Pressemitteilungen - MTR Legal Rechtsanwälte - Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart https://www.mtrlegal.com/ Pressemitteilungen der MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät mit Standorten in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart. de MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Tue, 30 May 2023 19:00:55 +0200 Tue, 30 May 2023 19:00:55 +0200 TYPO3 news-649 Fri, 26 May 2023 08:58:05 +0200 BFH: Kein steuerlicher Abzug finaler Verluste ausländischer Niederlassungen https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/bfh-kein-steuerlicher-abzug-finaler-verluste-auslaendischer-niederlassungen.html Deutsche Unternehmen können Verluste einer Niederlassung im EU-Ausland u.U. nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.02.2023 entschieden.

Nach dem internationalen Steuerrecht können inländischen Unternehmen die Verluste einer im EU-Ausland gelegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit in Deutschland erzielten Gewinnen verrechnen. Das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil entschieden (Az.: I R 35/22). Das ist nach der Rechtsprechung des BFH zumindest dann nicht möglich, wenn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen für die im Ausland erzielten Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Steuerrecht hat.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine in Deutschland ansässige Bank 2004 eine Zweigniederlassung in Großbritannien eröffnet. Allerdings erwirtschaftete diese Niederlassung durchgängig Verluste, so dass sie nach drei Jahren wieder geschlossen wurde. Die Verluste konnte die Bank in Großbritannien nicht steuerlich geltend machen, da sie nie Gewinne erzielt hat.

Dem Anliegen der Bank, die Verluste der Filiale in Großbritannien in Deutschland steuermindernd zu berücksichtigen, erteilte der BFH eine Absage. Die Verluste könnten auch in Deutschland nicht berücksichtigt werden, da nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Einkünfte aus Großbritannien nicht der deutschen Besteuerung unterliegen. Davon seien auch negative Einkünfte, also Verluste, erfasst, stellte der BFH klar.

Dieser Ausschluss des Verlustabzugs verstoße auch im Hinblick auf sog. finale Verluste nicht gegen EU-Recht, machten die Richter in München deutlich. Der BFH hatte für die Beantwortung dieser Fragen den Europäischen Gerichtshof angerufen. Der EuGH bestätigte, dass er seine ehemalige Rechtsprechung, nach der ein Abzug von Verlusten aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU möglich ist, aufgeben hat. Diese Rechtsprechung hat nun auch der BFH aufgegeben und folgt dem EuGH.

Inländische Unternehmen sollten bei der Gründung von Niederlassungen im Ausland auch immer die steuerrechtlichen Konsequenzen beachten. Bei MTR Legal beraten im internationalen Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte die nationale und internationale Mandantschaft.

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Internationales SteuerrechtPressemitteilungen
news-644 Wed, 24 May 2023 09:31:21 +0200 Erbausschlagung mit ungewünschten Folgen https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/erbausschlagung-mit-ungewuenschten-folgen.html Eine Erbausschlagung kann ungewünschte Folgen haben, wie ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2023 zeigt (Az. IV ZB 12/22). Mit einem Testament wäre dies zu vermeiden gewesen.

Erblasser sollten den Übergang ihres Vermögens sorgfältig planen und nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann dafür gesorgt werden, dass der Nachlass bei den Erben landet, die bedacht werden sollen. Damit kann auch den Angehörigen Ärger erspart bleiben, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft auch im Erbrecht berät.

In dem Fall vor dem BGH hatte der Erblasser kein Testament erstellt. Seinen Nachlass erbten daher seine Frau und die gemeinsamen Kinder als gesetzliche Erben. Es gab auch keinen Streit unter den Erben – im Gegenteil: die Kinder waren sich einig, dass die Mutter alleinige Eigentümerin der Wohnung werden sollte. Daher schlugen sie ihr Erbe aus und gingen davon aus, dass die Mutter dadurch zur Alleinerbin würde.

Die Erbausschlagung war von den Kindern sicher gut gemeint, ging aber nach hinten los. Denn die Mutter wurde dadurch nicht zur Alleinerbin. Die Erbausschlagung bewirkte vielmehr, dass die Geschwister des Erblassers aufgrund der gesetzlichen Erbfolge anstelle der Kinder zu Erben wurden.

Ein Sohn versuchte diesen Fehler durch die Anfechtung seiner Erbausschlagung zu korrigieren. Er begründete die Anfechtung damit, dass die Ausschlagung auf dem Irrtum beruht habe, dass seine Mutter dadurch zur Alleinerbin würde. Die Anfechtung hatte jedoch keinen Erfolg.

Der BGH entschied, dass die Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums nicht möglich war. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Anfechtung nur wegen eines Inhaltsirrtums möglich ist. Ein solcher liege zwar auch dann vor, wenn sich der eigentliche Erbe über die Rechtsfolgen seiner Ausschlagung geirrt habe. Das sei hier aber nicht der Fall, denn der Sohn habe wie beabsichtigt seine Erbenstellung verloren. Nur über die mittelbare Auswirkung, wer an seiner Stelle Erbe wird, habe er sich geirrt. Das reiche nicht für eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums aus, so der BGH.

Erfahrene Rechtsanwälte beraten bei MTR Legal zu Testament, Erbvertrag und anderen Fragen des Erbrechts.

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Testament / ErbvertragPressemitteilungen
news-643 Mon, 22 May 2023 14:02:44 +0200 BFH: Erbschaftssteuer entfällt bei ausländischem Vermächtnis https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/bfh-erbschaftssteuer-entfaellt-bei-auslaendischem-vermaechtnis.html Bei einem ausländischen Vermächtnis fällt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2022 ggf. keine Erbschaftssteuer an (Az. II R 37/19).

Werden Immobilien vermacht, fällt in der Regel Erbschaftssteuer an. Allerdings kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs eine Gesetzeslücke legal genutzt werden, um den Anfall von Erbschaftssteuer zu vermeiden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft auch im Erbrecht und in Fragen der Erbschaftssteuer berät.

Nach der Entscheidung des BFH können in Deutschland gelegene Immobilien steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser sie durch ausländisches Vermächtnis dem Begünstigten zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Erblasser und der Begünstigte ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Das war in dem Verfahren vor dem BFH der Fall. Die Erblasserin hatte bis zu ihrem Tod 2013 in der Schweiz gewohnt und vermachte ihrer in den USA lebenden Nichte eine Immobilie in München. Das Vermächtnis wurde 2014 erfüllt und die Nichte als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. Für den Immobilienerwerb verlangte das zuständige Finanzamt Erbschaftssteuer.

Dagegen wehrte sich die Nichte und argumentierte, dass sie aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland und ihrer dadurch beschränkten Steuerpflicht, keine Erbschaftssteuer schulde.

Ihre Klage hatte vor dem BFH Erfolg. Wenn ein im Ausland lebender Erblasser einer ebenfalls im Ausland lebenden Person einen Grundbesitz in Deutschland durch Vermächtnis zuwende, falle für den Begünstigten in Deutschland keine Erbschaftssteuer an. In so einem Fall gelte nur eine beschränkte Steuerpflicht. Erbschaftssteuer sei dann ausschließlich für den Eigentumserwerb an gesetzlich festgelegten Vermögenswerten zu zahlen. Zwar zählen auch inländische Immobilien zu diesen Vermögenswerten. Sie blieben allerdings dann ausnahmsweise steuerfrei, wenn dem Begünstigten die Immobilie durch Vermächtnis im Testament des Erblassers zugewendet wurde, so der BFH. Grund sei, dass beim Vermächtnis nicht die Immobilie, sondern nur der Anspruch auf Übertragung des Eigentums an dieser Immobilie erworben werde, führte der BFH weiter aus.

Anders verhalte es sich, wenn die inländische Immobilie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge mit dem Tod des ausländischen Erblassers auf den ausländischen Erben übergehe. Dann falle deutsche Erbschaftssteuer an, so der BFH.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten bei MTR Legal.

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ErbschaftssteuerPressemitteilungen
news-642 Fri, 19 May 2023 09:59:59 +0200 Nutzung fremder Marke beim Keyword-Advertising https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/nutzung-fremder-marke-beim-keyword-advertising.html Die Nutzung einer fremden Marke kann beim Keyword-Advertising zulässig sein. Das hat das OLG Braunschweig mit Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden (Az.: 2 U 1/22).

Werbung im Internet findet häufig über sog. Keyword-Advertising statt. Gemeint ist die Buchung bestimmter Schlagwörter, zu denen dann die Werbeanzeige in der Ergebnisliste des Suchmaschinenbetreibers auftaucht. Problematisch kann das sein, wenn eine fremde geschützte Marke als Keyword genutzt wird. Dann stellt sich die Frage, ob das Keyword-Advertising einen Verstoß gegen das Markenrecht darstellt, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP-Recht und Markenrecht hat.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat nun entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke beim Keyword-Advertising dennoch zulässig sein kann. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die beklagte Betreiberin eines Vergleichsportals eine bekannte und geschützte Wortmarke beim Keyword-Advertising genutzt. Das führte dazu, dass die Suchmaschine sie an zweiter Stelle aufführte, gleich hinter der Anzeige der Markeninhaberin, die ebenfalls ein Vergleichsportal im Internet betreibt. Durch die fremde Nutzung ihrer eingetragenen Marke sah die Markeninhaberin einerseits ihr Markenrecht verletzt und andererseits stelle dies eine unlautere Werbung dar.

In erster Instanz hatte ihre Klage auf Unterlassung und Feststellung der Schadenersatzpflicht weitgehend Erfolg. Im Berufungsverfahren kippte das OLG Braunschweig das Urteil jedoch. Nach Auffassung des OLG liege keine Verletzung des Markenrechts oder der Unternehmenskennzeichnung vor. Daher wies es die Klage ab.

Zur Begründung führte das OLG aus, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Markeninhaber der Benutzung eines mit dieser Marke identischen Zeichens nur dann widersprechen kann, wenn dadurch die Funktionen der eingetragenen Marke beeinträchtigt würden. Dies sei hier nicht gegeben, denn der verständige Internetnutzer könne anhand der Werbeanzeige erkennen, dass die von der Beklagen angebotene Dienstleistung eben nicht von der Markeninhaberin stamme.

