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Startschuss für das europäische Einheitspatent am 1. Juni 2023

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Ab dem 1. Juni 2023 wird es Änderungen im Patentrecht geben. Dann startet das europäische Einheitspatent und auch das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) nimmt seine Arbeit auf.

Mit dem europäischen Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht soll ein einheitlicher Patentschutz in der Europäischen Union geschaffen werden. Gleichzeitig bietet das Einheitspatent neue Möglichkeiten. So kann es auf Antrag einen einheitlichen Patentschutz in derzeit 17 Staaten der EU ermöglichen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im IP-Recht und Patentrecht hat.

Das europäische Einheitspatent ermöglicht einen umfassenden und einheitlichen Patentschutz in der EU. Die Anmeldung eines Patents soll so einfacher und kostengünstiger erfolgen können. Verpflichtend ist das europäische Einheitspatent jedoch nicht. Anträge können auch weiterhin nur bei den Behörden der Staaten gestellt werden, in denen der Patentschutz erreicht werden soll.

Das europäische Einheitspatent kann ab dem 1. Juni 2023 in 17 EU-Staaten, die an dem Einheitspatensystem teilnehmen, Gültigkeit erlangen. Weitere sieben Staaten werden in Kürze folgen. Vorteil ist, dass das Einheitspatent in allen Vertragsstaaten wirksam ist. Eine einzelne Validierung in den Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, ist dann nicht mehr erforderlich.

Bislang war es in Europa möglich, eine Erfindung mit einem nationalen oder einem europäischen Patent zu schützen. Dazu musste der Patentschutz aber in jedem Staat, in dem er erwirkt werden sollte, einzeln beantragt werden. Das ist beim Einheitspatent nicht mehr nötig.

Eine Kostenersparnis kann sich auch bei der Verlängerung des Patentschutzes ergeben. Die Verlängerungsgebühren für das Einheitspatent fallen niedriger aus, als wenn in jedem Staat die Verlängerung einzeln beantragt werden muss. Soll das Patent ohnehin nur in einem einzelnen Staat verlängert werden, kann dies wiederum im Einzelfall günstiger sein.

Mit der Einführung des europäischen Einheitspatents geht auch das Einheitliche Patentgericht (EPGÜ) in den Ländern an den Start, die das Übereinkommen ratifiziert haben. Das EPGÜ soll dann in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Staaten bei Patentstreitigkeiten entscheiden.

Im Patenrecht und IP-Recht erfahrene Anwälte beraten die nationale und internationale Mandantschaft bei MTR Legal Rechtsanwälte.

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