# EU-Kommission prüft Angaben von KKR zur NetCo-Übernahme

> Die EU-Kommission wirft KKR vorläufig irreführende Angaben im Fusionskontrollverfahren zur NetCo-Übernahme vor und prüft mögliche Sanktionen.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-prueft-angaben-von-kkr-zur-netco-uebernahme/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-20

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## Europäische Kommission übermittelt Mitteilung der Beschwerdepunkte an KKR

Die Europäische Kommission hat KKR & Co. Inc. nach eigenen Angaben über ihre vorläufige Auffassung informiert, dass das Unternehmen im Fusionskontrollverfahren zur Übernahme von NetCo unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben könnte. Grundlage ist die Prüfung des Zusammenschlusses nach der [EU-Fusionskontrollverordnung](https://www.mtrlegal.com/wiki/fusionskontrollverordnung/).

Das Verfahren betrifft den Zusammenschluss, der bei der Kommission unter der Fallnummer M.11386 – KKR/NETCO geführt wird. Die Übernahme wurde im Jahr 2024 nach [Art. 6 Abs. 1 lit. b](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004R0139) der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach den veröffentlichten Informationen hatte KKR den Erwerb der alleinigen Kontrolle über NetCo am 19. April 2024 bei der Kommission angemeldet; die Genehmigung erfolgte am 30. Mai 2024 ohne Auflagen.

Die nun übermittelte [Mitteilung der Beschwerdepunkte](https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_2178) stellt noch keine abschließende Entscheidung der Kommission dar. Es handelt sich um einen Verfahrensschritt, mit dem die Kommission ihre vorläufige Einschätzung mitteilt und dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.

## Gegenstand des Verfahrens nach der Fusionskontrollverordnung

### Prüfung der NetCo-Übernahme im Jahr 2024

Die Übernahme von NetCo durch KKR betraf den Zugang von Wettbewerbern sowohl zum Kupfernetz als auch zum Glasfasernetz. Im Zusammenhang mit FiberCop wurden das Primärnetz von TIM von der Vermittlungsstelle bis zum Kabelverzweiger und das Sekundärnetz bis zum Endkunden zusammengeführt. FiberCop war vor der Transaktion ein Joint Venture von TIM und KKR.

Das Transaktionsvolumen wird in Medienberichten mit bis zu 22 Milliarden Euro angegeben, entsprechend rund 24,7 Milliarden US-Dollar. Die Kommission hatte den Zusammenschluss 2024 ohne Auflagen genehmigt.

### Bedeutung zutreffender Angaben im Fusionskontrollverfahren

Unternehmen, die einen Zusammenschluss bei der Europäischen Kommission anmelden, müssen die für die Prüfung erforderlichen Informationen richtig und vollständig übermitteln. Die Kommission stützt ihre wettbewerbliche Beurteilung maßgeblich auf die Angaben der beteiligten Unternehmen sowie auf weitere Erkenntnisse aus dem Markt.

Nach Darstellung der Kommission besteht der Verdacht, dass KKR im damaligen Verfahren Angaben gemacht haben könnte, die für die wettbewerbliche Bewertung erheblich waren. Die Behörde prüft, ob die Informationen in Bezug auf die bestehenden Wholesale-Zugangsverträge zutreffend waren.

## Vorläufiger Vorwurf zu Wholesale-Zugangsverträgen

### Angaben zu Änderungsmöglichkeiten bestehender Verträge

Im Mittelpunkt der vorläufigen Bewertung stehen nach den veröffentlichten Informationen Antworten von KKR zu den Bedingungen bestehender langfristiger Wholesale-Zugangsverträge. Dabei soll es insbesondere um die Aussage gegangen sein, diese Verträge könnten nur einvernehmlich mit den anderen Betreibern geändert werden.

Die Kommission geht nach ihrer vorläufigen Auffassung davon aus, dass diese Angaben unrichtig oder irreführend gewesen sein könnten. Diese Einschätzung ist bislang nicht abschließend festgestellt. Die Unschuldsvermutung beziehungsweise der Grundsatz, dass Vorwürfe bis zu einer abschließenden Entscheidung nicht als erwiesen gelten, ist zu beachten.

