# Einkommensteuerreform 2027 stößt auf deutliche Kritik

> Die Anhörung zur Einkommensteuerreform 2027 zeigt Streit über Freibeträge, höhere Steuersätze, Gegenfinanzierung und kalte Progression.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/einkommensteuerreform-2027-stoesst-auf-deutliche-kritik/ · Sprache: de · Stand: 2026-11-04

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## Öffentliche Anhörung zur Einkommensteuerreform 2027

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. November 2026 in einer öffentlichen Anhörung über den Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beraten. Die [Anhörung war von teilweise deutlicher Kritik](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1231174) an den vorgesehenen Änderungen geprägt. Mehrere Sachverständige hielten insbesondere den geplanten Ausgleich der kalten Progression für unzureichend.

Der Entwurf sieht grundsätzlich ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Einzelne Regelungen sollen nach Artikel 7 des Regierungsentwurfs erst zum 1. Januar 2028 wirksam werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

## Wesentliche Änderungen des Regierungsentwurfs

### Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Nach dem Entwurf soll der Grundfreibetrag um 216 Euro von 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 monatlich von 259 Euro auf 267 Euro je Kind angehoben werden.

Die Bundesregierung verbindet mit der Reform sowohl Wachstumsimpulse als auch eine stärkere Berücksichtigung von Verteilungsfragen. Nach ihrer Darstellung soll sich die Entlastung der Steuerpflichtigen in den Jahren 2027 und 2028 auf insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro belaufen. Diese Einschätzung wurde in der Anhörung nicht von allen Sachverständigen geteilt.

### Änderungen bei Werbungskosten und Zuschlägen

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden. Dadurch müssten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige ihre Werbungskosten nicht mehr einzeln in der Anlage N aufführen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei den steuerlich begünstigten Zuschlägen für Sonntags- und Feiertagsarbeit vor. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG soll von 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2026 gemäß Art. 76 Abs. 2 GG zu dem Regierungsentwurf Stellung genommen. Er bittet um Prüfung, ob auf die Erhöhung des maximalen Grundlohns verzichtet und stattdessen eine moderate Anhebung der Zuschlagssätze von 50 beziehungsweise 125 Prozent vorgenommen werden kann. Nach der [Stellungnahme des Bundesrates](https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0507-26B.pdf) würde die vorgesehene Anhebung des Grundlohns in voller Jahreswirkung zu Steuermindereinnahmen von 70 Millionen Euro führen.

### Einschränkungen und Gegenfinanzierung

Der Regierungsentwurf verbindet die vorgesehenen Entlastungen mit mehreren belastenden Änderungen. Dazu gehören insbesondere:

- Die steuerliche Berücksichtigung von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent der begünstigten Aufwendungen reduziert werden. Zugleich soll der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken.
- Der Pauschsteuersatz für Minijobs soll angehoben werden.
- Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent soll früher einsetzen.
- Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro soll eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent gelten.

Unter Einbeziehung des Solidaritätszuschlags würde die vorgesehene Belastung in der neuen Tarifstufe knapp 49,6 Prozent erreichen.

## Kritik am Ausgleich der kalten Progression

### Wirtschaftsverbände sehen keine umfassende Tarifreform

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft begrüßten die geplante Ausweitung der steuerlich begünstigten Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Nach ihrer Bewertung bleibt der Entwurf jedoch deutlich hinter einer umfassenden Reform des Einkommensteuertarifs zurück.

Beanstandet wurde insbesondere, dass die Tarifeckwerte anders als in den vergangenen Jahren nicht an die erwartete Inflation angepasst werden sollen. Die Änderungen bei der Besteuerung hoher Einkommen würden nach Einschätzung der Verbände überwiegend unternehmerische Einkünfte erfassen.

### Bund der Steuerzahler erwartet teilweise Mehrbelastungen

Der Bund der Steuerzahler forderte einen vollständigen Abbau der kalten Progression sowie eine hinreichende Anpassung sämtlicher Tarifeckwerte. Nach seiner Einschätzung werde das Entlastungsvolumen höchstens sieben Milliarden Euro und damit nicht die von der Bundesregierung genannten mehr als zehn Milliarden Euro erreichen.

Zudem fehle ein ausreichender Ausgleich der kalten Progression. Für zahlreiche Einkommensgruppen sei deshalb mit einer höheren Belastung zu rechnen. Der Bund der Steuerzahler bewertete den Entwurf insgesamt ausgesprochen kritisch.

### Entlastung der arbeitenden Mitte nach Auffassung des DIW unzureichend

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung erklärte, eine Entlastung der arbeitenden Mitte finde durch die vorgesehenen Regelungen praktisch nicht statt. Um entsprechende finanzielle Spielräume zu schaffen, sprach sich das Institut für den Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen sowie für eine höhere Effizienz staatlicher Leistungen und Ausgabenprogramme aus.

Auch das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung kam zu dem Ergebnis, dass die erwartete Inflation durch den Entwurf lediglich teilweise ausgeglichen werde. Bei 98 Prozent der Steuerpflichtigen bleibe die vorgesehene Entlastung hinter einem vollständigen Inflationsausgleich zurück.

