Zivilrecht
Das Zivilrecht wird vom Grundsatz der Privatautonomie beherrscht. Darunter versteht man die allgemeine Willens- und Handlungsfreiheit. Jedem steht es im Bereich des Privatrechts frei, ob und mit wem er in eine Rechtsbeziehung eintreten will, etwa einen Vertrag schließen. Dies geschieht in den meisten Fällen durch privatrechtlichen Vertrag, dem wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel.
Regelungen des allgemeinen Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Weitere Bereiche des Zivilrechts sind beispielsweise das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Urheberrecht und das Privatversicherungsrecht.
Jede Person unternimmt an einem einzigen Tag bereits eine Vielzahl zivilrechtlich erheblicher Handlungen, ohne sich darüber nur im Mindesten bewusst zu sein. Allen Rechtsgebieten des Zivilrechts gemeinsam ist das Ziel der Regelung widerstreitender Interessen, ob im Kauf- und Mietvertrag oder dem Familien- und Erbrecht.
Sollten Sie rechtliche Fragen zum Zivilrecht haben, sind Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte bei MTR Rechtsanwälte LLP gerne dabei behilflich, diese zu beantworten. Die Fallgestaltungen im Rahmen des Zivilrechts sind oftmals komplex und für einen Laien kaum durchdringbar. Insbesondere liegt dies daran, dass sich bezüglich der Verträge und Sachverhalte oftmals Überschneidungen ergeben und es auf den ersten Blick nicht möglich erscheint den Vertrag, beziehungsweise den Sachverhalt, sofort einzuordnen, um auf die rechtlichen Konsequenzen einzugehen.
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