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OLG Karlsruhe: Bank bei gefälschten Überweisungen in der Haftung

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Rund 255.000 Euro hatten Kriminelle durch gefälschte Überweisungen erbeutet. Die Bank muss der Kontoinhaberin den Schaden nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.4.2022 ersetzen (Az. 17 U 823/20).

Betrüger sind einfallsreich, wenn es darum geht, fremde Bankkonten zu plündern. Das Bankrecht sieht vor, dass die betroffenen Kontoinhaber nicht schutzlos sind und die Bank in der Haftung stehen kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die einen Schwerpunkt ihrer Beratung im Bankrecht hat. Die Rechte der Bankkunden hat das OLG Karlsruhe mit seinem Urteil vom 12.4.2022 gestärkt.

In dem vorliegenden Fall war der Blick auf ihren Kontostand für die Bankkundin ein Schock. Ohne ihr Wissen hatten Dritte von ihrem Konto insgesamt 13 Überweisungen in einem Gesamtwert von rund 255.000 Euro getätigt. Da sie die Überweisungen nicht autorisiert hatte, forderte sie das Geld von der Bank zurück.

Die Bank wehrte sich gegen die Forderung. Es sei üblich gewesen, dass die Klägerin ihrem Kundenbetreuer per E-Mail Überweisungsaufträge erteilt habe. Teilweise habe sie die entsprechenden Rechnungen hinzugefügt. Ihr Kundenbetreuer habe die Aufträge durchgeführt und der Klägerin die Überweisungen per Mail bestätigt.

Das verhielt sich auch bei den strittigen 13 Überweisungen nicht anders. Gemäß Absender stammten die E-Mails von der Klägerin und die entsprechenden Rechnungen waren angehängt. Daher führte der Kundenberater die Überweisungen aus. Der Unterschied war, dass die Überweisungsaufträge nicht von der Kundin stammten.

Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Bank den Schaden ersetzen muss. Überweisungsaufträge per E-Mail zu erteilen, sei eine riskante Methode und anfällig für Fälschungen. Da die Bank sich auf diese Methode ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, eingelassen habe, trage sie auch das Risiko und die Beweislast, entschied das Gericht. Die Bank müsse beweisen, dass die E-Mails von der Kundin stammen und nicht umgekehrt.

Zudem liege es nach einem Sachverständigengutachten nahe, dass der E-Mail-Account der Klägerin gehackt wurde. Der Bank hätte auffallen können, dass die E-Mails aus einer anderen Zeitzone geschickt wurden und sich inhaltlich und im Ton von den üblichen Mails der Klägerin unterschieden, so das OLG.

Im Bankrecht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtsanwälte.

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