Kommanditgesellschaft KG
Die Kommanditgesellschaft KG ist eine Personengesellschaft. Sie ist rechtlich dem Grunde nach vergleichbar mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Ein großer und bedeutender Unterschied zur OHG besteht allerdings darin, dass es zum einen mindestens einen Komplementär, und zum anderen mindestens einen Kommanditisten gibt.
Während der Komplementär für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und uneingeschränkt haftet, haftet der Kommanditist nur in Höhe einer festgelegten Haftungssumme. Häufig entspricht die Haftungssumme der Einlage des Kommanditisten, die dieser bei seinem Eintritt an die Gesellschaft leistet.
Die Anzahl an Komplementären und Kommanditisten innerhalb einer Gesellschaft unterliegt keinen Beschränkungen, es können sich theoretisch also unbegrenzt viele Gesellschafter an einer einzigen Kommanditgesellschaft KG beteiligen. Die Kommanditgesellschaft unterliegt den Vorschriften des BGB und des HGB.
Wenn Sie beabsichtigen, eine Kommanditgesellschaft KG zu gründen, bedarf es hierzu des Abschlusses eines Gesellschaftsvertrages. Um hierbei zum einen allen rechtlichen Bestimmungen, zum anderen aber auch Ihren ganz persönlichen Belangen zu entsprechen, ist es wichtig, Ihre KG von Beginn an in verantwortungsvolle Hände zu legen. Hierbei steht Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt der Kanzlei MTR Rechtsanwälte zur Verfügung. Unsere Anwälte beraten Sie über die facettenreichen Möglichkeiten, aber auch über etwaige Schwierigkeiten, die der Betrieb einer Kommanditgesellschaft KG nach sich ziehen kann.
Um hierbei Ihr persönliches Risiko besonders als Kommanditist auf ein Minimum zu beschränken, berät Sie ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus unserem Hause.
Aber auch als Komplementär gilt es, Ihre persönlichen Haftungsrisiken zu überschauen, um die Entscheidung für den Eintritt in eine bestehende oder die Gründung einer neuen Gesellschaft treffen zu können. Die Entscheidung für den Eintritt in eine KG bedarf der Überprüfung Ihrer ganz persönlichen Bedürfnisse.
Falls innerhalb einer bestehenden Gesellschaft Schwierigkeiten auftreten, sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Wir beraten Sie bei Lösungen und deren bestmöglicher Umsetzung.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Gründung einer KG, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie – wenn nötig – bei der Auflösung der Gesellschaft.