# Geldwäschebekämpfungsgesetz soll GwG ab 2027 ersetzen

> Der Referentenentwurf sieht ab Juli 2027 neue Regeln zur Geldwäscheaufsicht, Barzahlungsgrenze sowie zu Konto- und Immobiliendaten vor.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/geldwaeschebekaempfungsgesetz-soll-gwg-ab-2027-ersetzen/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-30

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## Neues Geldwäschebekämpfungsgesetz soll das GwG ablösen

Das deutsche Geldwäscherecht steht vor einer umfassenden Neuordnung. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen soll das Geldwäschegesetz aus dem Jahr 2017 zum 10. Juli 2027 aufgehoben und durch ein neues Geldwäschebekämpfungsgesetz ersetzt werden.

Der Entwurf befindet sich noch in der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien. Ein Kabinettsbeschluss ist vor Jahresende vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung über das Gesetz liegt bislang nicht vor.

### Anpassung an das europäische Geldwäschepaket

Mit dem Geldwäschebekämpfungsgesetz sollen die Vorgaben der 6. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt und die nationalen Regelungen an die EU-Geldwäscheverordnung sowie die AMLA-Verordnung angepasst werden. Hintergrund ist insbesondere, dass die EU-Geldwäscheverordnung ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar gilt und keines gesonderten nationalen Umsetzungsakts bedarf.

Zahlreiche Pflichten, die bislang im Geldwäschegesetz geregelt sind, ergeben sich künftig unmittelbar aus dem Unionsrecht. Wegen des daraus folgenden erheblichen Anpassungsbedarfs sieht der Referentenentwurf ein neues Stammgesetz vor, anstatt das bisherige Geldwäschegesetz lediglich punktuell zu ändern.

## Europäische Regelungen als Grundlage der Reform

Ausgangspunkt der geplanten Neuregelung ist das am 31. Mai 2024 beschlossene europäische Geldwäschepaket. Es umfasst insbesondere:

- Die Verordnung (EU) 2024/1624 enthält unmittelbar geltende Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Die Richtlinie (EU) 2024/1640 legt Mindestanforderungen an die behördliche Aufsicht und an Sanktionen fest.
- Die Verordnung (EU) 2024/1620 schafft mit der Anti-Money Laundering Authority eine europäische Aufsichtsbehörde mit Sitz in Frankfurt am Main.

Die EU-Geldwäscheverordnung wird weite Teile der bisherigen deutschen Regelungen ersetzen. Das Geldwäschebekämpfungsgesetz soll deshalb vor allem die weiterhin erforderlichen nationalen Bestimmungen enthalten und die Zuständigkeiten der deutschen Behörden neu ordnen.

### Barzahlungsgrenze im Geschäftsverkehr

Ab dem 10. Juli 2027 soll unionsweit eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen gelten. Sie erfasst Zahlungen für Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr.

Geschäfte zwischen Privatpersonen fallen nicht unter diese Begrenzung. Die Regelung soll insbesondere Transaktionen erfassen, bei denen hohe Bargeldbeträge eingesetzt werden und regelmäßig keine vergleichbare Zahlungsspur wie bei unbaren Geschäften entsteht.

## Zentrale Koordinierung der Geldwäscheaufsicht

Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll eine „Zentrale Koordinierungsstelle Geldwäscheaufsicht“ eingerichtet werden. Ihre Aufgabe besteht darin, die dezentrale Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor zu koordinieren.

Die eigentliche Aufsicht bleibt bei den jeweils zuständigen Stellen. Gegenüber anderen Aufsichtsbehörden soll die Koordinierungsstelle weder ein Weisungsrecht noch eine Befugnis zum unmittelbaren Durchgriff erhalten.

### Erweiterte Befugnisse der FIU

Auch die Befugnisse der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit sollen ausgebaut werden. Die FIU soll Verpflichtete anweisen können, Transaktionen über bestimmte Konten für einen festgelegten Zeitraum zu beobachten und darüber zu berichten.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Konten für einen Zeitraum von bis zu fünf Werktagen gesperrt werden können. Damit sollen verdächtige Finanzbewegungen kurzfristig angehalten und näher geprüft werden können.

## Erweiterter Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten

Die Reform soll den zuständigen Stellen einen erleichterten Zugang zu relevanten Finanz- und Vermögensinformationen ermöglichen. In das bestehende Kontoabrufverfahren sollen künftig auch Kryptowerte-Konten und virtuelle IBANs einbezogen werden.

### Zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen

Zum 10. Juli 2029 soll außerdem eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen eingerichtet werden. Dort sollen insbesondere folgende Angaben zusammengeführt werden:

- Die Zugangsstelle soll Grundbuch- und Katasterdaten erfassen.
- Sie soll Informationen zu Kaufpreisen, Eigentümern und Belastungen enthalten.
- Die Eigentums- und Kaufpreishistorie soll rückwirkend bis zum 8. Juli 2019 verfügbar sein.

Zugriff auf diese Daten sollen Strafverfolgungsbehörden, die FIU, die zuständigen Aufsichtsbehörden und die europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA erhalten. Die Grundbuchämter sollen die erstmalige Datenübermittlung bis zum 31. Juli 2028 vornehmen. Maßgeblich soll dabei der Datenbestand vom 30. Juni 2028 sein.

## Hoher Ermittlungsaufwand bei verschleierten Finanzströmen

Nach Angaben des Bundeskriminalamts belief sich der durch Geldwäsche verursachte Schaden im Jahr 2025 auf mindestens 1,5 Milliarden Euro. Zugleich registrieren die Sicherheitsbehörden zunehmend professionell organisierte und digital ausgeführte Vorgehensweisen.

Die grenzüberschreitende Struktur vieler Transaktionen erschwert die Ermittlungen zusätzlich. Insbesondere das Nachverfolgen komplexer Finanzströme kann einen erheblichen Aufwand verursachen. Die geplante Reform soll daher sowohl die behördliche Zusammenarbeit als auch den Zugriff auf relevante Daten stärken.

## Weitreichende Folgen für Verpflichtete

Die Neuordnung betrifft Kredit- und Finanzinstitute ebenso wie zahlreiche Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Neben den unmittelbar geltenden Pflichten der EU-Geldwäscheverordnung werden die nationalen Zuständigkeiten, Eingriffsbefugnisse und Datenzugänge neu ausgestaltet.

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich einzelne Regelungen bis zur Verabschiedung ändern. Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen, die Fragen zu den vorgesehenen Pflichten und deren Bedeutung für Bank- und Finanzgeschäfte haben, finden bei MTR Legal eine auf den jeweiligen Sachverhalt ausgerichtete [Rechtsberatung im Bankrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/bankrecht/).