Durch die Kennzeichnung als „Anzeige“ über dem Text werde deutlich, dass es sich um eine bezahlte Werbeanzeige handele, in der die Wortmarke nicht genannt und es auch keine Hinweis auf die Markeninhaberin gebe. Es liege weder eine unzulässige Markennutzung noch unlauterer Wettbewerb vor, so das OLG.

Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte im Markenrecht und IP-Recht.

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MarkenrechtPressemitteilungen
news-641 Wed, 17 May 2023 09:55:42 +0200 M&A – Vorteile und Nachteile beim Share Deal https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/ma-vorteile-und-nachteile-beim-share-deal.html Der Share Deal bietet sich beim Unternehmenskauf besonders dann an, wenn das Unternehmen als Ganzes und nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter wie beim Asset Deal erworben werden sollen.

Experten gehen davon aus, dass M&A-Transaktionen vor allem im zweiten Halbjahr 2023 wieder anziehen werden. Beim Kauf eines Unternehmens kommen ein Share Deal oder auch ein Asset Deal in Betracht. Daher sollte vor der Unternehmenstransaktion bedacht werden, welche Variante im Einzelfall die bessere ist, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft im Bereich M&A berät.

Während bei einem Asset Deal nur einzelne zum Unternehmen gehörende Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter gekauft werden, wird beim Share Deal das Unternehmen in seiner Gänze durch den Kauf der Gesellschaftsanteile übernommen. Die Gesellschaft bleibt praktisch unberührt und wird mit allen Aktiva und Passiva und Vertragsverhältnissen übernommen. Das bietet den Vorteil, dass die Verhältnisse klar sind und anders als beim Asset Deal nicht im Einzelnen bestimmt werden muss, welches Wirtschaftsgut auf den Käufer übergeht. Ein Share Deal geht daher häufig geräuschloser über die Bühne.

Allerdings wird das Unternehmen mit allen bestehenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen übernommen. Die bestehenden Risiken sollten vor einem Kauf genau geprüft werden, damit es nach dem Kauf zu keinen bösen Überraschungen und Haftungsrisiken kommt. Allerdings werden nicht immer alle bestehenden Risiken schon vor der Transaktion erkannt. Steckt ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann das gegen einen Share Deal sprechen und der Asset Deal vorteilhafter sein.

Denn beim Asset Deal werden nur einzelne Wirtschaftsgüter erworben. Der Käufer entscheidet, welche Teile er erwirbt und reduziert dadurch erheblich sein Risiko. Allerdings müssen alle Wirtschaftsgüter, die gekauft werden sollen, einzeln konkret erfasst und dann unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften übertragen werden. Das bedeutet einen erheblichen Mehraufwand. Wird ein Wirtschaftsgut im Kaufvertrag „vergessen“, verbleibt es beim Verkäufer.

Zu beachten sind auch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen, die ein Share Deal und ein Asset Deal haben können.

Erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte die Mandantschaft bei M&A Transaktionen.

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M&APressemitteilungen
news-640 Mon, 15 May 2023 16:03:51 +0200 Wirecard – Anmeldung zum Musterverfahren bis September möglich https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/wirecard-anmeldung-zum-musterverfahren-bis-september-moeglich.html Im Wirecard-Skandal haben die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der Bilanzen gegen ihre Pflichten verstoßen. Das hat die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS festgestellt und Sanktionen verhängt.

Der Wirecard-Skandal flog 2020 auf als bekannt wurde, dass fast zwei Milliarden Euro in den Bilanzen des Konzerns verschwunden sind oder nie existiert haben. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten dennoch über Jahre ihr Testat für die Jahresabschlüsse der inzwischen insolventen Wirecard AG erteilt und stehen in der Kritik. Die deutsche Wirtschaftsprüferaufsicht APAS hat nun festgestellt, dass die Wirtschaftsprüfer von EY bei der Prüfung der Wirecard-Bilanzen gegen ihre Pflichten verstoßen haben und harte Sanktionen verhängt. So darf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von zwei Jahren keine Aufträge für Bilanzprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse mehr annehmen. Außerdem verhängte die APAS ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro.

Für die geschädigten Anleger der Wirecard AG stellt sich besonders die Frage, ob sie Schadenersatzansprüche gegenüber den Wirtschaftsprüfern von EY geltend machen können. Die Entscheidung der APAS hat zwar keine rechtliche Bindung für andere Verfahren im Wirecard-Skandal. Dennoch wird deutlich, dass die Wirtschaftsprüfer von EY offenbar gegen ihre Prüfpflichten verstoßen und ihr Testat erteilt haben. Für Anleger kann das Testat der Wirtschaftsprüfer ein wichtiger Aspekt für ihre Anlageentscheidung sein. Das OLG München hat in einer Verfügung vom 9.12.2022 bestätigt, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen erteilten Testaten und Anlageentscheidungen gibt.

Geschädigte Wirecard-Anleger haben die Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche in einer Individualklage geltend zu machen oder sich einer Art „Sammelklage“ anzuschließen. Das Kapitalmarktrecht sieht dafür ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Kapitalmarktrecht hat.

In dem Wirecard-Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, ob sich die Wirtschaftsprüfer gegenüber den Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Dabei ist das Urteil zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagten bindend. Anschließend kann es auf die Teilnehmer des Musterverfahrens übertragen werden.

Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren ist noch bis zum 18. September 2023 möglich und muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.

MTR Legal bietet Wirecard-Anlegern eine Beratung durch im Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte.

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KapitalmarktrechtPressemitteilungen
news-639 Fri, 12 May 2023 10:34:52 +0200 Startschuss für das europäische Einheitspatent am 1. Juni 2023 https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/startschuss-fuer-das-europaeische-einheitspatent-am-1-juni-2023.html Ab dem 1. Juni 2023 wird es Änderungen im Patentrecht geben. Dann startet das europäische Einheitspatent und auch das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) nimmt seine Arbeit auf.

Mit dem europäischen Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht soll ein einheitlicher Patentschutz in der Europäischen Union geschaffen werden. Gleichzeitig bietet das Einheitspatent neue Möglichkeiten. So kann es auf Antrag einen einheitlichen Patentschutz in derzeit 17 Staaten der EU ermöglichen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP-Recht und Patentrecht hat.

Das europäische Einheitspatent ermöglicht einen umfassenden und einheitlichen Patentschutz in der EU. Die Anmeldung eines Patents soll so einfacher und kostengünstiger erfolgen können. Verpflichtend ist das europäische Einheitspatent jedoch nicht. Anträge können auch weiterhin nur bei den Behörden der Staaten gestellt werden, in denen der Patentschutz erreicht werden soll.

Das europäische Einheitspatent kann ab dem 1. Juni 2023 in 17 EU-Staaten, die an dem Einheitspatensystem teilnehmen, Gültigkeit erlangen. Weitere sieben Staaten werden in Kürze folgen. Vorteil ist, dass das Einheitspatent in allen Vertragsstaaten wirksam ist. Eine einzelne Validierung in den Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, ist dann nicht mehr erforderlich.

Bislang war es in Europa möglich, eine Erfindung mit einem nationalen oder einem europäischen Patent zu schützen. Dazu musste der Patentschutz aber in jedem Staat, in dem er erwirkt werden sollte, einzeln beantragt werden. Das ist beim Einheitspatent nicht mehr nötig.

Eine Kostenersparnis kann sich auch bei der Verlängerung des Patentschutzes ergeben. Die Verlängerungsgebühren für das Einheitspatent fallen niedriger aus, als wenn in jedem Staat die Verlängerung einzeln beantragt werden muss. Soll das Patent ohnehin nur in einem einzelnen Staat verlängert werden, kann dies wiederum im Einzelfall günstiger sein.

Mit der Einführung des europäischen Einheitspatents geht auch das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) in den Ländern an den Start, die das Übereinkommen ratifiziert haben. Das EPGÜ soll dann in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Staaten bei Patentstreitigkeiten entscheiden.

Im Patenrecht und IP-Recht erfahrene Anwälte beraten die nationale und internationale Mandantschaft bei MTR Legal Rechtsanwälte.

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IP RechtPressemitteilungen
news-638 Wed, 10 May 2023 11:48:59 +0200 EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/eugh-zu-immateriellen-schadenersatz-nach-verstoss-gegen-dsgvo.html Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die DSGVO bestehen nur dann, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das hat der EuGH mit Urteil vom 4. Mai 2023 entschieden (Az. C-300/21).

Unternehmen verwalten große Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten. Das stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz und Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können zu hohen Bußgeldern und Schadenersatzforderungen führen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft auch im IT-Recht und Datenschutz berät.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Schadenersatzansprüche wegen Verstößen gegen die DSGVO erst dann bestehen, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Die Richter in Luxemburg legten die Messlatte für einen Schadenseintritt allerdings nicht allzu hoch. Eine Erheblichkeit des Schadens ist keine Voraussetzung.

Vor dem EuGH ging es um einen Fall aus Österreich. Hier hatte ein Mann auf immateriellen Schadenersatz gegen die österreichische Post geklagt. Grund war, dass die Post mit Hilfe eines Algorithmus und zu Grunde liegender sozialer und demografischer Merkmale Informationen zu Parteipräferenzen gesammelt hat. Diese Daten wurden nicht veröffentlicht, waren aber für Wahlwerbezwecke der Parteien gedacht. Für den Mann ergab sich dadurch eine Affinität zu einer bestimmten Partei. Das gefiel dem Mann nicht. Er klagte gemäß Art. 82 DSGVO auf immateriellen Schadenersatz.

Der österreichische oberste Gerichtshof legte den Fall dem EuGH vor und der entschied, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO noch keinen Schadenersatzanspruch begründe. Der Anspruch auf Schadenersatz sei an drei Voraussetzungen geknüpft: Zunächst müsse ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen. Zudem müsse ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden und der Verstoß gegen die DSGVO dafür ursächlich sein. Somit führe nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO automatisch zu Schadenersatzansprüchen.

