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Umfang von Software-Lizenzverträgen

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Die Nutzung von Software kann über entsprechende Lizenzen eingeräumt werden. Zu unterscheiden ist dabei, ob dem Lizenznehmer einfache oder exklusive Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Das IT Recht ist kein eigenständiger Rechtsbereich, sondern kommt mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten wie z.B. dem Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder dem Urheberrecht in Berührung. Gerade bei der Entwicklung und der Gewährung von Software-Lizenzen ergeben sich im IT Recht starke Parallelen zum Urheberrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft auch im IT Recht berät.

Der Entwickler einer Software ist rechtlich auch deren Urheber. Das bedeutet, dass er auch das Urheberrecht an dem Programm besitzt und die Nutzung der Software durch Dritte ohne eine entsprechende Lizenz verboten ist. Der Entwickler der Software kann entsprechende Lizenzen zur Nutzung der Software einräumen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, ob dem Nutzer ein einfaches oder ein ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Jeder Nutzer eines Computers hat für die Nutzung von Standard-Software in der Regel ein einfaches Nutzungsrecht. Er darf die Software wie vertraglich vereinbart nutzen, hat dieses Nutzungsrecht aber nicht exklusiv. Das einfache Nutzungsrecht kann auch noch etlichen anderen Nutzern gewährt werden. Der Umfang der Nutzung kann dabei im Lizenzvertrag bestimmt und beispielsweise zeitlich oder räumlich begrenzt werden. In der Praxis wird die Software oft nicht mehr gekauft, sondern nur noch sog. Downloading-Verträge abgeschlossen, die die Nutzung der Software für einen festgelegten Zeitraum ermöglichen.

Für Unternehmen sind Software-Lösungen von der Stange oft nicht ausreichend. Sie benötigen maßgeschneiderte Lösungen. In solchen Fällen wird die Software speziell für den Kunden entwickelt und in der Regel ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt. Da die speziell entwickelte Software häufig noch in die bereits bestehende Software-Umgebung implementiert werden muss, wird dies oftmals auch vertraglich vereinbart, ebenso wie die Wartung der Software, damit die Programme störungsfrei funktionieren.

Es lassen sich noch viele weitere Punkte vertraglich regeln. Kernpunkte, die ein Software-Lizenzvertrag enthalten sollte, sind der Leistungsumfang, die Laufzeit, Zahl der Nutzer und die Kosten.

Im IT Recht kompetente Anwälte beraten bei Software-Verträgen.

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