# Rechtliche Bewertung von Unterlassungsklagen mit unzulässigen Fotos

Quelle: https://www.mtrlegal.com/rechtliche-bewertung-von-unterlassungsklagen-mit-unzulaessigen-fotos/ · Sprache: de · Stand: 2026-07-27

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## Überblick: Unzulässige Beweisgewinnung in Unterlassungsverfahren und ihre Auswirkungen

Im Rahmen zivilrechtlicher Unterlassungsklagen spielt die Art und Weise der Beweisgewinnung eine maßgebliche Rolle für die Erfolgsaussichten der Klage. Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat sich jüngst mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit Fotografien, die ohne die erforderliche Einwilligung von betroffenen Personen gefertigt wurden, als Beweismittel zulässig sind und ob auf ihrer Grundlage rechtliche Ansprüche begründet werden können ([AG Berlin-Wedding, Urteil v. 13.11.2024, Az. 21 C 59/24](https://urteile.news/AG-Berlin-Wedding*21-C-5924*Unzulaessige-Begruendung-einer-Unterlassungsklage-mit-unzulaessig-aufgenommenen-Fotos~N34542)).

## Fotografien als Beweismittel im Lichte des Datenschutz- und Persönlichkeitsrechts

### Bedeutung der Einwilligung und rechtliche Zulässigkeit

Bilder von Personen oder deren privater Umgebung genießen einen besonderen Schutz nach den Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Bildaufnahme ohne Einwilligung kann einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Im konkreten Fall hatte der Anfertigende Fotos aufgenommen, ohne dass eine entsprechende Genehmigung vorlag. Dies führte dazu, dass das Gericht deren Verwertung als Beweismittel im Zivilprozess für unzulässig erklärte.

### Abwägung zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht

Das Urteil verdeutlicht, dass auch im Zivilprozess die Erhebungsverbote des Datenschutzrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu berücksichtigen sind. Das Beweisinteresse der Partei vermag nicht jeden Eingriff in die Rechte des Gegenübers zu rechtfertigen. Insbesondere ist eine Interessenabwägung zugunsten des Persönlichkeitsrechts vorzunehmen, wenn die Bildaufnahmen heimlich oder gegen den erklärten Willen der betroffenen Person gefertigt wurden. Liegt ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vor, ist das so gewonnene Beweismittel im Regelfall unverwertbar.

## Prozessuale Konsequenzen unzulässig erlangter Fotos

### Verwertungsverbot und Klageabweisung

Das Gericht hat im Besprechungsfall ausdrücklich festgestellt, dass ein Verwertungsverbot für die ohne Einwilligung angefertigten Lichtbilder besteht. In der Folge konnten diese nicht zur Begründung des begehrten Unterlassungsanspruchs herangezogen werden. Die Klage wurde mangels zulässiger Begründung abgewiesen, da das entscheidungserhebliche Vorbringen mangels zulässigen Beweises nicht erwiesen war.

### Bedeutung für die Beantragung von Unterlassungsverfügungen

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Art der Beweisgewinnung bereits im frühen Verfahrensstadium einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen ist. Die Verwendung von unzulässig erlangten Abbildungen kann nicht nur dazu führen, dass Ansprüche ins Leere laufen, sondern im Einzelfall auch datenschutzrechtliche und zivilrechtliche Gegenansprüche auslösen.

## Persönlichkeitsrechte Dritter und datenschutzrechtliche Aspekte im Zivilprozess

### Rechte Dritter bei der Beweiserhebung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, kodifiziert in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, schützt vor unbefugten Bildaufnahmen. Weiterhin sind die Vorschriften der DSGVO einschlägig, sofern die abgebildeten Personen identifizierbar sind. Ohne Erlaubnis des Abgebildeten oder Vorliegen eines überwiegenden berechtigten Interesses ist die Aufnahme und Weitergabe von Fotografien regelmäßig unzulässig.

### Auswirkungen auf den zivilprozessualen Beweiswert

Zivilprozesse sind durch den Grundsatz der „freien Beweiswürdigung" geprägt. Doch Beweismittel, die durch Rechtsverletzungen erlangt wurden, unterliegen einem Verwertungsverbot. Im Resultat bleibt das klägerische Vorbringen gegebenenfalls als „nicht beweisbar" unbeachtet - mit der Folge, dass der Klagevortrag unschlüssig oder unsubstantiiert bleibt.

## Folgen für Unternehmen und Privatpersonen

### Sorgfaltspflichten bei der Dokumentation potentieller Rechtsverletzungen

Für Unternehmen und Privatpersonen, die sich gegen behauptete Rechtsverletzungen zur Wehr setzen möchten oder im eigenen Namen Unterlassungsforderungen durchsetzen wollen, bedeutet das Urteil eine klare Verpflichtung zur Beachtung der Rechte Dritter bereits bei der Sammlung von Beweismitteln. Nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Nachteile können sich ergeben, wenn etwa das Recht am eigenen Bild oder das Datenschutzrecht nicht gewahrt werden.

### Relevanz für die Praxis von Investoren, Gesellschaften und vermögenden Privatpersonen

Gerade im geschäftlichen Umfeld, etwa bei der Dokumentation von Vertragsverstößen, Diebstählen oder Wettbewerbsverletzungen, ist die rechtmäßige Beweissicherung unerlässlich. Eine mangelhafte oder gar unzulässig erfolgte Beweiserhebung birgt erhebliche Risiken für die Rechtsdurchsetzung.

## Ausblick und Hinweise

Die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding bestätigt bestehende Grundsätze zur Unzulässigkeit unrechtmäßig erlangter Beweismittel im Zivilprozess. Kläger und Anspruchsteller sind angehalten, die Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Beweisführung zu beachten, da andernfalls die Wirksamkeit der Klage in Frage stehen kann.

Bitte beachten Sie, dass Gerichtsentscheidungen stets einzelfallabhängig sind und individuelle Sachverhalte abweichend beurteilt werden können. Das Verfahren ist zudem einer ständigen Entwicklung durch die Rechtsprechung unterworfen.

Für komplexe Fragestellungen im Zusammenhang mit der rechtssicheren Beweisführung, dem Schutz von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Unterlassungsklagen steht das erfahrene Team von MTR Legal Rechtsanwälte bei Bedarf zur Verfügung.