Allerdings bestehe der immaterielle Schadenersatzanspruch nicht erst bei einer gewissen Erheblichkeit. Bagatellfälle gebe es nicht. Kriterien für die Bemessung des Schadens lege die DSGVO nicht fest, dies sei Sache der EU-Mitgliedsstaaten. Diese müssten aber beachten, dass ein vollständiger und wirksamer Schadenersatz für den erlittenen Schaden sichergestellt wird, so der EuGH.

Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist nach dem EU-Urteil hohe Sorgfalt erforderlich. Im IT-Recht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtanwälte in Fragen des Datenschutzes.

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https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/it-recht/datenschutz-dsgvo.html

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DatenschutzPressemitteilungen
news-630 Mon, 08 May 2023 16:39:06 +0200 Verstoß gegen DSGVO – Schadenersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/verstoss-gegen-dsgvo-schadenersatz-wegen-verletzung-der-auskunftspflicht.html Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können hohe Bußgelder fällig werden. Betroffene des Verstoßes können zudem Schadenersatzforderungen geltend machen.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – sind die Anforderungen an Unternehmen an den Datenschutz enorm gestiegen und Verstöße gegen die DSGVO können teuer werden. Bei besonders gravierenden Verstößen gegen den Schutz sensibler personenbezogener Daten können die Aufsichtsbehörden Bußgelder in Höhe bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Hinzu können noch Schadenersatzansprüche der Betroffenen kommen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch im IT-Recht und im Datenschutz berät.

Dabei haben nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter Anspruch auf den Schutz ihrer Daten. So sieht die DSGVO vor, dass Arbeitnehmer Auskunft über die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen können. Kommt der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer Anspruch auf immateriellen Schadenersatz haben, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 9. Februar 2023 zeigt (Az.: 3 Ca 150/21).

In dem vorliegenden Fall hatte ein Mitarbeiter von seinem ehemaligen Arbeitgeber Auskunft darüber verlangt, welche personenbezogenen Daten dieser über ihn verarbeitet hat. Der Arbeitgeber gab nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und auch nur spärlich Auskunft. Der Arbeitnehmer sah seinen Auskunftsanspruch verletzt und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Das Arbeitsgericht bescheinigte ihm einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Arbeitgeber seiner Auskunftspflicht nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums von einem Monat nachgekommen sei. Der Kläger müsse nicht darstellen, welcher Schaden ihm konkret entstanden sei, denn der Anspruch auf immateriellen Schadenersatz solle laut DSGVO präventiven Charakter haben, so das Gericht. Für die Höhe des Schadenersatzes seien verschiedene Faktoren wie das Auskunftsinteresse, der Umfang der erteilten Auskünfte und der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber die Auskunft verweigert habe, maßgeblich, so das Gericht.

Das Urteil ist ein weiterer Beleg dafür, dass Unternehmen den Datenschutz sowohl gegenüber Kunden als auch Mitarbeitern ernst nehmen sollten, da hohe Strafen drohen können.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im IT-Recht und im Datenschutzrecht.

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DatenschutzPressemitteilungen
news-628 Thu, 27 Apr 2023 12:07:26 +0200 Scheidung: Verkauf der Immobilie an früheren Ehepartner kann steuerpflichtig sein https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/scheidung-verkauf-der-immobilie-an-frueheren-ehepartner-kann-steuerpflichtig-sein.html Wird das gemeinsame Haus nach der Scheidung an den ehemaligen Ehepartner verkauft, können dafür nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2023 Steuern anfallen (Az. IX R 11/21).

Bei aller emotionalen Belastung müssen bei der Scheidung einer Ehe auch immer die finanziellen Folgen beachtet werden. Dabei spielt die Vermögensauseinandersetzung eine wichtige Rolle, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft auch im Familienrecht berät. Bei der Vermögensauseinandersetzung sind jedoch einige Fallstricke zu beachten, wie das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2023 zeigt.

In dem Fall hatte der Kläger gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau im Jahr 2008 ein Einfamilienhaus gekauft und dieses zusammen mit dem gemeinsamen Kind bewohnt. Die Ehe scheiterte und wurde schließlich geschieden. Während der Mann bereits ausgezogen war, wurde das Haus weiter von der Frau und dem Kind bewohnt.

Im Scheidungsverfahren kam es bei der Vermögensauseinandersetzung der getrennt leben Ehepartner über die Nutzung der Immobilie zum Streit. So entschloss sich der Mann schließlich, seinen hälftigen Miteigentumsanteil an der Immobilie im Jahr 2017 an die Frau zu verkaufen. Das Finanzamt unterwarf den Gewinn aus dem Verkauf der Besteuerung.

Dagegen wehrte sich der Mann vergeblich. Der Bundesfinanzhof wies die Klage ab und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Der Verkauf des Miteigentumsanteils unterliege als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, stellte der BFH klar.

Ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft liege vor, wenn eine Immobilie gekauft und innerhalb einer Zehn-Jahres-Frist wieder verkauft werde. Dies gelte auch für einen hälftigen Miteigentumsanteil, der im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung an den Ehepartner verkauft wurde, so der BFH.

Die Besteuerung entfalle zwar, wenn die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf durchgängig oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Das sei hier aber nicht der Fall, da der Mann ausgezogen sei und die Immobilie nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt habe, so der BFH. Dass die ehemalige Frau mit dem gemeinsamen Kind weiterhin dort wohne, ändere nichts an der Besteuerung.

Im Familienrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal in allen Fragen rund um die Scheidung.

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FamilienrechtPressemitteilungen
news-627 Fri, 21 Apr 2023 12:02:35 +0200 Urheberrecht und der Einsatz von Cheat-Software https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/urheberrecht-und-der-einsatz-von-cheat-software.html Computer-Programme unterliegen dem Urheberrecht. Damit stellt sich die Frage, ob Cheat-Software das Urheberrecht verletzt. Um dies zu klären, hat der BGH den EuGH eingeschaltet (Az. I ZR 157/21).

Ein Werk, das aus einer persönlichen geistigen Schöpfung entspringt, ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Neben Texten, Bildern, Musik, Filmen und anderen Werken fallen auch Computer-Programme unter das Urheberrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP-Recht und im Urheberrecht hat.

Damit eröffnet sich aber auch die Frage, ob Cheat-Software gegen das Urheberrecht verstößt. Cheat-Software ermöglicht es den Spielern, Beschränkungen in einem Computer-Programm zu umgehen und dadurch mehr Spielmöglichkeiten zu haben. Dabei sind die Beschränkungen von den Entwicklern der Spiele oft bewusst eingebaut worden und werden durch die Cheat-Software ausgehebelt.

Ein Entwickler von Computer-Spielen hat daher gegen den Entwickler einer Cheat-Software geklagt. Mit Hilfe dieser Software konnten die Spieler bspw. bestimmte Funktionen uneingeschränkt nutzen oder schneller ein höheres Level erreichen. Die Klägerin rügt, dass dies eine unzulässige Umarbeitung ihrer Computerspiele im Sinne von § 69c Nr. 2 UrhG darstelle.

Das setzt aber voraus, dass das Spiel „umgearbeitet“ wurde. Eine solche Umarbeitung ist gemäß § 69c Nr. 2 UrhG verboten. Die reine Spielidee ist hingegen nicht geschützt.

Das Landgericht gab in erster Instanz der Klage statt und bejahte eine Umarbeitung des Spiels durch die Software. Durch die Nutzung der Software werde in den Programmablauf des Spiels eingegriffen und verändert. Dadurch werde das von der Klägerin entwickelte Computerspiel umgearbeitet.

Das Oberlandesgericht Hamburg sah dies im Berufungsverfahren jedoch anders und wies die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, dass die Software lediglich in den Ablauf des Computerspiels eingreife, indem es die im Speicher der Spielkonsole abgelegten Daten verändere, nicht aber die Computerbefehle. Der programmgemäße Ablauf eines Computerspiels sei aber nicht durch das Urheberrecht geschützt, so das OLG.

Der Fall landete schließlich vor dem BGH und dieser hat den EuGH um Klärung gebeten, ob Cheat-Software gegen Urheberrecht verstößt.

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UrheberrechtPressemitteilungen
news-626 Wed, 19 Apr 2023 10:50:11 +0200 Ausschluss des Mietminderungsrechts in gewerblichen Mietverträgen https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/ausschluss-des-mietminderungsrechts-in-gewerblichen-mietvertraegen.html In einem Gewerbemietvertrag kann das Recht zur Mietminderung ausgeschlossen werden, sofern ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete verbleibt. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.

Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich in verschiedenen Punkten von privaten Mietverträgen für Wohnraum. So ist in § 536 BGB geregelt, dass der Mieter die Miete mindern kann, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist. Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 24. Mai 2022 entschieden, dass dieses Minderungsrecht in einem Mietvertrag über gewerblich genutzte Räume ausgeschlossen werden kann (Az. 24 U 368/20).

Eine Einschränkung gibt es beim Ausschluss des Mietminderungsrechts allerdings. So kann das Minderungsrecht nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf nur dann ausgeschlossen werden, wenn dem Mieter ein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete verbleibt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch im Immobilienrecht und gewerblichen Mietrecht berät.

In dem Fall vor dem OLG Düsseldorf wollte der Mieter einer Lagerhalle die Miete mindern. Der Vermieter erklärte jedoch, dass die Möglichkeit einer Mietminderung im Mietvertrag ausgeschlossen worden sei. In erster Instanz gab das Landgericht Wuppertal dem Mieter recht und entschied, dass die Regelung zum Ausschluss des Rechts auf Mietminderung gemäß § 556b Abs. 2 BGB unwirksam sei.

