Leasingrecht Rechtsanwälte Berlin

Individuelle rechtliche Unterstützung für Leasingnehmer und Leasinggeber in Berlin

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Kanzlei für Leasingrecht Berlin

Individuelle rechtliche Unterstützung für Leasingnehmer und Leasinggeber in Berlin

Wer in Berlin einen Leasingvertrag abschließt, sei es für ein Auto, Maschinen oder eine technische Ausstattung, steht oft vor vielen offenen Fragen. Das Leasingrecht ist ein komplexes Gebiet, das sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zahlreiche Fallstricke bereithält. Als erfahrene Rechtsanwälte begleiten wir Sie bei allen Fragen rund ums Leasing – von der Vertragsprüfung bis zur Klärung rechtlicher Auseinandersetzungen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten des Leasingrechts und vertreten Ihre Interessen kompetent. Zudem bieten wir Ihnen professionelle Rechtsberatung im Bereich Leasingrecht an. Ein Leasinggeschäft beginnt meist mit einer scheinbar einfachen Entscheidung: Ein Fahrzeug oder Gerät wird nicht gekauft, sondern geleast. Doch sobald es zu Problemen kommt, etwa bei der Rückgabe des Leasingobjekts, bei Schäden oder bei der Vertragsbeendigung, zeigt sich, wie entscheidend eine fundierte rechtliche Prüfung schon zu Beginn gewesen wäre. Unsere Kanzlei bietet Ihnen in Berlin umfassende Leistungen auf dem eigenständigen Rechtsgebiet des Leasingrechts – mit einem klaren Blick auf Ihre individuellen Interessen.

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Nehmen Sie unsere Expertise im Leasingrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Was regelt das Leasingrecht?

Leasingvertrag in Berlin abgeschlossen? Was Sie jetzt wissen sollten

Das Leasingrecht betrifft alle rechtlichen Aspekte, die im Rahmen eines Leasingvertrags entstehen. Es besteht ein Recht auf rechtliche Beratung und Schutz sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine besondere Vertragsform, bei der eine Sache, häufig ein Auto oder eine Maschine, gegen Zahlung von Leasingraten für eine bestimmte Zeit überlassen wird. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer, während der Leasingnehmer die Sache nutzt und dafür in der Regel bestimmte Pflichten übernimmt.

In der Praxis treten viele Fragen erst dann auf, wenn der Vertrag bereits läuft oder das Ende der Laufzeit naht. Verbraucher sollten beim Abschluss eines Leasingvertrags besonders auf die Höhe und Struktur der Raten achten, da diese die monatliche Belastung und die Gesamtkosten maßgeblich beeinflussen. Welche Rechte haben Sie als Leasingnehmer, wenn der Zustand des Leasingobjekts nicht dem vertraglich zugesicherten entspricht? Was passiert, wenn ein Mangel am Fahrzeug auftritt oder der Leasinggeber zusätzliche Kosten geltend macht, die nicht nachvollziehbar erscheinen? All diese Fragen fallen unter das Leasingrecht.

Leasingvertrag: Prüfung und Beratung vor der Unterschrift

Vor Vertragsunterschrift: Was beim Leasingvertrag beachtet werden sollte

Wer einen Leasingvertrag unterschreibt, sollte sich im Vorfeld umfassend über die Inhalte informieren. Viele Mandanten kommen in unsere Kanzlei, nachdem sie bereits erste Schwierigkeiten mit dem Leasinggeber oder dem Händler erlebt haben. Dabei lassen sich viele Probleme vermeiden, wenn der Vertrag vor der Unterzeichnung geprüft wird. Die Laufzeit, die Höhe der Leasingraten, Klauseln zur Rückgabe des Objekts, Regelungen zur Kündigung sowie zu Gewährleistungsansprüchen sind entscheidende Punkte. Besonders bei der Geltendmachung von Mängelrechten ist die Fristsetzung ein wesentlicher Schritt, um Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung wirksam durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei, unverständliche Formulierungen zu klären, Fallstricke zu erkennen und realistische Optionen abzuwägen – auch im Hinblick auf mögliche Risiken bei der Vertragsbeendigung.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Team im Leasingrecht in Berlin

Beratung, Prüfung und Vertretung im Leasingrecht – kompetent und klar

Unsere Leistungen umfassen die rechtliche Prüfung von Leasingverträgen, die Klärung offener Fragen bei der Vertragsanbahnung, die Vertretung bei Streitigkeiten über Schäden oder Mängel sowie die Begleitung bei der Vertragsbeendigung. Ob es um Leasing im privaten oder gewerblichen Rahmen geht – wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Auch bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Leasingverträgen unterstützen wir Sie kompetent.

Im Gespräch mit unseren Mandanten legen wir großen Wert auf klare Kommunikation, verständliche Erklärungen und eine realistische Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten. Wenn Sie in Berlin eine rechtliche Beratung zum Thema Leasingrecht oder im Bereich Verkehrsrecht bei Leasingfragen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Idealerweise holen Sie sich bereits vor Abschluss eines Leasingvertrags rechtliche Unterstützung. So lassen sich unklare Klauseln erkennen und Risiken frühzeitig vermeiden. Auch im laufenden Vertrag oder bei Streitigkeiten mit dem Leasinggeber ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.