## Einwände gegen höhere Steuersätze

### Zweifel an zusätzlichen Einnahmen

Ein auf Vorschlag eines Ausschussmitglieds geladener Hochschullehrer für Finanzwissenschaft äußerte Zweifel daran, dass die geplante Tarifstufe von 47 Prozent zusätzliche Staatseinnahmen bewirken werde. Nach seiner Einschätzung sollten bei einer politisch beabsichtigten stärkeren Belastung hoher Einkommen zunächst steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in den Blick genommen werden, bevor die Steuersätze angehoben würden.

Die Bundessteuerberaterkammer verwies ebenfalls auf mögliche wirtschaftliche Folgen. Trotz der schwierigen Einnahmesituation des Staates müsse berücksichtigt werden, dass eine fortlaufend steigende Belastung erfolgreicher Unternehmen das künftige Steueraufkommen beeinträchtigen könne.

Nach ihrer Stellungnahme würden sowohl das frühere Einsetzen des Steuersatzes von 45 Prozent als auch die neue Tarifstufe von 47 Prozent erfolgreiche mittelständische Unternehmer treffen. Diese seien bereits mit hohen Energie- und Arbeitskosten sowie einer angespannten wirtschaftlichen Lage konfrontiert.

### Auswirkungen auf Personenunternehmen

Ein weiterer Sachverständiger vermisste eine umfassende steuerpolitische Entlastung. Er bezeichnete die hohe Steuerbelastung zusammen mit umfangreicher Bürokratie, steigenden Sozialversicherungsbeiträgen sowie hohen und zunehmend unsicheren Energiekosten als wesentlichen Nachteil des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Besonders kritisch bewertete er, dass die höhere Besteuerung auch Personenunternehmen erfassen würde. Dies könne deren Investitionsneigung beeinträchtigen. Auch nach seiner Bewertung wird die kalte Progression durch den Entwurf nur teilweise ausgeglichen.

Ein anderer Sachverständiger sah in dem Entwurf weder eine nennenswerte Entlastung der Steuerpflichtigen noch hinreichende Wachstumsimpulse. Er sprach sich unter anderem für die komplette Abschaffung der Minijobs und der Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen aus. Darüber hinaus befürwortete er einen Wegfall der Reichensteuer und des Solidaritätszuschlags sowie zur Gegenfinanzierung einen einheitlichen Umsatzsteuersatz von 17,5 Prozent.

## Abweichende Bewertung wegen der Haushaltslage

### Arbeitnehmerkammer hält vollständigen Ausgleich für nicht finanzierbar

Die Arbeitnehmerkammer Bremen, die auf Vorschlag aus dem Finanzausschuss an der Anhörung teilnahm, hielt einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression angesichts der Haushaltslage für nicht darstellbar. Eine Entlastung niedriger Einkommen sei zwar sachgerecht, lasse sich über eine Reform der Einkommensteuer jedoch nur eingeschränkt erreichen. Betroffene Personen zahlten häufig keine oder nur eine geringe Einkommensteuer.

Positiv bewertete die Arbeitnehmerkammer, dass zumindest ein Teil der Entlastung innerhalb des Einkommensteuertarifs gegenfinanziert werden soll.

### IMK warnt vor zusätzlicher Belastung der öffentlichen Haushalte

Nach Auffassung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung wird die kalte Progression mit den vorgesehenen Änderungen nicht ausgeglichen. Die steuerliche Belastung von Alleinstehenden und Familien könne bis 2028 selbst dann steigen, wenn ihre Einkommen lediglich entsprechend dem Preisniveau zunähmen.

Gleichwohl wandte sich das Institut gegen kurzfristige weitergehende Entlastungen. Diese würden die Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen zusätzlich verschärfen.

### DGB fordert höheren Grundfreibetrag

Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertete sowohl den geltenden Grundfreibetrag als auch die für 2027 und 2028 vorgesehenen Erhöhungen als zu niedrig. Nach seiner Forderung müsste der Grundfreibetrag im Jahr 2027 mindestens 15.800 Euro betragen.

Zudem sprach sich der DGB dafür aus, die steuer- und sozialrechtliche Begünstigung von Minijobs zu beenden. Kleine Teilzeitarbeitsverhältnisse dürften dadurch allerdings nicht für Arbeitgeber attraktiver werden.

## Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Der Bundesrat hat bereits zu dem Regierungsentwurf Stellung genommen. Nach einer Beschlussfassung des Bundestages muss er sich erneut abschließend mit dem Gesetz befassen. Bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens können die vorgesehenen Regelungen noch geändert werden.

Die unterschiedlichen Bewertungen in der Anhörung zeigen, dass insbesondere der Ausgleich der kalten Progression, die Belastung unternehmerischer Einkünfte und die geplante Gegenfinanzierung umstritten bleiben. Unternehmen, Investoren und Privatpersonen, die mögliche steuerliche Auswirkungen der Reform auf ihre individuelle Situation einordnen lassen möchten, finden bei MTR Legal eine [Rechtsberatung im Steuerrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/).