Im Berufungsverfahren kippte das OLG Düsseldorf die Entscheidung jedoch. Es führte aus, dass die Regelung des § 556b Abs. 2 BGB auf gewerbliche Mietverträge keine Anwendung finde und der Ausschluss der Mietminderung daher wirksam vereinbart sei. Zur Begründung führte das OLG weiter aus, dass Beschränkungen des Anspruchs auf Mietminderung in einem Mietvertrag über gewerblich genutzte Räume, die den Mieter einstweilen zur vollen Mietzahlung verpflichten, um die laufenden Einnahmen des Mieters zu sichern, keine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen. Voraussetzung sei aber, dass der Mieter einen Rückzahlungsanspruch für die überzahlte Miete hat, stellte das OLG Düsseldorf klar.

MTR Legal Rechtsanwälte beraten in Fragen des Immobilienrechts und des gewerblichen Mietrechts.

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Gewerbliches MietrechtPressemitteilungen
news-624 Tue, 18 Apr 2023 11:53:02 +0200 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt 2024 in Kraft https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/gesetz-zur-modernisierung-des-personengesellschaftsrechts-tritt-2024-in-kraft.html Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 im Kraft. Das bringt Änderungen für die GbR, die OHG und die KG mit sich.

Im Gesellschaftsrecht stehen 2024 große Änderungen an, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Personengesellschaften in Form einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) betreffen. Auch wenn das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, sollten die betroffenen Gesellschaften sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen und Verträge ggf. anpassen oder ergänzen, so Rechtsanwalt Michael Rainer, Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht bei der Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte

Wesentliche Veränderungen betreffen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ab 2024 Rechtsfähigkeit erhalten soll und am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Neben der rechtsfähigen GbR soll es wie bisher auch die rechtsunfähige GbR geben, die den Gesellschaftern zur Ausstattung ihrer Rechtsverhältnisse untereinander dient, nicht am Rechtsverkehr teilnimmt und über kein eigenes Vermögen verfügt.

Soll die GbR künftig am Rechtsverkehr teilnehmen ist eine Eintragung in einem noch zu schaffenden Gesellschaftsregister am jeweils zuständigen Amtsgericht erforderlich. Wird die Eintragung vorgenommen, erhält die Gesellschaft den Zusatz eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Es steht im Ermessen der Gesellschafter, die GbR in das Register einzutragen. Dabei kann die Eintragung sinnvoll sein. Denn die Eintragung ist Voraussetzung, wenn die GbR beispielsweise Gesellschafter einer GmbH ist oder Namenaktien halten möchte. Auch bei Rechten der GbR an Grundstücken und eingetragenen Schiffen ist die Registrierung erforderlich.

Durch die Eintragung in das Register wird die GbR auch umwandlungsfähig. Sie kann mit einer anderen Gesellschaft verschmelzen oder auch in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Außerdem kann sie neben ihrem Gesellschaftssitz einen Verwaltungssitz wählen – auch im Ausland. Dies eröffnet Möglichkeiten auch verstärkt innerhalb der EU tätig zu werden.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen auch Angehörige freier Berufe, eine Personengesellschaft wie eine OHG oder KG gründen könne, sofern dies berufsrechtlich zulässig ist.

GbRs, OHGs und KGs sollten sich rechtzeitig mit den neuen Möglichkeiten beschäftigen und ggf. bestehende Gesellschaftsverträge anpassen. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte

https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html

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PressemitteilungenRechtsanwälte
news-623 Tue, 11 Apr 2023 12:53:55 +0200 EuGH erleichtert wirksame Gerichtsstandsvereinbarung https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/eugh-erleichtert-wirksame-gerichtsstandsvereinbarung.html Der Europäische Gerichtshof hat Gerichtsstandsvereinbarungen bei internationalen Geschäftspartnern mit Urteil vom 24. November 2022 erleichtert (Az.: C-358/21).

Im Handelsrecht spielt bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen auch die Frage des Gerichtsstands eine wichtige Rolle. Denn die Wahl des Gerichtsstands kann für den Ausgang eines Rechtsstreits von erheblicher Bedeutung sein. Umso wichtiger ist die Frage, ob eine getroffene Gerichtsstandsvereinbarung zwischen den Parteien auch wirksam geschlossen wurde. Daher sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung auf rechtlich sicheren Füßen stehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft auch im Handelsrecht und Vertragsrecht berät.

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 24.11.2022 dazu beigetragen, dass eine Gerichtsstandsklausel unter Geschäftsleuten einfacher wirksam vertraglich geregelt werden kann. Demnach ist eine Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon dann wirksam vereinbart, wenn in dem schriftlichen Vertrag ein Hyperlink enthalten ist, der auf die AGB verweist und die AGB im Internet zur Kenntnis genommen und heruntergeladen werden können.

In dem Fall vor dem EuGH hatte ein Unternehmen mit Sitz in Belgien und eine Gesellschaft in der Schweiz einen Handelsvertrag geschlossen. Der Vertrag enthielt einen Hyperlink auf die AGB des Unternehmens in der Schweiz, in denen auch eine Gerichtsstandsvereinbarung verankert ist. Die AGB wurden dem belgischen Unternehmen weder schriftlich zur Verfügung gestellt, noch wurden diese bei Vertragsschluss durch Anklicken ausdrücklich akzeptiert. Als es nun zum Rechtsstreit kann, wollte das belgische Unternehmen die Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten des Unternehmens mit Sitz in der Schweiz nicht akzeptieren.

Der Fall landete schließlich vor dem EuGH. Dieser entschied, dass die Gerichtsstandsvereinbarung wirksam getroffen war. Zur Begründung führte er aus, dass über den Hyperlink in dem schriftlich geschlossenen Vertrag es möglich war, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Ein ausdrückliches Akzeptieren durch einen Klick sei nicht erforderlich gewesen. So solle auch der Geschäftsverkehr und Abschluss von Verträgen erleichtert werden. Auch wenn für den Hauptvertrag immer noch die Schriftform erforderlich ist.

Im Handelsrecht und Vertragsrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte.

Weitere Informationen unter:

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/handelsrecht/vertragsrecht.html

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VertragsrechtPressemitteilungen
news-621 Wed, 05 Apr 2023 09:50:53 +0200 Voraussetzungen für Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/voraussetzungen-fuer-ausgleichsanspruch-des-handelsvertreters.html Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Handelsvertreter nach Beendigung eines Handelsvertretervertrags einen Ausgleichsanspruch für Kunden, die er für das Unternehmen gewonnen hat.

Im Handelsrecht ist der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach der Beendigung des Handelsvertretervertrags in § 89b HGB geregelt. Wesentliche Voraussetzung für diesen Anspruch ist, dass der Handelsvertreter während seiner Tätigkeit neue Kunden gewonnen hat und das Unternehmen von diesen Geschäftsbeziehungen weiter profitiert, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Handelsrecht hat.

Nach der Beendigung des Handelsvertretervertrags kann das Unternehmen ggf. von den neu geknüpften Geschäftskontakten noch weiter profitieren. Der ausgeschiedene Handelsvertreter hat dann zwar keinen Anspruch mehr auf Provisionen, dafür kann ihm aber ein Ausgleichsanspruch zustehen. Das gilt auch, wenn die bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu einem Kunden durch den Handelsvertreter erheblich ausgebaut wurden. Ein solcher Ausgleichsanspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geltend gemacht werden.

Der Ausgleichsanspruch besteht in der Regel jedoch nicht, wenn der Handelsvertreter das Vertragsverhältnis selbst gekündigt hat. Es sei denn, er kann die Arbeit aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr ausführen. Ein Ausgleichsanspruch liegt auch dann nicht vor, wenn zwar das Unternehmen den Vertrag gekündigt hat, die Kündigung aber aus wichtigem Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters erfolgte.

Wenn ein Ausgleichsanspruch besteht, ist häufig die Höhe des Anspruchs ein Streitpunkt zwischen den Parteien. Der Gesetzgeber hat dazu lediglich festgelegt, dass der Anspruch nicht höher sein darf als eine durchschnittliche Jahresprovision in den letzten fünf Jahren des Vertragsverhältnisses. Bei kürzeren Vertragsverhältnissen ist die durchschnittliche Provision während der Dauer der Tätigkeit maßgeblich.

Zudem wird anhand verschiedener Faktoren der Rohertrag errechnet, wobei die Provision des letzten Tätigkeitsjahres als Grundlage dient. Dann wird eine Prognose über den Fortbestand und Umfang der „neuen“ Geschäftsbeziehungen in den nächsten drei bis fünf Jahren erstellt, die in die Berechnung einfließt. Dabei kann es zu unterschiedlichen Einschätzungen der Parteien kommen.

MTR Legal Rechtsanwälte bietet der Mandantschaft eine umfassende und kompetente Beratung in Fragen des Handelsrechts und Handelsvertreterrechts an.

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https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/handelsrecht.html

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HandelsrechtPressemitteilungen
news-619 Tue, 04 Apr 2023 08:37:27 +0200 Best Lawyers 2023 – MTR Legal Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Klaas ausgezeichnet https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/best-lawyers-2023-mtr-legal-rechtsanwaelte-und-rechtsanwalt-klaas-ausgezeichnet.html Der US-Verlag Best Lawyers kürt in jedem Jahr die besten Anwälte. In Deutschland zählt die Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte ebenso wie Rechtsanwalt Marc Klaas zu den Best Lawyers 2023.

Der renommierte US-Fachverlag Best Lawyers ermittelt in jedem Jahr die besten Kanzleien und Rechtsanwälte in den unterschiedlichen Rechtsgebieten. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte zählt in Deutschland zu den Best Lawyers 2023. Nicht nur die Kanzlei, sondern auch Rechtsanwalt Marc Klaas wurde als Best Lawyer 2023 ausgezeichnet. Rechtsanwalt Klaas berät die Mandantschaft u.a. im Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für M&A-Transaktionen.

Die Aufnahme in das Ranking ist auch deshalb eine besondere Auszeichnung, da in die Bewertung die Umfrageergebnisse anderer Kanzleien einfließen.

Schon lange vor Internet und Social Media begann der Verlag Best Lawyers 1981 damit, die besten Anwälte und Kanzleien in den unterschiedlichen Ländern und Rechtsgebieten zu ermitteln. So hat sich diese Auszeichnung über die Jahrzehnte etabliert und gilt als zuverlässige Quelle für Empfehlungen. So werden Jahr für Jahr Kanzleien und Rechtsanwälte mit hervorragenden Leistungen in ihren Rechtsgebieten herausgestellt.

