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Vertretung durch Rechtsanwalt in Schiedsverfahren / Arbitration

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Rechtsstreitigkeiten lassen sich in einem Schiedsverfahren oder Arbitration klären. Gerade bei internationalen Rechtsstreitigkeiten kann das Schiedsverfahren geeigneter als ein Gerichtsverfahren sein.

Rechtsstreitigkeiten bleiben auch mit internationalen Geschäftspartnern nicht aus. Die Lösung des Konflikts durch ein staatliches Gericht ist nicht immer der beste Weg. Denn ausreichende Kenntnisse der Gerichte zur internationalen Rechtslage sind nicht immer gegeben. Zudem lassen sich Gerichtsurteile im Ausland oft nicht durchsetzen. Das Schiedsverfahren bietet hier im Vergleich zum Gerichtsverfahren Vorteile, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die einen ihrer Schwerpunkte in der Prozessführung hat.

So lassen sich außerhalb der Europäischen Union Schiedssprüche häufig besser durchsetzen. Denn mehr als 160 Staaten haben sich im „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ von 1958 verpflichtet, Schiedssprüche aus anderen Staaten anzuerkennen und zu vollstrecken. Damit lassen sich Schiedssprüche praktisch weltweit vollstrecken.

Zudem sind Schiedsverfahren oft deutlich kostengünstiger als Gerichtsverfahren im Ausland und lassen sich auch schneller durchführen. Das liegt auch daran, dass es nach dem Schiedsspruch keine Möglichkeit gibt, Berufung oder Revision einzulegen. Der Schiedsspruch ist für die Parteien bindend und entfaltet die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Nur bei schweren Formfehlern oder Verstößen gegen fundamentale Rechtssätze können Schiedssprüche von einem staatlichen Gericht aufgehoben werden.

Das Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf einem staatlichen Gerichtsverfahren. Ein großer Unterschied ist jedoch, dass die Parteien die unabhängigen Schiedsrichter selbst auswählen können. Damit ist sichergestellt, dass die Schiedsrichter über ausreichende Fachkunde verfügen, um eine ausgewogene Entscheidung fällen zu können.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Schiedsverfahren nicht öffentlich sind. So nimmt der Ruf der beteiligten Parteien durch den Rechtsstreit keinen Schaden und es dringen keine Details nach außen. Auch der Schiedsspruch selbst ist nicht öffentlich. Durch die Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens kann es nach einer Entscheidung auch leichter fallen, die bestehende Geschäftsbeziehung mit der anderen Partei fortzuführen.

Ist ein Schiedsverfahren von einer Partei nicht gewünscht, ist es gemäß § 1032 ZPO möglich, einen Antrag auf Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens zu stellen.

Mit in der Prozessführung erfahrenen Anwälten vertritt MTR Rechtsanwälte seine Mandantschaft auch in Schiedsverfahren und berät ggf. zu Verteidigungsstrategien.

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