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Wichtige Regelungen im Ehevertrag treffen

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In einem Ehevertrag lassen sich viele wichtige Punkte wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder auch nachehelicher Unterhalt vorausschauend klären. Das erspart Streitigkeiten im Scheidungsfall.

Der Ehevertrag ist in vielen Beziehungen ein heikles Thema und viele glückliche Paare sehen darin ein deutliches Zeichen von Misstrauen. Das wird dem Ehevertrag jedoch in keiner Weise gerecht. Vielmehr lassen sich mit dem Ehevertrag noch im Guten viele wichtige Aspekte klären, die im Scheidungsfall für rechtliche Streitigkeiten sorgen können. Dabei geht es u.a. um den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich oder auch den nachehelichen Unterhalt. Diese Fragen lassen sich mit dem Ehevertrag in harmonischer Atmosphäre regeln. Zudem ist der Ehevertrag auch ein wichtiger Baustein für den Vermögensschutz, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte

Ein Ehepaar lebt ohne einen Ehevertrag automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet im Scheidungsfall, dass der während der Ehe entstandene Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Hat ein Ehepartner während der Ehe einen höheren Zuwachs erzielt als der andere, steht dem Partner in der Regel die Hälfte des erzielten Zugewinns zu. Der Zugewinnausgleich wird allerdings nicht automatisch durchgeführt, sondern muss geltend gemacht werden.

Wenn beide Ehepartner gearbeitet haben, ist eine solche Regelung häufig nicht mehr zeitgemäß. Gerade bei Selbstständigen und Unternehmern kann der Zugewinnausgleich auch für den Betrieb bedenkliche Konsequenzen haben. Um dies zu verhindern können im Ehevertrag andere Regelungen getroffen werden, die den Interessen beider Partner gerecht werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Das ist besonders wichtig, wenn ein Partner viele Jahre zu Hause geblieben ist oder nur Teilzeit gearbeitet hat, um sich um die Kinder zu kümmern, während der andere voll gearbeitet und so deutlich höhere Rentenansprüche erworben hat. Beim Versorgungsausgleich werden die erworbenen Anwartschaften hälftig aufgeteilt. Im Ehevertrag lassen sich jedoch auch individuelle Regelungen treffen.

Neben einem Ehevertrag besteht auch die Möglichkeit, wesentliche Rechtfolgen einer Scheidung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.

Erfahrenen Rechtsanwälte beraten im Familienrecht zu Ehevertrag und Scheidung.

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