Besonders wertvoll wird die Aufnahme in die Best Lawyers dadurch, dass die Bewertung maßgeblich auf einem Peer-to-Peer-Verfahren basiert. Das heißt, Rechtsanwälte anderer Kanzleien haben die Arbeit ihrer Kollegen bewertet und gewürdigt. Dahinter steht der Gedanke, dass Rechtsanwälte nun einmal am besten bewerten können, welcher Kollege in seinem Rechtsgebiet besonders qualifiziert ist. Vereinfacht gesagt wird so zum Ausdruck gebracht, welchen Rechtsanwalt andere Anwälte empfehlen würden. Dabei kann jeder Anwalt andere Rechtsanwälte nominieren, nur nicht sich selbst. Kanzleien und Anwälte mit besonders guten Bewertungen werden anschließend noch einmal einer gründlichen Prüfung unterzogen.

2023 steht auch MTR Legal Rechtsanwälte wieder auf der Liste der besten Kanzleien in Deutschland. Dieses Rating wird bei MTR Legal als Auszeichnung für das gesamte Team verstanden. Gleichzeitig ist es auch Ansporn, sich weiter zu verbessern, um der nationalen und internationalen Mandantschaft eine kompetente und umfassende Beratung und vertrauensvolle Zusammenarbeit aus einer Hand liefern zu können.

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PressemitteilungenRechtsanwälte
news-617 Tue, 04 Apr 2023 08:19:38 +0200 Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte auf Wachstumskurs https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/wirtschaftskanzlei-mtr-legal-rechtsanwaelte-auf-wachstumskurs.html Die national und international agierende Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte ist auf Wachstumskurs. Um eine optimale Beratung der Mandantschaft zu gewährleisten, wurde das Team verstärkt.

Die optimale Beratung und Betreuung der nationalen und internationalen Mandantschaft genießt bei der Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte höchste Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, gehört eine selbstkritische interne Bewertung der erbrachten Leistungen genauso dazu, wie regelmäßige Weiterbildungen des Teams. Um den eigenen hohen Anforderungen und Erwartungen der nationalen und internationalen Mandantschaft gerecht werden zu können, ist die Kanzlei weiter auf Wachstumskurs. So verstärken auch in diesem Jahr weitere Rechtsanwälte das Team von MTR Legal, um der Mandantschaft eine kompetente, umfassende und rechtsübergreifende Beratung aus einer Hand bieten zu können.

Die Rechtsprechung wird immer komplexer und aufgrund der Vielzahl grenzübergreifender Beziehungen - sowohl privat als auch geschäftlich - immer internationaler. Vielfach kommt es dabei auch zu Überschneidungen der einzelnen Rechtsgebiete. Um dennoch immer eine kompetente Beratung gewährleisten zu können, hat sich MTR Legal Rechtsanwälte breit aufgestellt und wächst weiter, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

So sind in diesem Jahr bereits Dilara Göc, Stella Liebentraut, Carolin Püttmann, Alina Franziska Stockamp und Mats Schwertner zum Anwaltsteam dazugekommen.

Damit wurde unter anderem das Ressort Handels- und Gesellschaftsrecht weiter verstärkt. Sowohl die Rechtsanwältinnen Dilara Göc und Carolin Püttmann als auch Rechtsanwalt Mats Schwertner haben hier einen Schwerpunkt ihrer Beratung. Darüber hinaus steht Rechtsanwältin Püttmann der nationalen und internationalen Mandantschaft auch in den Rechtsgebieten Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsrecht als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Ob im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht oder Erbrecht – die Frage der optimalen steuerlichen Gestaltung spielt immer eine entscheidende Rolle. Als kompetente Ansprechpartnerin im Steuerrecht konnte MTR Legal Rechtsanwältin Alina Franziska Stockamp gewinnen.

In den Rechtsgebieten Erbrecht und Familienrecht verstärkt Stella Liebentraut das Team. Zudem berät sie ebenso wie Rechtsanwalt Schwertner die Mandantschaft auch in Fragen der Vertragsgestaltung und im allgemeinen Zivilrecht.

MTR Legal Rechtsanwälte setzt weiter auf Wachstum um den eigenen Ansprüchen und den Erwartungen der Mandantschaft gerecht zu werden.

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RechtsanwältePressemitteilungen
news-616 Thu, 30 Mar 2023 12:27:16 +0200 OVG NRW: Land hätte Corona-Hilfen nicht zurückfordern dürfen https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/ovg-nrw-land-haette-corona-hilfen-nicht-zurueckfordern-duerfen.html Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Urteilen vom 17. März 2023 entschieden (Az.: 4 A 1986/22 u.a.).

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, legte das Land NRW im Frühjahr 2020 ein Soforthilfeprogramm auf. Inzwischen werden die Hilfen zumindest teilweise zurückgefordert. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte bereits entschieden, dass die Rückforderungen nicht rechtmäßig sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun bestätigt. Die entsprechenden Rückforderungsbescheide sind daher aufzuheben, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die auch in rechtlichen Fragen zu Corona berät. Das OVG schränkte allerdings ein, dass das Land noch die Möglichkeit habe, neue Schlussbescheide zu erstellen und nicht benötigte Corona-Hilfen zurückzufordern.

Damit die Corona-Hilfen im Frühling 2020 schnell fließen konnten, wurde zunächst auf umfangreiche Prüfungen der Anträge verzichtet. Später sollten die Empfänger im sog. Rückmeldeverfahren Einnahmen und Ausgaben im Bewilligungszeitraum erklären und die Behörden errechneten aus diesen Angaben den Liquiditätsengpass. Zahlungen, die über diesen Engpass hinausgingen, wurden zurückgefordert.

So war es auch bei den drei Klägern. Sie hatten jeweils 9.000 Euro als Corona-Soforthilfe erhalten und sollten jeweils rund 7.000 Euro zurückzahlen. Dagegen wehrten sie sich mit Erfolg. Das Land habe sich bei den Rückforderungen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Corona-Hilfen ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage aufgrund der Pandemie abzumildern und insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungen seien daher rechtswidrig, so das OVG.

Das Rückmeldeverfahren habe in den Bewilligungsbescheiden keine Grundlage. Die darin geforderten Angaben seien ungeeignet, um eine zu belassende Fördersumme zu bestimmen, so das OVG. Empfänger hätten außerdem darauf vertrauen dürfen, dass sie Mittel, die sie berechtigterweise "zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" oder "zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen“ erhalten haben, nicht zurückzahlen müssen. Haben die Empfänger die Corona-Hilfen im Bewilligungszeitraum nicht oder nur teilweise zu diesen Zwecken benötigt, könne das Land aber neue Schlussbescheide erlassen und überzahlte Mittel zurückfordern, so das OVG.

MTR Legal Rechtsanwälte berät in rechtliche Fragen zu Corona.

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CoronaPressemitteilungen
news-615 Tue, 28 Mar 2023 16:32:28 +0200 Wirecard – Anmeldung zum Musterverfahren https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/wirecard-anmeldung-zum-musterverfahren.html Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben noch knapp sechs Monate Zeit, sich dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzuschließen.

Das Kapitalmarktrecht bietet mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) den Anlegern die Möglichkeit, sich einer Art „Sammelklage“ anzuschließen. Auch für Anleger und Aktionäre der Wirecard AG besteht diese Möglichkeit. Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 13. März 2023 den Musterkläger bestimmt hat, haben Anleger noch knapp sechs Monate Zeit, sich der Musterklage anzuschließen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Musteranklägers im Bundesanzeiger zu laufen. Alternativ können Schadenersatzforderungen bis Ende 2023 auch mit einer Einzelklage verfolgt werden, erklärt die u.a. auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte

Die Musterklage richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und gegen die Wirtschaftsprüfer. Dabei soll geklärt werden, ob sich die Wirtschaftsprüfer gegenüber den Anlegern und Aktionären der Wirecard-AG schadenersatzpflichtig gemacht haben. Hintergrund ist, dass sie den Bilanzen der Wirecard regelmäßig ihr Testat erteilt haben, obwohl die Abschlüsse nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon seit 2015 „geschönt“ waren.

Ein Testat spielt für eine Anlageentscheidung eine wichtige Rolle, da die Anleger und Aktionäre auf die Angaben vertrauen. So hat auch das OLG München in einer Verfügung vom 9. Dezember 2021 bereits bestätigt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen Anlageentscheidungen und erteilten Testaten besteht. In dem Wirecard-Musterverfahren soll nun u.a. geklärt werden, ob die Wirtschaftsprüfer ihren Prüfpflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Nachdem das Landgericht München entschieden hat, dass Wirecard-Aktionäre im Insolvenzverfahren keine Schadenersatzansprüche anmelden können (Az. 29 O 7754/21) und das OLG Frankfurt deutlich gemacht hat, dass gegenüber der Bafin keine Schadenersatzansprüche bestehen (Az.: 1 U 173/22), ist das Musterverfahren für Aktionäre der Wirecard-AG eine Möglichkeit, mit geringen Prozesskostenrisiko doch noch Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können.

Dabei ist das Urteil im Musterverfahren zunächst nur für die Beklagte und den Musterkläger bindend. Es kann anschließend auf die Teilnehmer der Musterklage übertragen werden. Die Anmeldung zur Teilnahme an dem Musterverfahren muss zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.

MTR Legal bietet Wirecard-Anlegern eine Beratung durch im Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte.

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KapitalmarktrechtPressemitteilungen
news-613 Mon, 27 Mar 2023 09:49:19 +0200 Markenrecht – Keine ausreichende Unterscheidungskraft durch zusätzliches „E“ https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/markenrecht-keine-ausreichende-unterscheidungskraft-durch-zusaetzliches-e.html Ein zusätzliches „E“ sorgt im Markenrecht nicht für eine hinreichende Unterscheidungskraft. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 19. Januar 2023 deutlich gemacht (Az.: 1 HK O 13543/21).

