Berlin | Düsseldorf | Frankfurt | Hamburg | Köln | München | Stuttgart
MTR Legal Rechtsanwälte Logo

Scheidung auf Italienisch gilt auch in Deutschland

Rechtsanwalt  >  Familienrecht  >  Scheidung auf Italienisch gilt auch in Deutschland

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Die außergerichtliche Scheidung einer Ehe in Italien muss auch in Deutschland anerkannt werden. Das hat der EuGH mit Urteil vom 15. November 2022 entschieden (Az.: C-646-20).

Das Familienrecht wird ein Stück weit europäischer. Bislang stellte sich die Frage, ob eine außergerichtliche Scheidung in einem EU-Mitgliedsstaat auch in Deutschland automatisch anerkannt wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung auch im Familienrecht hat. Der EuGH hat diese Frage mit seinem Urteil vom 15. November 2022 eindeutig bejaht.

Europa wächst zusammen. Ehen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Nationalitäten sind längst keine Seltenheit mehr. In diesem Zuge muss sich auch das internationale Familienrecht modernisieren. Das betrifft nicht nur die Eheschließung, sondern auch die Ehescheidung.

In dem Fall vor dem EuGH hatten eine Frau mit deutscher und italienischer Staatsangehörigkeit und ein Deutscher 2013 in Deutschland geheiratet. Die Ehe ging in die Brüche und das Paar ließ sich in Italien scheiden. Anders als in Deutschland muss in Italien eine Scheidung nicht gerichtlich erfolgen. Sie kann auch von einem Standesbeamten vorgenommen werden. Für solch eine außergerichtliche Scheidung hatte sich das Paar entschieden. Es erklärte vor dem Standesamt einvernehmlich sich scheiden lassen zu wollen und erhielt nach entsprechender Prüfung eine Bescheinigung, dass die Ehe geschieden ist.

Problematisch wurde es als die Frau die Scheidung in das deutsche Eheregister eintragen wollte. Denn das Berliner Standesamt verweigerte die Anerkennung und verlangte eine vorherige Anerkennung der Scheidung durch die deutsche Landesjustizverwaltung. Schließlich landete die Scheidung vor dem BGH und der rief den EuGH an. Der EuGH sollte klären, ob der Begriff der Entscheidung in der Brüssel-IIa-Verordnung auch die Anerkennung von außergerichtlichen Ehescheidungen umfasst.

Der EuGH stellte fest, dass der Begriff der Entscheidung jede Entscheidung über eine Ehescheidung – ob gerichtlich oder außergerichtlich – umfasst. Daher müsse eine außergerichtliche Scheidung, die von einer öffentlichen Behörde ausgesprochen wurde, auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Besonders bei internationalen Ehen sind die rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung nicht immer leicht zu überschauen. Im Familienrecht und internationalen Familienrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten Sie bei MTR Rechtsanwälte.

Sie haben ein rechtliches Anliegen?

Reservieren Sie Ihre Beratung – Wählen Sie Ihren Wunschtermin online oder rufen Sie uns an.
Bundesweite Hotline
Jetzt erreichbar

Jetzt Rückruf buchen

oder schreiben Sie uns!