# BGH prüft Verteidigungskosten in der D&O-Versicherung

> Der BGH verhandelt zur Erstattung von Verteidigungskosten und zur Ausschöpfung der Versicherungssummen in einer D&O-Versicherung.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/bgh-prueft-verteidigungskosten-in-der-d-o-versicherung/ · Sprache: de · Stand: 2026-11-06

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Der [IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026214.html) verhandelt am 2. Dezember 2026 um 10:00 Uhr in der Sache IV ZR 253/25 über die Erstattung von Verteidigungskosten aus einer D&O-Versicherung. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang der Versicherer für entsprechende Aufwendungen einzustehen hat. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt noch nicht vor.

## D&O-Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte

Die Beklagte ist Versicherer einer Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte. Der Kläger war Vorstandsvorsitzender der Versicherungsnehmerin.

Der vereinbarte Schutz setzte sich aus zwei Bereichen zusammen:

- Der Haftpflichtschutz erfasste die Inanspruchnahme einer versicherten Person auf Schadensersatz.
- Der Verfahrensrechtsschutz bezog sich auf Strafverfahren, die wegen einer Pflichtverletzung gegen eine versicherte Person eingeleitet wurden.

Für die Versicherungsperiode 2019 war eine Gesamtversicherungssumme von 25 Millionen Euro vorgesehen. In der Versicherungsperiode 2020 belief sich diese Summe auf 15 Millionen Euro. Ergänzend waren jeweils ein Zusatzlimit für Verteidigungskosten und ein persönliches Zusatzlimit für bestimmte Versicherte vereinbart.

## Mitteilungen an den Versicherer und Einleitung eines Strafverfahrens

### Anzeige verdächtiger Vorgänge

Im April 2019 informierte die Versicherungsnehmerin den Versicherer darüber, dass Bedenken wegen verdächtiger Transaktionen und angeblicher Handlungen eines Mitglieds des Finanzteams geäußert worden seien.

Im Juni 2020 teilte die Versicherungsnehmerin im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung mit, dass ein bislang zu ihren Gunsten ausgewiesenes Bankguthaben von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht vorhanden sei. Noch im selben Monat legte der Kläger seine Ämter als Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender nieder.

### Straf- und zivilrechtliche Verfahren

Gegen den Kläger und weitere Personen wird ein Strafverfahren geführt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Daneben wird der Kläger in zahlreichen gerichtlichen Verfahren durch den Insolvenzverwalter der Versicherungsnehmerin sowie durch Anleger in Anspruch genommen. Die im Revisionsverfahren zu klärende versicherungsvertragliche Streitfrage greift der Entscheidung über die gegen den Kläger erhobenen straf- oder zivilrechtlichen Vorwürfe nicht vor.

## Streit über den Umfang des Versicherungsschutzes

### Zunächst verweigerte Deckung

Die Beklagte lehnte die Gewährung von Versicherungsschutz anfangs ab. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen erteilte sie dem Kläger eine Deckungszusage, deren Reichweite im Einzelnen umschrieben war.

Dabei verwies die Beklagte auf die Versicherungssumme von 15 Millionen Euro. Zugleich wies sie darauf hin, dass Abwehrkosten auf diese Summe angerechnet würden.

In der Folge informierte der Versicherer den Kläger mehrfach über den jeweils noch verfügbaren Teil der Versicherungssumme. Im Februar 2024 erklärte die Beklagte schließlich, sowohl die Versicherungssumme als auch die Zusatzlimits seien ausgeschöpft. Weiterer Versicherungsschutz bestehe daher nicht.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Beklagte an versicherte Personen Zahlungen von mindestens 15 Millionen Euro zuzüglich der Zusatzlimits erbracht hat.

### Forderungen des Klägers

Mit seiner Klage verlangt der Kläger 1.091.317,93 Euro. Dieser Betrag betrifft Verteidigungskosten, die im Zeitraum von Juni 2023 bis Januar 2024 angefallen sein sollen.

Darüber hinaus begehrt er die gerichtliche Feststellung, dass die Beklagte ihm Deckungsschutz gewähren müsse. Sein Antrag bezieht sich vorrangig auf die Versicherungsperiode 2020 und eine Summe von bis zu 15 Millionen Euro. Hilfsweise beruft er sich auf die Versicherungsperiode 2019 mit einer Versicherungssumme von bis zu 25 Millionen Euro.