Marken stellen für Unternehmen ein hohes Gut dar. Umso wichtiger ist es, sie eintragen zu lassen und umfassend zu schützen. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte hat einen Schwerpunkt ihrer Beratung auf den gewerblichen Rechtsschutz gelegt und berät ihre Mandanten u.a. im Markenrecht.

Damit ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann, muss es eine ausreichende Unterscheidungskraft zu den Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen aufweisen. Ebenso darf keine Verwechslungsgefahr mit bereits eingetragenen Marken bestehen. Ein zusätzliches „E“ im Namen sorgt nicht für die notwendige Unterscheidungskraft, wie das LG München im Markenstreit zweier Autohersteller entschieden hat.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte der beklagte Autobauer auf seiner Webseite zwei seiner Modelle mit dem Firmennamen und mit dem Zusatz „es 6“ bzw. „es 8“ beworben und plante die so bezeichneten Modelle in Deutschland auf den Markt zu bringen. Ein anderer Autohersteller sah dadurch sein Markenrecht für seine eingetragenen Marken „S 6“ und „S 8“ verletzt, da Verwechslungsgefahr bestehe. Er klagte auf Unterlassung und Schadenersatz.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG München machte deutlich, dass die Zeichen gedanklich in Verbindung gebracht werden könnten und daher Verwechslungsgefahr besteht. Zur Begründung führte es weiter aus, dass gerade im Automobilbereich der Name des Herstellers häufig hinter der Bezeichnung des Modells zurückbleibe und daher für die Bewertung der Verwechslungsgefahr rechtlich nicht maßgeblich sei. Die Typenbezeichnungen entwickelten sich hingegen oft zu eigenständigen Marken im Sinne von Zweitmarken.

Durch das zusätzliche „E“ weiche das Zeichen von der eingetragenen Marke zwar im Schriftbild ab, es sichere jedoch keine hinreichende Unterscheidungskraft, denn zumindest klanglich könnten die Zeichen gedanklich in Verbindung gebracht werden, so dass eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte, so das Gericht. Zudem werde das „E“ mit der Bezeichnung „Elektro“ oder „elektrisch“ in Verbindung gebracht. Es bestehe daher die Gefahr, dass der Verbraucher annimmt, dass der „es 6“ lediglich die Elektroversion des „S 6“ ist.

Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal im Markenrecht.

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Gewerblicher RechtsschutzPressemitteilungen
news-611 Thu, 23 Mar 2023 08:32:16 +0100 Untreue im Wirtschaftsstrafrecht https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/untreue-im-wirtschaftsstrafrecht.html Untreue ist ein zentraler Straftatbestand im Wirtschaftsstrafrecht und kann mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Allerdings ist häufig strittig, ob Untreue vorliegt.

Der Vorwurf der Untreue taucht im Wirtschaftsstrafrecht häufig auf. Wer sich mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert sieht, sollte dies keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, denn die Konsequenzen können erheblich sein. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , deren Anwälte auch in rechtlichen Fragen rund um Wirtschaftsstrafrecht beraten.

Der Straftatbestand der Untreue ist in § 266 StGB geregelt. Demnach ist Untreue der Missbrauch von Befugnissen über die Verfügung fremden Vermögens oder eine Verletzung der auferlegten Pflicht fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, so dass diesen Vermögensinteressen ein Nachteil entsteht. Strittig ist vielen Fällen aber, ob tatsächlich Untreue vorliegt.

Das zeigt auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 (Az. 6 StR 133/22). Vor dem BGH ging es um die seit Jahren strittigen Bonuszahlungen und hohen Gehälter für führende VW-Betriebsräte. Das Landgericht Braunschweig hatte die verantwortlichen VW-Manager freigesprochen; der BGH hat die Freisprüche nun aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen.

In dem Verfahren ging es um fixe Gehaltsbezüge und freiwillige Bonuszahlungen an freigestellte Betriebsräte in den Jahren 2011 bis 2016, die deutlich über dem üblichen Niveau gelegen haben sollen. Das LG Braunschweig hatte in den ungewöhnlich hohen Zahlungen zwar den Tatbestand der Untreue erfüllt gesehen. Allerdings fehle es den Managern, die die Zahlungen zu verantworten hatten, am erforderlichen Vorsatz, da sie sich auf Einschätzungen interner und externer Berater verlassen hatten und zudem ein bestehendes Vergütungssystem vorgefunden hatten. Daher hätten sie irrtümlich angenommen, mit ihren Entscheidungen keine Pflichten zu verletzen.

Der BGH hob die Freisprüche nun auf. Das Landgericht habe zwar zutreffend erkannt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Tatbestand der Untreue erfüllt sein könnten. Allerdings erfüllten die hierzu getroffenen Urteilsfeststellungen nicht den gesetzlichen Darstellungsanforderungen. Daher könne nicht beurteilt werden, ob das LG zurecht den Vorsatz verneint habe, so der BGH.

MTR Legal Rechtsanwälte stellt seiner Mandantschaft im Wirtschaftsstrafrecht erfahrene Anwälte zur Seite.

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WirtschaftsstrafrechtPressemitteilungen
news-610 Wed, 22 Mar 2023 11:50:51 +0100 Franchisegeber trifft umfassende Aufklärungspflicht https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/franchisegeber-trifft-umfassende-aufklaerungspflicht.html Auch bei einem Masterfranchisevertrag trifft den Franchisegeber eine umfassende vorvertragliche Aufklärungspflicht. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8.12.2021 bestätigt (Az. 4 U 251/20).

Im Handelsrecht spielt das Franchiserecht eine zunehmend wichtige Rolle. Dabei hat der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer umfassende vorvertragliche Aufklärungspflichten. Diese Aufklärungspflicht besteht auch beim sog. Master-Franchising, bei dem ein Master-Franchisenehmer zwischengeschaltet ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft im Handelsrecht und Franchiserecht berät.

Diese Aufklärungspflicht des Master-Franchisegebers gegenüber dem Master-Franchisenehmer hat das OLG Frankfurt bestätigt (Az. 4 U 251/20). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Master-Franchisegeberin aus Deutschland einen Master-Franchisevertrag mit einer Master-Franchisenehmerin aus Frankreich geschlossen, die zu diesem Zeitpunkt Existenzgründerin war. Beide Parteien hatten deutsches Recht und den Gerichtsstand Frankfurt a.M. vereinbart.

Die Master-Franchisenehmerin blieb die Zahlung der vereinbarten Eintrittsgebühr schuldig und begründete dies u.a. damit, dass der Franchisegeber seine vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt habe. Die Klage des Master-Franchisegebers auf Zahlung der Gebühr blieb erfolglos.

Das OLG Frankfurt führte zunächst aus, dass den Franchisegeber vorvertragliche Aufklärungspflichten treffen. Diese Pflicht beruhe auf einem Informationsgefälle zwischen den beiden Parteien, wobei der Franchisegeber in der Regel einen erheblichen Informationsvorsprung habe. Daher könne der Franchisegeber die Chancen und Risiken des Geschäftskonzepts viel besser beurteilen als ein außenstehender Existenzgründer. Dem Franchisegeber stünden regelmäßig Informationen zu Investitionsbedarf, Umsätzen, Kosten und Erträgen zur Verfügung, die der Franchisenehmer nicht habe. Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, sei der Franchisegeber verpflichtet, vollständig, unmissverständlich und richtig über alle Umstände zu informieren, die für die Investitionsentscheidung des Franchisenehmers erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind, so das OLG.

Diese Aufklärungspflicht sei in dem vorliegenden Fall unstrittig verletzt worden. So sei die Franchisenehmerin bei Vertragsschluss unzutreffend über die Umsatzmöglichkeiten und unzutreffend und unvollständig über die Erfolgsaussichten des Franchise-Systems aufgeklärt worden. Aufgrund dieser Verletzung der Aufklärungspflicht habe der klagende Franchisegeber keinen Anspruch auf die Zahlung der Eintrittsgebühr, entschied das OLG Frankfurt.

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HandelsrechtPressemitteilungen
news-609 Mon, 20 Mar 2023 14:39:38 +0100 Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/insolvenzanfechtung-durch-den-insolvenzverwalter.html Im Wege der Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter noch ergangene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückfordern. Der BGH hat diese Möglichkeit jedoch eingeschränkt.

Die jüngsten Krisen haben eine Reihe von Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderrungen gestellt. Nicht immer konnten sie gemeistert werden und am Ende stand die Insolvenz. Von einer Insolvenz sind immer auch die Kunden und Dienstleister des insolventen Unternehmens betroffen. Als Wirtschaftskanzlei mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht vertritt MTR Legal Rechtsanwälte im Insolvenzrecht Schuldner und Gläubiger.

Ein scharfes Schwert im Insolvenzrecht ist die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter. Gemäß §§ 129ff. der Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter Zahlungen, die das Unternehmen noch vor Eintritt der Insolvenz geleistet hat, zurückfordern. Das sorgt bei Kunden und Dienstleistern des Unternehmens für erhebliche Unsicherheit. Sie haben ihre Leistungen erbracht und werden nun vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die erhaltenen Zahlungen zurückzugeben. Dabei werden vom Insolvenzverwalter teilweise Zahlungen zurückverlangt, die schon Jahre zurückliegen.

Von Insolvenzanfechtungen sind häufig Unternehmen betroffen, die ihren Kunden Zahlungserleichterungen wie z.B. Ratenzahlungen gewährt haben. Insolvenzverwalter legten ein solches Verhalten häufig dahingehend aus, dass der Gläubiger die Zahlungserleichterungen eingeräumt hat, weil er von der drohenden Insolvenz seines Geschäftspartners bereits wusste, und forderten die Zahlungen daher zurück. Nach einer Gesetzesänderung soll dies nicht mehr so leicht möglich sein. Der Insolvenzverwalter soll demnach nur noch dann Zahlungen zurückfordern können, wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt der erhaltenen Zahlungen schon Kenntnis davon hatte, dass sein Kunde definitiv zahlungsunfähig ist. Wurden Zahlungserleichterungen wie bspw. Ratenzahlungen gewährt, kann daraus noch nicht geschlossen werden, dass der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon kannte.

Entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofs liegen bereits vor. So machte der BGH mit Urteil vom 10. Februar 2022 deutlich, dass sich aus einem dauerhaft schleppenden Zahlungsverhalten des Schuldners nicht auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lässt (Az.: IX ZR 148/19).

Zudem wurde auch der Zeitraum für die Vorsatzanfechtung von zehn auf vier Jahre begrenzt.

Bevor auf die Forderungen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung eingegangen wird, sollte geprüft werden, ob die Insolvenzanfechtungsansprüche überhaupt gerechtfertigt sind.

Bei MTR Legal Rechtsanwälte beraten im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht versierte Anwälte.

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Restrukturierung InsolvenzPressemitteilungen
news-606 Tue, 14 Mar 2023 09:32:00 +0100 BFH: Gewinne aus Verkauf von Kryptowährungen unterliegen der Steuer https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/bfh-gewinne-aus-verkauf-von-kryptowaehrungen-unterliegen-der-steuer.html Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie dem Bitcoin sind steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 14. Februar 2023 entschieden (Az. IX R 3/22).

Kryptowährungen waren in der Vergangenheit großen Kursschwankungen unterworfen. Wer virtuelle Währungen wie den Bitcoin zum richtigen Zeitpunkt erwarb und wieder verkaufte, konnte große Gewinne erzielen. Unklar war, wie Spekulationsgewinne mit Kryptowährungen besteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat mit seiner aktuellen Entscheidung für Klarheit im Steuerrecht gesorgt. Demnach unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist der Einkommensteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Steuerrecht hat.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2017 seine Bitcoin in die Kryptowährungen Etherum und Monero getauscht und anschließend z.T. wieder zurückgetauscht. Alles innerhalb eines Jahres. Unterm Strich stand ein Gewinn von rund 3,4 Millionen Euro, den der Kläger beim Finanzamt ordnungsgemäß angab. Als das Finanzamt daraufhin rund 1,4 Millionen Einkommensteuer festsetzte, klagte der Anleger dagegen.

Er argumentierte, dass Kryptowährungen nur virtuell existieren und nichts Greifbares seien. Sie seien daher kein „anderes Wirtschaftsgut“, das der Besteuerung unterliegt. Zudem gebe es bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen ein strukturelles Vollzugsdefizit.

Wie schon in erster Instanz kam er mit dieser Argumentation auch im Revisionsverfahren nicht durch. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts Köln. Demnach sind virtuelle Kryptowährungen „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 2 EStG und unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer.

Der Begriff des Wirtschaftsguts sei weit zu fassen und technische Details virtueller Währungen für ihre Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht von Bedeutung, so der BFH. Vielmehr reiche es aus, dass Kryptowährungen auf Plattformen und an Börsen gehandelt werden und einen eigenen Kurswert haben. Zudem könnten sie auch direkt als Zahlungsmittel genutzt werden. Als „anderes Wirtschaftsgut“ unterlägen sie daher einer Gewinnsteuer, wenn sie innerhalb der Frist von einem Jahr getauscht oder verkauft werden, machte der BFH deutlich. Es bestünden auch weitreichende Auskunftspflichten und Kontrollmöglichkeiten, so dass kein strukturelles Vollzugsdefizit vorliege.

Im Steuerrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte.

Weitere Informationen unter:

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

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SteuerstreitPressemitteilungen
news-604 Thu, 09 Mar 2023 09:02:49 +0100 Gestundete Steuerforderungen wegen Corona – Keine Nachzahlungszinsen https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/gestundete-steuerforderungen-wegen-corona-keine-nachzahlungszinsen.html Auf zinsfrei gestundete Steuerforderungen während Corona werden nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Oktober 2022 keine Nachzahlungszinsen fällig (Az.: 13 K 1920/21).

Corona stellte viele Unternehmen und Selbstständige vor enorme finanzielle Herausforderungen. Um sie zu unterstützen, räumte das Bundesfinanzministerium während der Pandemie ein, dass Steuerforderungen unter bestimmten Voraussetzungen zinsfrei gestundet werden konnten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , deren Anwälte auch in rechtlichen Fragen rund um Corona beraten.

Das Finanzgericht Münster stellte nun fest, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, wenn ein Anspruch auf zinslose Stundung der Steuerzahlung bestanden hat. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte das Finanzamt gegenüber einem Verein im Mai 2020 die Körperschaftssteuer für das Jahr 2018 festgesetzt. Da der Verein nachzahlen musste, setzte das Finanzamt auch die Nachzahlungszinsen fest. Gemäß des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 19. März 2020 über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus“ beantragte der Verein die zinsfreie Stundung aller Zahlungsansprüche aus dem Körperschaftssteuerbescheid für 2018.

Das Finanzamt gewährte zwar die zinslose Stundung der Steuerforderung, den Erlass der Nachzahlungszinsen lehnte es jedoch ab. Dagegen wehrte sich der Verein und führte aus, dass die Zinsen nicht entstanden wären, wenn das Finanzamt den Körperschaftssteuerbescheid vor dem 1. April 2020 erlassen hätte.

Die Klage hatte am FG Münster Erfolg. Die Nachzahlungszinsen seien zu erlassen, so das Gericht. Zur Begründung führte es aus, dass die Erhebung der Nachzahlungszinsen sachlich unbillig gewesen sei. Denn durch die verspätete Steuerfestsetzung habe der Kläger keinen Liquiditätsvorteil erlangt und das Finanzamt auch keinen Liquiditätsnachteil. Grundsätzlich sei die im Mai 2020 erfolgte Steuerfestsetzung zwar geeignet, einen Liquiditätsvorteil auszulösen, den das Finanzamt abschöpfen wolle. Da der Kläger jedoch unstreitig durch das BMF-Schreiben vom März 2019 einen Anspruch auf die zinsfreie Stundung der Körperschaftssteuernachzahlung habe, sei nicht erkennbar, worin ein zusätzlicher Liquiditätsvorteil durch die verzögerte Steuerfestsetzung liegen soll, so das Gericht, das die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen hat.

Auch wenn sich die Corona-Lage inzwischen entspannt hat – rechtliche Fragen sind geblieben. Die Anwälte von MTR Legal beraten zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Corona.

Weitere Informationen unter:

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/corona.html

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CoronaPressemitteilungen
news-602 Wed, 08 Mar 2023 09:14:21 +0100 EuG: Biomarkt kann nicht als Marke eingetragen werden https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/eug-biomarkt-kann-nicht-als-marke-eingetragen-werden.html Die Zeichenfolge Biomarkt kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Urteil vom 13. Juli 2022 entschieden (Az.: T?641/21).

Das Markenrecht sieht vor, dass ein Zeichen u.a. über ausreichende Unterscheidungskraft verfügen muss, damit es als Marke eingetragen werden kann. Das EuG hat nun entschieden, dass die Zeichenfolge Biomarkt nicht über diese Unterscheidungskraft verfügt und deshalb nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Das Markenrecht gehört zu den Schwerpunkten der Beratung von MTR Rechtsanwälte

Im zu Grunde liegenden Fall wollte eine deutsche Gesellschaft, die u.a. eine Biomarktkette betreibt, die Zeichenfolge Biomarkt als Wort-Bild-Marke eintragen lassen. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnte die Eintragung als Unionsmarke ab, weil es an der notwendigen Unterscheidungskraft fehle.

Das EuG hat diese Entscheidung nun bestätigt. Zu den wesentlichen Funktionen einer Marke gehöre, dass der Verbraucher die betriebliche Herkunft der Ware oder der Dienstleistung identifizieren kann. Damit eine ausreichende Unterscheidungskraft erreicht wird, müsse die Marke etwas Neuartiges oder Besonderes haben. Dies sei bei der Bezeichnung Biomarkt jedoch nicht der Fall, so das EuG.

Denn weder die einzelnen Wortbestandteile „Bio“ und „Markt“ noch deren Kombination wiesen eine Besonderheit auf, damit sich die Zeichenfolge Biomarkt von dem allgemein vorherrschenden Verständnis eines Biomarkts abhebt, führte das Gericht weiter aus. Vielmehr habe sie einen beschreibenden Charakter. Für die angesprochenen Verkehrskreise sei die Bezeichnung Biomarkt schon seit Jahren ein Begriff.

Auch dem Argument der Klägerin, dass der Wortbestandteil Biomarkt im Gegensatz zum Ausdruck Biosupermarkt eine Wortneuschöpfung sei, verfing beim EuG nicht. Die Verbindung der Begriffe „Bio“ und „Markt“ sei geläufig und nicht geeignet, den beschreibenden Charakter zu mindern. Zumal diese Begriffe auch einen verständlichen Ausdruck bilden, führte das EuG weiter aus.

Nach dem EuG ist der Begriff Biomarkt rein beschreibend und daher nicht für eine Eintragung als Marke geeignet.

Ein im Markenrecht erfahrener Anwalt berät die Mandanten von MTR Rechtsanwälte bei der rechtssicheren Eintragung einer Marke und allen weiteren Fragen des Markenrechts.

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MarkenrechtPressemitteilungen
news-601 Tue, 07 Mar 2023 10:08:44 +0100 Corona-Hilfen - Empfindliche Strafen bei Subventionsbetrug https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/corona-hilfen-empfindliche-strafen-bei-subventionsbetrug-1.html Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, hat der Staat zahlreiche Hilfsprogramme aufgelegt. Wer falsche Angaben gemacht hat, muss mit Ärger wegen Subventionsbetrug rechnen.