### Hinweise auf spätere Preisänderungen

Die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera erklärte nach den vorliegenden Berichten, die der Kommission vorliegenden Anhaltspunkte deuteten darauf hin, dass KKR nach dem Zusammenschluss die Preise für bestehende Wholesale-Breitbandkunden teils deutlich erhöht haben könnte.

Zu den von den FiberCop-Preiserhöhungen betroffenen beziehungsweise beschwerdeführenden Betreibern zählen nach Medienberichten unter anderem:

- Telecom Italia,
- Fastweb,
- Vodafone,
- Iliad,
- Wind Tre.

Auch insoweit handelt es sich um Angaben im Rahmen eines laufenden Verfahrens. Eine abschließende Feststellung der Kommission ist mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht verbunden.

## Verfahrensstand und Rechte von KKR

### Förmliches Ermittlungsverfahren seit Juli 2025

Das förmliche Ermittlungsverfahren wegen möglicherweise unrichtiger Angaben wurde nach den veröffentlichten Informationen am 24. Juli 2025 eröffnet. Anlass waren demnach Beschwerden mehrerer Drittanbieter. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte wurde am Montag, dem 19. Oktober 2026, an KKR versandt.

Mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte legt die Kommission dar, welche Bedenken sie auf Grundlage ihrer bisherigen Prüfung hat. Dieser Schritt dient zugleich der Wahrung der Verteidigungsrechte des betroffenen Unternehmens.

### Stellungnahme und Anhörung

KKR erhält nun Akteneinsicht, kann schriftlich auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte reagieren und eine mündliche Anhörung beantragen. Für den Erlass einer endgültigen Entscheidung besteht nach den veröffentlichten Informationen keine feste Frist.

KKR widerspricht der vorläufigen Bewertung ausdrücklich. Das Unternehmen hält die im Jahr 2024 gemachten Angaben nach den vorliegenden Berichten für zutreffend und hat angekündigt, die Vorwürfe in seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte entschieden zu bestreiten.

## Mögliche Folgen bei Bestätigung der Vorwürfe

### Geldbuße nach der EU-Fusionskontrollverordnung

Sollte die Kommission nach Abschluss des Verfahrens zu dem Ergebnis kommen, dass KKR vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht hat, kann eine Geldbuße verhängt werden. Nach den veröffentlichten Informationen kann diese bis zu 1 Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes betragen.

Eine solche Sanktion setzt eine abschließende Feststellung der Kommission voraus. Derzeit liegt lediglich eine vorläufige Bewertung vor.

### Möglichkeit des Widerrufs einer Freigabeentscheidung

Darüber hinaus kann die Kommission eine Freigabeentscheidung widerrufen, wenn diese auf unrichtigen Angaben beruht, die von einer Partei zu verantworten sind. Auch dies ist an die Voraussetzungen der EU-Fusionskontrollverordnung gebunden und hängt von der weiteren Prüfung ab.

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte bedeutet daher nicht, dass eine Geldbuße oder ein Widerruf bereits feststehen. Sie markiert vielmehr einen weiteren Schritt in einem Verwaltungsverfahren der Europäischen Kommission.

## Relevanz für Unternehmen bei Transaktionen

Das Verfahren verdeutlicht, welche Bedeutung belastbare, präzise und widerspruchsfreie Angaben in Fusionskontrollverfahren haben. Gerade bei komplexen Transaktionen mit langfristigen Vertragsstrukturen, regulierten Märkten oder Zugangsrechten für Wettbewerber kann die Darstellung einzelner Vertragsbedingungen für die wettbewerbliche Bewertung erheblich sein.

Für Unternehmen, Investoren und Beteiligungsgesellschaften ist das europäische Fusionskontrollrecht daher ein zentraler Bestandteil der Transaktionsplanung. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei Fragen an der Schnittstelle von [Wettbewerbsrecht](https://www.mtrlegal.com/wiki/wettbewerbsrecht/), Gesellschaftsrecht und Transaktionen. Bei rechtlichen Fragen zu fusionskontrollrechtlichen Verfahren und behördlichen Prüfungen bietet MTR Legal eine individuelle [Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht/).
