Limited / Ltd.
Limited ist eine Bezeichnung für eine Kapitalgesellschaft in vielen Ländern, die zum Commonwealth oder ehemaligen englischen Kolonien gehören. Sie erfüllt ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH, oder kleine Aktiengesellschaft. Nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofes über die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften in der Europäischen Union ist die englische oder UK Limited aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung, der schnellen Gründungsmöglichkeit und des geringen Nominalkapitals eine inzwischen auch in Deutschland verbreitete Rechtsform.
Natürlich birgt die Limited auch Risiken und Nachteile. Wenn Sie eine britische Gesellschaft gründen, die in Deutschland eingesetzt wird, bewegen Sie sich generell in zwei unterschiedlichen Rechtssystemen. Aus diesen Gründen kann auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einer Limited Risiken mit sich bringen.
Unsere Rechtsanwälte bei MTR Rechtsanwälte geben Ihnen eine umfassende Rechts- und Steuerberatung unter Berücksichtigung aller spezifischen rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten. Unser Know-how im englischen Steuer- und Gesellschaftsrecht setzen wir für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit sowohl in Deutschland als auch in England ein. Ferner helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.