Die staatlichen Hilfen während der Corona-Pandemie sollten schnell und möglichst unkompliziert fließen, damit die Unternehmen durch die Krise kommen und nicht reihenweise in die Insolvenz rutschen. Eine Insolvenzwelle ist ausgeblieben und nun schauen die Behörden nachträglich genauer hin, ob die Antragssteller die Voraussetzungen für die Subventionen tatsächlich erfüllt haben, oder ob die staatliche Unterstützung mit Hilfe falscher Angaben erschlichen wurden. Betroffene Unternehmen sollten die Überprüfungen ernst nehmen. Wer falsche Angaben gemacht hat, muss mit einer Anzeige wegen Subventionsbetrug rechnen, warnt Rechtsanwalt Michael Rainer, MTR Rechtsanwälte

Tausende Ermittlungsverfahren sollen bereits laufen und der Vorwurf von Subventionsbetrug kann schnell im Raum stehen. Dabei ist zu beachten, dass es nicht nur strafbar ist, bewusst falsche Angaben gemacht zu haben, sondern auch schon bei leichtfertigen Handeln Ärger droht. Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 4. Mai 2021 deutlich gemacht, dass Subventionsbetrug vorliegt, wenn falsche Angaben bei der Beantragung von Corona-Hilfen gemacht wurden (Az. 6 StR 137/21).

Entdecken die Behörden bei der Überprüfung der Anträge auf Corona-Hilfe Anhaltspunkte für unrichtige Angaben, werden sie die Ermittlungen ausweiten und z.B. auch Steuerangaben des Unternehmens prüfen. Kommt es am Ende zu einer Verurteilung, ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Wenn jemand Corona-Hilfen beantragt hat und ihm später aufgefallen ist, dass er zumindest teilweise unrichtige Angaben gemacht hat, ist er verpflichtet die Angaben nachträglich zu korrigieren. Diese strafbewehrte Korrekturverpflichtung kann auch dann bestehen, wenn die Antragsvoraussetzungen nachträglich ganz zum Teil entfallen sind.

Nicht nur der Antragsteller kann für die falschen Angaben zur Rechenschaft gezogen werden, auch dem jeweiligen Unternehmen droht ggf. eine Geldbuße.

Daher sollten Vorwürfe des Subventionsbetrugs keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden und Betroffenen sollten umgehend handeln. Im Wirtschaftsstrafrecht versierte Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/kanzlei/rechtsanwaelte/michael-rainer.html

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RechtsanwältePressemitteilungen
news-600 Fri, 03 Mar 2023 14:04:13 +0100 Kündigung wegen Schlechtleistung https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/kuendigung-wegen-schlechtleistung.html Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen schlechter Leistung kann rechtmäßig sein. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Mai 2022 (Az.: 4 Sa 548/21).

Nach dem Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geregelten Pflichten verletzt. Dazu gehört, dass der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt. Wird die geschuldete Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum nicht erbracht, kann das die Kündigung durch den Arbeitgeber nach vorheriger Abmahnung rechtfertigen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Arbeitsrecht hat.

Damit die Kündigung eines sog. „Low Performers“ wirksam ist, muss der Arbeitgeber darlegen, dass der betroffene Arbeitnehmer eine deutlich schlechtere Leistung erbringt als vergleichbare Kollegen.

In dem Verfahren vor dem LAG Köln ist das dem Arbeitgeber gelungen. Der Arbeitgeber hatte einem Kommissionierer gekündigt, der seit 2011 in dem Unternehmen beschäftigt war. Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung war festgelegt worden, dass die Basisleistung (100 Prozent) der Normalleistung entspricht und mit dem Grundlohn vergütet wird. Diese Basisleistung konnte der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nicht erreichen. Nach Gesprächen mit dem Arbeitnehmer über seine Leistungen folgte im Januar 2020 schließlich eine Abmahnung wegen bewusster Zurückhaltung seiner ihm zur Verfügung stehenden Arbeitskraft. Er habe im Dezember 2019 nur knapp 73 Prozent der Basisleistung erreicht, während vergleichbare Mitarbeiter auf rund 116 Prozent kamen. Nach einer weiteren Abmahnung sprach der Arbeitgeber im Mai 2020 die Kündigung aus.

Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers blieb erfolglos. Der Arbeitgeber legte im Prozess dar, dass die Leistung des Klägers deutlich hinter den von 150 anderen Kommissionieren zurückblieb. Im Vergleich fielen seine Leistungen um mehr als ein Drittel ab. Damit habe der Arbeitgeber seine Darstellungslast erfüllt, so das LAG Köln. Es sei ersichtlich, dass der Arbeitnehmer die Durchschnittsleistung erheblich unterschritten habe. Dies sei gegeben, wenn die Durchschnittsleistung langfristig um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Dann müsse der Arbeitnehmer Gründe für die Leistung nennen und darlegen, dass er seine persönliche Leistungsfähigkeit trotzdem voll ausgeschöpft hat. Dies sei hier nicht der Fall und die Kündigung daher wirksam, so das Gericht.

MTR Legal Rechtsanwälte berät zu allen Fragen des Arbeitsrechts.

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ArbeitsrechtPressemitteilungen
news-599 Thu, 02 Mar 2023 09:59:43 +0100 Beachtung von ESG-Risiken bei M&A-Transaktionen https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/beachtung-von-esg-risiken-bei-ma-transaktionen.html Die ESG-Faktoren Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und gute Unternehmensführung nehmen auch bei M&A-Transaktionen eine zunehmende Bedeutung ein und treten neben andere Wertbildungsfaktoren.

Nachhaltigkeit fällt auch im Bereich von M&A eine immer größer werdende Bedeutung zu. So spielen auch bei Unternehmenstransaktionen die ESG-Faktoren Environment (Nachhaltigkeit), Social (soziale Verantwortung und Governance (gute Unternehmensführung) eine wichtige Rolle, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre nationale und internationale Mandantschaft auch bei M&A-Transaktionen unterstützt.

Die zunehmende Bedeutung von ESG zeigt sich auch in verschiedenen Gesetzgebungen, so wie beispielsweise im Lieferkettengesetz, das Anfang 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist, die Aspekte Menschenrechte und Umweltschutz bei internationalen Lieferketten stärker zu berücksichtigen. Die Unternehmen werden durch das Gesetz zur Umsetzung verschiedener Sorgfaltspflichten verpflichtet.

Umweltschutz, Menschenrechte, Ressourcenschonung, Wassermangel oder Bedingungen am Arbeitsplatz sind nur einige der Elemente, die stärker beachtet werden müssen und ein Risiko bei geplanten Unternehmenstransaktionen darstellen können. Die Aufdeckung solcher ESG-Risiken wird zu einem zentralen Element der Due Diligence Prüfung.

Sollte sich im Rahmen einer sog. ESG Due Diligence zeigen, dass erhebliche ESG-Risiken bestehen, kann das erhebliche Auswirkungen auf eine geplante Unternehmenstransaktion haben. Die Risiken können dazu führen, dass der Verkaufspreis deutlich sinkt oder sogar der gesamte Deal platzt.

Daher sollten die ESG-Risiken in den Verkaufsverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden. Bei Risiken, die erkennbar zu einem messbaren Schaden führen, kann dies beim Kaufpreis einkalkuliert werden. Ist der Schaden noch abstrakt und könnte unter bestimmten Umständen, z.B. durch eine schlechte Reputation des Unternehmens, eintreten, kann verabredet werden, dass das zum Kauf stehende Unternehmen zunächst einige Nachhaltigkeitsstandards umsetzt, bevor die Transaktion getätigt werden kann. Ebenso können Garantien oder Freistellungen vereinbart werden.

ESG ist somit auch bei M&A-Transaktionen zu einem zentralen Thema geworden. Die Identifizierung der Risiken ist durch eine maßgeschneiderte Due Diligence, die versteckte Risiken durch eine eingehende Prüfung aufdeckt, möglich.

In Fragen zu M&A und ESG-Risiken beraten bei MTR Legal erfahrene Anwälte.

Weitere Informationen unter:

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M&APressemitteilungen
news-597 Wed, 01 Mar 2023 09:36:04 +0100 Höhere Erbschaftssteuer bei Immobilien zu erwarten https://www.mtrlegal.com/pressemitteilungen/detail/news/hoehere-erbschaftssteuer-bei-immobilien-zu-erwarten.html Für geerbte Immobilien könnte ab 2023 eine deutlich höhere Erbschaftssteuer anfallen. Grund sind Änderungen des Bewertungsgesetzes, die Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2022 sind.

Das Jahressteuergesetz 2022 ist noch nicht verbschiedet. Sollten Bundestag und Bundesrat grünes Licht für das Gesetzesvorhaben geben, führt das auch zu Änderungen im Bewertungsgesetz, die wiederum zu einer höheren Erbschaftssteuer für Immobilien schon ab Anfang 2023 führen könnten, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Erbrecht hat.

Hat der Erblasser kein Testament erstellt, sieht das deutsche Erbrecht vor, dass die gesetzliche Erbfolge greift, das heißt die nahen Angehörigen wie Ehe- und Lebenspartner oder Kinder erben zuerst. Für sie gelten steuerliche Freibeträge. Für Ehegatten und Lebenspartner liegt der Freibetrag derzeit bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei 500.000 Euro, Kinder können einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro in Anspruch nehmen; bei Enkelkindern beträgt der Freibetrag noch 200.000 Euro.

Sind Immobilien im Nachlass, sind die Freibeträge schnell erschöpft. Das gilt umso mehr, wenn es zu den geplanten Änderungen im Bewertungsgesetz kommt. Dann könnte die Erbschaftssteuer für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Miethäuser deutlich steigen. Ursächlich dafür ist insbesondere, dass das Ertrags- und Sachwertverfahren für die Bewertung bebauter Grundstücke und die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 angepasst werden. Experten erwarten dadurch eine Steigerung der Erbschaftssteuer bei Immobilien um 20 bis 30 Prozent, in einigen Fällen sogar um bis zu 50 Prozent, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet werden sollte.

Betroffenen Immobilienbesitzer sollten daher den Übergang der Immobilien vorausschauend und steueroptimiert planen. Eine Möglichkeit kann zum Beispiel die Schenkung zu Lebzeiten sein. Hier können Freibeträge im Abstand von zehn Jahren aufs Neue genutzt werden.

MTR Rechtsanwälte stellt Ihnen gerne einen im Erbrecht erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für eine umsichtige Planung in Erbrechtsfragen zur Seite.

Weitere Informationen unter:

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht.html

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ErbrechtPressemitteilungen