# WEG-Evaluation 2027: Online-Befragung für Eigentümer

> Wohnungseigentümer können bis 12. November 2026 ihre Praxiserfahrungen zum WEG schildern und möglichen gesetzlichen Änderungsbedarf benennen.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/weg-evaluation-2027-online-befragung-fuer-eigentuemer/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-30

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## Erfahrungen aus der Praxis sollen in die WEG-Evaluation einfließen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) bereitet die für 2027 vorgesehene Evaluation des [Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/) vor. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer können im Rahmen einer Online-Befragung ihre Erfahrungen mit dem geltenden Recht schildern, praktische Schwierigkeiten benennen und möglichen Änderungsbedarf aufzeigen.

Die Befragung wird gemeinsam vom BMJV und dem Statistischen Bundesamt durchgeführt. Ihre Ergebnisse sollen als Tatsachenbasis für die Prüfung dienen, ob und gegebenenfalls an welchen Stellen das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsrecht weiterentwickelt werden muss.

### Teilnahme bis zum 12. November 2026

Der Online-Fragebogen kann bis zum 12. November 2026 ausgefüllt werden. Nach den [Hinweisen des BMJV](https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/1027_WEG_Evaluation.html) empfiehlt sich dafür die Nutzung eines PCs oder Tablets.

Für jede Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) soll nur ein Fragebogen eingereicht werden. Daher ist vor der Teilnahme eine Abstimmung innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft erforderlich. Das BMJV hat außerdem den Verband der Immobilienverwalter Deutschland gebeten, über dessen Mitgliedsunternehmen auf die Befragung aufmerksam zu machen.

## Gegenstand der Befragung

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Regelungen des Wohnungseigentumsrechts sich aus Sicht der Eigentümerinnen und Eigentümer in der Praxis bewährt haben und in welchen Bereichen noch Anpassungsbedarf gesehen wird. Eine breite Beteiligung soll dazu beitragen, die Tatsachenbasis für die Evaluation zu verbessern.

### Erfasste Bereiche des Wohnungseigentums

Der Fragebogen bezieht sich unter anderem auf folgende Themen:

- Er erfasst Erfahrungen mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen.
- Er behandelt hybride und virtuelle Versammlungsformate.
- Er fragt nach der praktischen Handhabung von Umlaufbeschlüssen.
- Er berücksichtigt gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Gemeinschaft.
- Er erhebt strukturelle Angaben zur jeweiligen GdWE.

Die Befragung soll damit Erkenntnisse darüber vermitteln, wie die gesetzlichen Bestimmungen im Alltag der Wohnungseigentümergemeinschaften angewendet werden. Zugleich können die Teilnehmenden angeben, wo das geltende Recht aus ihrer Sicht funktioniert und wo sie Änderungen für erforderlich halten.

## Reform des Wohnungseigentumsrechts im Jahr 2020

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde das Wohnungseigentumsrecht im Jahr 2020 grundlegend neu geordnet. Zu den Zielen der Reform gehörten die Erleichterung energetischer Sanierungen und von Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie die Förderung des Ausbaus der Elektromobilität.

### Bauliche Veränderungen als Teil der Reform

Durch die Neuregelung wurde unter anderem ein Anspruch auf Gestattung bestimmter baulicher Veränderungen geschaffen. Dazu zählt beispielsweise die Installation einer Ladeeinrichtung für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Die anstehende Evaluation soll untersuchen, wie sich die im Jahr 2020 vorgenommenen Änderungen in der Praxis bewährt haben. Dabei soll ebenfalls festgestellt werden, ob in einzelnen Bereichen weiterer Regelungsbedarf besteht.

Nach dem Regierungsentwurf zum WEMoG soll die Evaluation auf Daten gestützt werden, die von Interessenverbänden der Wohnungseigentümer, Verwalter und Mieter erhoben werden. Die aktuelle Befragung der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer ergänzt diese Tatsachenbasis um unmittelbare Erfahrungen aus den Gemeinschaften.

## Bedeutung für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Ergebnisse der Befragung nehmen die spätere Bewertung des WEG nicht vorweg. Sie fließen vielmehr in die für 2027 geplante Prüfung des BMJV ein. Ob daraus gesetzliche Änderungen folgen und welche Regelungsbereiche davon gegebenenfalls betroffen sein werden, steht derzeit noch nicht fest.

Für Gemeinschaften, Eigentümer, Investoren und Immobilienunternehmen können Fragen zur Anwendung des WEG erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Bedeutung haben. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei entsprechenden Anliegen; weitere Informationen finden sich unter [Rechtsberatung im Immobilienrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/immobilienrecht/).