Das hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen ab. In bestimmten Fällen – etwa bei wirtschaftlicher Notlage, erheblichen Mängeln oder fehlerhafter Vertragsgestaltung – kann eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich sein. Wir prüfen Ihre Optionen individuell und unterstützen Sie bei der Durchsetzung.

Bei Mängeln am Auto oder einem anderen Leasingobjekt kommt es darauf an, wann der Mangel auftritt und wie der Vertrag ausgestaltet ist. In vielen Fällen bestehen Ansprüche auf Nachbesserung oder Rücktritt. Auch Schadensersatzansprüche können geprüft werden.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt – häufig ein Fahrzeug – an den Leasinggeber zurückgegeben. Dabei kommt es immer wieder zu Streit über den Zustand der Sache. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Rückgabe und wehren unberechtigte Nachforderungen ab.

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Streitwert. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Schritte notwendig sind und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.

Gerade im unternehmerischen Bereich können Leasingverträge durch umfangreiche Klauseln und lange Laufzeiten Risiken bergen. Wir beraten Berliner Unternehmen umfassend zur Vertragsgestaltung und vertreten sie bei Auseinandersetzungen mit Händlern oder Leasinggebern.

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Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Typische Probleme im Leasing

Wenn Autoleasing oder Maschinenleasing zum Risiko wird

In Berlin erleben wir häufig, dass Leasingverträge rund um den Autokauf zu Auseinandersetzungen führen. Gerade beim Leasing von Fahrzeugen spielen besondere rechtliche und finanzielle Aspekte eine Rolle, etwa im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche und Vertragsbedingungen. Ein Fahrzeug wird nach der Probefahrt übernommen, doch kurz darauf zeigen sich Mängel, die bei Übergabe nicht erkennbar waren. Oder der Leasinggeber fordert bei der Rückgabe einen Ausgleich für angebliche Schäden am Auto, die nach Auffassung des Leasingnehmers durch normalen Gebrauch entstanden sind. 

Hierbei ist zu beachten, dass zwischen Schäden und normalem Verschleiß unterschieden werden muss: Verschleiß ist eine Folge der üblichen Nutzung und begründet in der Regel keinen Mangel und damit auch keine Gewährleistungsansprüche, während echte Schäden zu Ersatzforderungen führen können. In solchen Situationen ist es wichtig, rechtzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche zu sichern und nicht auf unberechtigten Forderungen sitzen zu bleiben.

Auch bei anderen Leasinggeschäften – etwa im Bereich Maschinenleasing oder bei Geräten für Unternehmen – können Konflikte entstehen, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht wie erwartet erbracht wird oder ein rechtliches Problem aufgrund der Komplexität des Leasingvertrags auftritt. Ob es um fehlerhafte Lieferung, unklare Übergabepflichten oder Streit über Versicherungsfragen geht: Wir stehen Ihnen in allen Leasingangelegenheiten zur Seite.

Gewährleistung und Mängelrechte im Leasingrecht

Wenn das Leasingobjekt Mängel aufweist – rechtliche Handlungsmöglichkeiten in Berlin

Im Bereich des Leasingrechts spielen Gewährleistung und Mängelrechte eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der Interessen von Leasingnehmern und Leasinggebern geht. Gerade in Berlin, wo zahlreiche Leasingverträge für Autos, Maschinen oder technische Geräte abgeschlossen werden, ist es entscheidend, die eigenen Rechte bei Problemen mit dem Leasingobjekt genau zu kennen.

Der Leasinggeber ist verpflichtet, dem Leasingnehmer ein funktionsfähiges und mangelfreies Leasingobjekt zu überlassen. Treten während der Vertragslaufzeit Mängel am Leasingobjekt auf, stehen dem Leasingnehmer verschiedene Ansprüche zu. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), regeln im Rahmen des Leasingrechts, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben. Nach den einschlägigen Regelungen kann der Leasingnehmer bei Mängeln Nacherfüllung verlangen, also die Reparatur oder Beseitigung des Mangels. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder bleibt sie erfolglos, kommen auch ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Leasingraten in Betracht.

Besonders zu beachten ist der Unterschied zwischen Finanzierungsleasing und anderen Leasingformen. Beim Finanzierungsleasing trägt der Leasingnehmer häufig ein höheres Risiko und ist für die Instandhaltung des Leasingobjekts weitgehend selbst verantwortlich. Im Gegensatz dazu bleibt beim Operating-Leasing der Leasinggeber stärker in der Pflicht, für die Funktionsfähigkeit und Reparatur des Leasingobjekts zu sorgen. Diese Unterschiede wirken sich direkt auf die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus und sollten bei der Prüfung des Leasingvertrages genau beachtet werden.

