schutz bestimmter Arten bestehen zeitlich begrenzte Schonzeiten während Fortpflanzungsphasen sowie Vorgaben zu Mindestmaßen gefangener Tiere; so soll sichergestellt werden, dass Jungtiere heranwachsen können.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Fischereirecht (FAQ)

Muss für das Angeln ein besonderer Schein erworben werden?

An vielen Orten ist ein spezieller Erlaubnisschein erforderlich, um angeln zu dürfen; dieser bestätigt üblicherweise grundlegende Kenntnisse über Tier- und Umweltschutz.

Darf jeder überall fischen?

Nicht jedes Gewässer steht uneingeschränkt zur Verfügung; vielfach regeln Eigentumsverhältnisse oder Pachtverträge den Zugang zu bestimmten Abschnitten.

Sind beim Fangen von Fischen besondere Geräte erlaubt?

Zugelassene Fanggeräte variieren je nach Region; oftmals gibt es Einschränkungen hinsichtlich Netzgröße, Angeltyp oder Köderwahl zum Schutz des Bestandes.

Muss gefangener Beifang wieder zurückgesetzt werden?

Für viele Arten besteht eine Rücksetzpflicht insbesondere dann, wenn sie unter Artenschutz stehen beziehungsweise nicht das vorgeschriebene Mindestmaß erreichen.

Welche Rolle spielen Schonzeiten beim Angeln?

Schonzeiten dienen dem Bestandsschutz während sensibler Lebensphasen wie Laichzeit; innerhalb dieser Zeiträume darf auf bestimmte Arten nicht gezielt geangelt werden.

Wie wird Überfischung rechtlich verhindert?

Zur Vermeidung einer Überbeanspruchung natürlicher Bestände existieren Quotenregelungen sowie Beschränkungen hinsichtlich erlaubter Fangmengen pro Person beziehungsweise Betriebseinheit.