Protezione del marchio per il design a strisce di scarpe sportive

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OLG Düsseldorf bestätigt Markenschutz beim Deutschen Patent und Markenamt – Az. I-20 U 35/25

Das OLG Düsseldorf hat mit Entscheidung vom 25. September 2025 (Az. I-20 U 35/25) den Markenschutz für die Streifengestaltung auf Schuhen eines Sportartikelherstellers bestätigt. Modelle einer in Spanien ansässigen Schuhherstellerin hätten die Markenrechte der Unionsbildmarke verletzt, so das OLG. Die betroffenen Schuhe dürfen in Deutschland nicht mehr vertrieben werden.

Marken haben für den Verbraucher einen hohen Wiedererkennungswert. Für Unternehmen ist es daher wichtig, eine Marke einzutragen, damit sie nicht von Dritten unbefugt genutzt werden kann. Kommt es dennoch zu Markenrechtsverletzungen, gilt es konsequent dagegen vorzugehen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u. a. im Markenrecht berät. Die Kanzlei unterstützt Mandanten auch bei der frühzeitigen Identifikation und Vermeidung von Konflikten im Bereich des Markenrechts, um rechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern und den Markenerfolg zu sichern.

Das OLG Düsseldorf hat in dem vorliegenden Fall den Markenschutz von Designelementen auf Sportschuhen bestätigt. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob bestimmte Streifengestaltungen einer spanischen Herstellerin die bekannte Unionsbildmarke eines deutschen Sportartikelherstellers verletzen. Das OLG Düsseldorf bejahte dies teilweise und untersagte der Antragsgegnerin, zwei der drei beanstandeten Designs in Deutschland weiterhin anzubieten.

Einführung in den Markenschutz

Der Markenschutz ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, um ihre Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt klar von denen der Konkurrenz abzugrenzen. Eine Marke – sei es ein Name, ein Logo, eine bestimmte Form oder ein charakteristisches Zeichen – dient als unverwechselbares Erkennungsmerkmal und schafft Vertrauen bei den Kunden. Durch die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erhält der Markeninhaber exklusive Rechte an der Nutzung dieses Zeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Arten von Marken und ihre Schutzmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Markenformen, die beim DPMA angemeldet werden können: Die klassische Wortmarke schützt Namen, Wörter oder Buchstabenkombinationen. Bildmarken sichern grafische Darstellungen wie Logos oder Symbole. Die Wort-Bildmarke kombiniert beide Elemente und bietet so einen besonders umfassenden Schutz. Entscheidend ist, dass das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden – die sogenannte Unterscheidungskraft.

Ablauf und Vorteile der Markenanmeldung

Die Markenanmeldung beim DPMA ist der erste Schritt, um die eigenen Markenrechte zu sichern. Nach erfolgreicher Eintragung wird die Marke im Markenregister veröffentlicht und ist zunächst für zehn Jahre geschützt. Dieser Schutz kann beliebig oft gegen Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Die Eintragung verschafft dem Unternehmen das Recht, Dritten die Nutzung identischer oder ähnlicher Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu untersagen. So lassen sich Nachahmer effektiv abwehren und der Wert der eigenen Marke langfristig sichern.

Neben dem nationalen Schutz durch das DPMA gibt es auch die Möglichkeit, Markenrechte international zu erweitern – etwa über die Europäische Union oder die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). So können Unternehmen ihre Marken auch auf ausländischen Märkten schützen und ihre Position im globalen Wettbewerb stärken.

Ein starker Markenschutz ist für Unternehmen jeder Größe ein entscheidender Erfolgsfaktor: Er schützt das geistige Eigentum, sichert Investitionen in Markenaufbau und Marketing und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Wer seine Marke schützen möchte, sollte daher frühzeitig eine professionelle Markenrecherche und eine sorgfältige Markenanmeldung in Erwägung ziehen.