Für Leasingnehmer ist es wichtig, Mängel und Schäden am Leasingobjekt frühzeitig zu dokumentieren und dem Leasinggeber anzuzeigen. Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist dabei entscheidend, um keine Ansprüche zu verlieren. Gerade bei komplexen Leasingverträgen oder unklaren Klauseln empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Leasingrecht. In Berlin stehen zahlreiche Rechtsanwälte und Kanzleien zur Verfügung, die Mandanten bei der Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen – sei es bei der Nacherfüllung, der Rückabwicklung des Vertrags oder der Vertretung in Rechtsstreitigkeiten.

Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen und eine rechtzeitige anwaltliche Beratung helfen, Risiken zu minimieren und die eigenen Interessen im Bereich Leasingrecht bestmöglich zu wahren. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Leasingvertrag fair gestaltet ist und Sie im Fall von Mängeln oder anderen Problemen mit dem Leasingobjekt optimal abgesichert sind.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Leasingrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Kündigung und Vertragsbeendigung: Ihre Rechte im Blick

Aus dem Leasingvertrag aussteigen? Diese Optionen bestehen in Berlin

Viele Mandanten möchten wissen, unter welchen Umständen ein Leasingvertrag vorzeitig beendet werden kann. Besonders die Regelungen zum Vertragsende spielen eine zentrale Rolle, da sie die Bedingungen für die Rückgabe des Leasingobjekts, mögliche Kosten und die rechtlichen Rahmenbedingungen am Ende der Laufzeit festlegen. Eine Kündigung ist oft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa wenn das Leasingobjekt mangelhaft ist, eine wirtschaftliche Notlage eintritt oder der Vertrag fehlerhaft gestaltet wurde. In Berlin beraten wir Mandantinnen und Mandanten zu allen Fragen rund um die Vertragsbeendigung, bewerten den Ablauf und zeigen Ihnen Optionen auf, wie Sie aus einem bestehenden Vertrag herauskommen können, ohne sich unkalkulierbaren Risiken auszusetzen.

Dabei ist es auch wichtig, die Vertragsform zu kennen. Im Finanzierungsleasing trägt der Leasingnehmer oft einen größeren Teil des wirtschaftlichen Risikos, während andere Formen mehr Flexibilität bieten. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und klären, welche Wege rechtlich möglich sind.

Schadensfragen und Haftung im Leasingrecht

Schäden im Leasingvertrag: Wer haftet und wie Sie Ihre Rechte in Berlin sichern

Ein weiteres zentrales Thema im Leasingrecht ist die Frage nach der Haftung. Wer haftet bei Schäden am Leasingobjekt – der Leasingnehmer, der Verkäufer oder möglicherweise sogar der Hersteller? Bei der Regulierung eines Schadens ist die korrekte Schadensbewertung entscheidend, wobei die Gutachterkosten häufig einen wichtigen Bestandteil der durchsetzbaren Ansprüche darstellen. Wie verhält es sich mit bestehenden Versicherungen, und welche Nachweise müssen im Schadensfall erbracht werden? In unserer anwaltlichen Praxis in Berlin begleiten wir viele Fälle, in denen es nach einem Schaden am Leasingfahrzeug oder an geleasten Maschinen zu langwierigen Diskussionen kommt. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu sichern und gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Fragen im Leasingrecht?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!

Leasing und Kauf: Übergänge im Blick behalten

Wenn Leasing wie Kauf wirkt – worauf Sie in Berlin achten sollten

Nicht selten verschwimmen in der Praxis die Grenzen zwischen Leasing und Kauf. Ein Händler bietet ein Fahrzeug mit Leasingoption an, weist jedoch nicht klar auf Unterschiede hin. Auch Rückkaufoptionen oder Vertragsverlängerungen sind Teil vieler Leasingverträge. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die rechtliche Form und die wirtschaftlichen Konsequenzen zu verstehen. Wir helfen Ihnen dabei, die Rahmenbedingungen zu prüfen und zu entscheiden, ob Leasing in Ihrer Situation tatsächlich die sinnvollste Lösung ist.

Für Unternehmen in Berlin: Leasing professionell begleiten lassen

Effiziente und kostengünstige Beilegung von Leasingkonflikten

Gerade für Unternehmen ist Leasing eine gängige Methode, Investitionen zu realisieren, ohne hohe Anfangskosten zu tragen. Doch je größer das Geschäftsvolumen, desto bedeutender wird eine rechtlich saubere Ausgestaltung der Verträge. Unsere Kanzlei berät Unternehmen in Berlin zu allen Fragen des Vertragsmanagements im Bereich Leasing. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Vertragsformen, bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Klauseln und vertreten Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit Händlern, Leasinggesellschaften oder Versicherern. Dabei übernehmen wir die umfassende Wahrnehmung Ihrer unternehmerischen Interessen bei rechtlichen Streitfällen, etwa bei mangelhaften Neufahrzeugen oder Gewährleistungsansprüchen nach Werkstattreparaturen.

Sie stehen vor einem Leasingvertrag oder befinden sich in einer Auseinandersetzung mit einem Leasinggeber in Berlin? Dann zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie verständlich, lösungsorientiert und mit dem Ziel, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu vertreten.