Außerdem verlangt der Kläger die Erstattung der seit Februar 2024 entstandenen Rechtsverteidigungs- und Gerichtskosten aus den gegen ihn geführten straf- und zivilrechtlichen Verfahren.

## Bisheriger Verlauf des Rechtsstreits

Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 11. Dezember 2024 – 2-08 O 357/24). Die hiergegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ebenfalls ohne Erfolg (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. Oktober 2025 – 7 U 7/25).

Das Oberlandesgericht ließ die Revision zu. Mit dieser verfolgt der Kläger seine Anträge vor dem Bundesgerichtshof weiter.

In einer Parallelsache eines ehemaligen Chefbuchhalters der Versicherungsnehmerin entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass sich der dort beklagte D&O-Versicherer zu Recht auf die Erschöpfung der Versicherungssumme berufen habe. Gegenstand des nun anstehenden Verhandlungstermins ist jedoch das eigenständige Revisionsverfahren IV ZR 253/25.

## Maßgebliche Versicherungsbedingungen

### Haftpflicht- und Verfahrensrechtsschutz

Nach Ziffer 1.1.1 der Allgemeinen Bedingungen zur Versicherung für Organmitglieder und leitende Angestellte OLA 2015 erhalten versicherte Personen Schutz, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung bei ihrer versicherten Tätigkeit erstmals schriftlich auf Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz umfasst danach die Prüfung der Haftpflicht, die Übernahme der Verteidigungskosten gegen unbegründete Schadensersatzansprüche und die Freistellung von begründeten Schadensersatzansprüchen.

Ziffer 1.1.2 sieht einen zusätzlichen Verfahrensrechtsschutz vor. Dieser greift unter anderem ein, wenn gegen eine versicherte Person erstmals wegen einer Pflichtverletzung ein Strafverfahren eingeleitet wird. Voraussetzung ist, dass die Pflichtverletzung einen Vermögensschaden verursachen kann. Die Versicherungsleistung besteht insoweit in der Übernahme der Verteidigungskosten.

### Vorsorgliche Anzeige von Umständen

Nach Ziffer 2.8 können während einer Versicherungsperiode entdeckte Umstände, die wahrscheinlich zu einem Versicherungsfall führen, vorsorglich angezeigt werden. Die Anzeige muss die potenzielle Pflichtverletzung einer bestimmten versicherten Person, den möglichen Schaden sowie den potenziellen Anspruchsteller oder das potenzielle Verfahren bezeichnen.

Ein Versicherungsfall, der auf den angezeigten Umständen beruht, gilt nach den Bedingungen als in derjenigen Versicherungsperiode eingetreten, in der die Anzeige erstmals erfolgte.

### Begrenzung und Anrechnung der Versicherungsleistungen

Ziffer 8.1 begrenzt die Verpflichtung des Versicherers für sämtliche Leistungen eines Versicherungsfalls auf die [im Versicherungsschein ausgewiesene Versicherungssumme](https://www.mtrlegal.com/wiki/versicherungssumme/).

Nach Ziffer 8.4 werden allgemeine und besondere Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Sie stehen damit nicht zusätzlich zu dieser zur Verfügung.

Die Serienschadenklausel in Ziffer 8.7.1 bestimmt, dass sämtliche Versicherungsfälle, die auf derselben Pflichtverletzung beruhen, unabhängig von der Zahl der Inanspruchnahmen und Verfahren als ein einheitlicher Versicherungsfall gelten.

## Bedeutung der anstehenden Verhandlung

Der Bundesgerichtshof muss klären, inwieweit die Beklagte unter Berücksichtigung der vereinbarten Versicherungssummen, Zusatzlimits, Anrechnungsregelungen und der Serienschadenklausel noch Verteidigungskosten zu tragen hat. Dabei kommt es auch darauf an, welcher Versicherungsperiode der maßgebliche Versicherungsfall nach den Bedingungen zuzuordnen ist.

Die Entscheidung kann für die Auslegung von D&O-Versicherungsverträgen Bedeutung erlangen, wenn mehrere versicherte Personen in unterschiedlichen Verfahren in Anspruch genommen werden und Verteidigungskosten auf eine begrenzte Versicherungssumme anzurechnen sind. Unternehmen, Organmitglieder und Versicherte, die vergleichbare Vertragsfragen einordnen lassen möchten, können sich an MTR Legal Rechtsanwälte wenden und eine [Rechtsberatung im Vertragsrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/handelsrecht/vertragsrecht/) in Anspruch nehmen.