Verletzung der eingetragenen Bildmarke

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der bekannte Formstreifen des deutschen Herstellers, der als Unionsbildmarke geschützt ist und seit Jahrzehnten ein zentrales Erkennungsmerkmal der Marke bildet. Die Marke war angemeldet und die Markeneintragung bildet die Grundlage für den rechtlichen Schutz. Eine in Spanien ansässige Herstellerin von Sportschuhen hatte über ihren Online-Shop drei verschiedene Schuhmodelle vertrieben, die jeweils eine eigenständige Streifengestaltung aufwiesen. Diese Schuhe konnten auch von deutschen Kunden bestellt werden. Das deutsche Unternehmen sah darin eine Verletzung seiner Markenrechte und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um den Vertrieb der Schuhe in der gesamten Europäischen Union zu untersagen. Der Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, war ein wichtiger Schritt im Schutzprozess der Marke. Das Landgericht Düsseldorf hatte zunächst eine einstweilige Verfügung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erlassen, diese jedoch im März 2025 teilweise aufgehoben. Dagegen legte der Sportartikelhersteller Berufung ein.

Das OLG Düsseldorf gab dem Sportartikelhersteller teilweise Recht. Es bestätigte das Verbot hinsichtlich zweier der drei angegriffenen Streifengestaltungen und sah darin eine Verletzung der Unionsbildmarke. Hinsichtlich des dritten Modells wies das Gericht den Antrag hingegen zurück. Das Urteil hat damit zur Folge, dass die Antragsgegnerin zwei ihrer Designs in Deutschland nicht mehr verwenden darf.

OLG Düsseldorf sieht Verwechslungsgefahr im Markenrecht

Nella sua motivazione, il tribunale ha innanzitutto chiarito che l’ordinanza cautelare poteva essere emessa solo per il territorio della Repubblica Federale di Germania. Un divieto a livello unionale non era possibile, poiché il produttore tedesco di articoli sportivi non aveva presentato ricorso immediato contro la precedente decisione del tribunale distrettuale di Düsseldorf, che aveva respinto un tale divieto. Pertanto, la corte d’appello superiore poteva decidere solo sull’efficacia parziale tedesca.

Impressione d’insieme come criterio centrale per la somiglianza dei marchi

Determinante era la questione se tra il marchio registrato e le strisce contestate esistesse un rischio di confusione rilevante ai sensi della normativa sui marchi. Il tribunale di Düsseldorf ha risposto affermativamente per due delle tre varianti. Decisiva è l’impressione complessiva che i segni lasciano nel consumatore medio. In entrambe le configurazioni vietate, le strisce – come nel marchio registrato – corrono da sinistra in basso a destra in alto, con un angolo di inclinazione molto simile. Anche l’assottigliamento delle strisce lungo il percorso contribuisce al fatto che i disegni appaiano quasi identici all’osservatore. Sebbene le scarpe della resistente presentassero in parte interruzioni nelle strisce, ciò non muta la percezione dominante di una forma striata continua e inclinata. La differenziazione tra i rispettivi marchi riveste un ruolo centrale, poiché è fondamentale per la protezione del marchio e per evitare collisioni.

Di conseguenza, il tribunale d’appello ha rilevato un rischio di confusione. Il consumatore potrebbe presumere, a causa della somiglianza del disegno delle strisce, che le scarpe provengano dalla stessa azienda o comunque da imprese economicamente collegate. Pertanto, sussiste una violazione del marchio figurativo registrato.

Distanza dal marchio protetto dopo la ricerca di marchi

Il tribunale ha inoltre chiarito che il fatto che il produttore spagnolo contrassegni chiaramente le sue scarpe con il proprio nome non modifica la violazione del marchio. Infatti, l’acquirente medio non percepisce necessariamente il logo del produttore come unica indicazione di provenienza, ma può interpretare le strisce come un segno distintivo autonomo e ricorrente del design del prodotto.

Per il terzo modello di scarpa, tuttavia, non sussiste violazione del diritto dei marchi, poiché le strisce sono chiaramente separate tra loro e proporzionate diversamente. Il consumatore non percepisce una linea continua, ma due elementi grafici distinti. Pertanto, la distanza dal marchio protetto è sufficientemente ampia da escludere un rischio di confusione, secondo il tribunale d’appello.

La decisione evidenzia che non solo segni verbali o figurativi, ma anche elementi caratteristici di design di un prodotto come la tracciatura di linee, gradienti di colore o elementi superficiali possono essere tutelati ai sensi del diritto dei marchi. Oltre a questi segni, sono riconosciuti come parti marchiabili anche diverse forme, rappresentazioni e immagini.

MTR Legal Rechtsanwälte offre consulenza completa nel diritto dei marchi.

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