# EU-Kommission genehmigt Kenvue-Übernahme unter Auflagen

> Die EU-Kommission genehmigt die Übernahme von Kenvue durch Kimberly-Clark unter der Auflage, Marken für Damenhygiene zu veräußern.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-genehmigt-kenvue-uebernahme-unter-auflagen/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-26

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Die Europäische Kommission hat die beabsichtigte Übernahme von Kenvue Inc. durch die Kimberly-Clark Corporation am 13. Oktober 2026 nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Genehmigung steht unter der Bedingung, dass Kimberly-Clark die gegenüber der Kommission abgegebenen Verpflichtungszusagen vollständig erfüllt.

## Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission

### Prüfung des Zusammenschlusses in Phase I

Das Verfahren wird unter der [Fallnummer M.12330 „KIMBERLY-CLARK / KENVUE“](https://competition-cases.ec.europa.eu/cases/M.12330) auf Grundlage der [Verordnung (EG) Nr. 139/2004](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32004R0139) geführt. Die beteiligten Unternehmen meldeten den Zusammenschluss am 25. August 2026 bei der Kommission an. Die Beschreibung des Vorhabens datiert vom 26. August 2026; die Bekanntmachung der Anmeldung wurde am 3. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union unter C/2026/4719 veröffentlicht.

Die Kommission prüfte das Vorhaben in Phase I. Kimberly-Clark reichte am 22. September 2026 Verpflichtungszusagen ein, wodurch sich die ursprünglich bis zum 29. September 2026 laufende Entscheidungsfrist verlängerte. Die Freigabeentscheidung erging schließlich am Dienstag, dem 13. Oktober 2026.

Bereits im Juni 2026 hatte die Kommission den Zusammenschluss nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung freigegeben. Diese Prüfung ist von der fusionskontrollrechtlichen Beurteilung nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu unterscheiden.

## Wettbewerbliche Bedenken im Bereich Damenhygiene

### Marktverhältnisse in drei Mitgliedstaaten

Die wettbewerblichen Bedenken der Kommission bezogen sich auf den Tamponmarkt. Im Mittelpunkt standen insbesondere Tschechien, Estland und die Slowakei, wo nur wenige Anbieter tätig sind.

Die Untersuchung betraf damit nicht sämtliche Geschäftsbereiche der beiden Unternehmen. Ausschlaggebend waren vielmehr die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf bestimmte Märkte für Damenhygieneprodukte im Europäischen Wirtschaftsraum.

### Veräußerung von Marken und zugehörigen Vermögenswerten

Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, verpflichtete sich Kimberly-Clark zur Veräußerung seiner Tamponmarken und seiner übrigen Marken für Damenhygiene im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Zusage umfasst insbesondere:

- die Marke Kotex einschließlich der Untermarke Lidie,
- die Marke Camelia,
- die Marke Record,
- das mit diesen Marken verbundene geistige Eigentum und
- das dem betroffenen Geschäft zugehörige Personal.

Als Erwerberin des zu veräußernden Geschäfts ist die türkische Dilek Gıda Üretim ve Pazarlama Ticaret A.Ş. vorgesehen. Die Kommission billigte das Unternehmen zugleich als finanziell und operativ geeignete Käuferin.

Nach der Erklärung von EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera soll die Veräußerungszusage den Wettbewerb sowie die Auswahl und bezahlbare Preise für Frauen sichern. Die Freigabe bleibt davon abhängig, dass Kimberly-Clark sämtliche eingegangenen Verpflichtungen vollständig umsetzt.

## Wirtschaftliche Eckdaten der geplanten Übernahme

### Vereinbarte Gegenleistung für Kenvue-Aktien

Grundlage der Transaktion ist das am 2. November 2025 geschlossene Merger Agreement. Danach sollen die Anteilseigner von Kenvue für jede Kenvue-Aktie folgende Gegenleistung erhalten:

- 0,14625 Aktien von Kimberly-Clark und
- 3,50 US-Dollar in bar.

Der Eigenkapitalwert der Transaktion wird mit rund 40 Milliarden US-Dollar beziehungsweise etwa 36 Milliarden Euro angegeben. Unter Einbeziehung der Schulden beläuft sich das Transaktionsvolumen auf rund 48,7 Milliarden US-Dollar. Die unterschiedlichen Beträge beziehen sich damit auf verschiedene Bewertungsgrößen.

### Zustimmung der Aktionäre und geplanter Vollzug

Die Aktionäre beider Gesellschaften stimmten der Übernahme am 29. Januar 2026 jeweils auf außerordentlichen Hauptversammlungen zu. Der Vollzug der Gesamttransaktion ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen.

Parallel verfolgt Kimberly-Clark die Refinanzierung des Vorhabens. Gläubiger stimmten in diesem Zusammenhang geänderten Anleihebedingungen zu.

Die kartellrechtliche Wartefrist in den Vereinigten Staaten war bereits vor der Entscheidung der Europäischen Kommission abgelaufen. Zum 20. Oktober 2026 lagen außerdem Freigaben aus Brasilien und Australien vor. Zum chinesischen Verfahren bestehen dagegen widersprüchliche Angaben hinsichtlich des Zeitpunkts und eines möglichen Auflagenstatus, sodass hierzu keine abschließende Einordnung erfolgt.

## Freigabe bleibt an vollständige Umsetzung gebunden

Die Entscheidung der Kommission erlaubt den Zusammenschluss nicht uneingeschränkt. Kimberly-Clark muss die zugesagte Veräußerung vollständig und entsprechend den von der Kommission gebilligten Bedingungen vollziehen. Erst die Einhaltung dieser Vorgaben bildet die Grundlage für die erteilte Freigabe.

Unternehmen und Investoren können bei Zusammenschlüssen mit grenzüberschreitender Bedeutung mit komplexen Anforderungen des europäischen Wettbewerbs- und Fusionskontrollrechts konfrontiert sein. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei damit verbundenen Fragestellungen; weitere Informationen finden sich unter [Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht/).
