# BaFin plant Transparenzregeln für White-Label-Policen

> Ein BaFin-Entwurf konkretisiert, wie Versicherer bei White-Label-Modellen ihre Identität offenlegen und gesetzliche Informationspflichten erfüllen sollen.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/bafin-plant-transparenzregeln-fuer-white-label-policen/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-28

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## BaFin konkretisiert Transparenz bei White-Label-Versicherungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, die Erkennbarkeit des tatsächlichen Versicherers bei White-Label-Versicherungen zu verbessern. Zu diesem Zweck stellte sie am 28. Oktober 2026 den Entwurf eines Rundschreibens mit dem Titel „[Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_10_28_konsultation_11_2026_white-label-versicherungen.html)“ zur öffentlichen Konsultation.

Mit dem geplanten Rundschreiben möchte die BaFin darlegen, wie sie die [gesetzlichen Informationspflichten der Versicherer](https://www.mtrlegal.com/wiki/informationspflichten/) bei solchen Vertriebsmodellen auslegt. Eine abschließende Fassung liegt noch nicht vor.

## Funktionsweise von White-Label-Modellen

### Versicherungsprodukte unter fremdem Namen

Bei einem White-Label-Modell entwickelt ein Versicherer ein Produkt für ein Partner-Unternehmen. Im Vertrieb tritt das Produkt jedoch regelmäßig nicht unter dem Namen des Versicherers auf. Stattdessen vermarktet das Partner-Unternehmen den Versicherungsvertrag unter der eigenen Bezeichnung und übernimmt meist auch die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden.

Der Ausdruck „White Label“ beschreibt in diesem Zusammenhang ein Produkt, das nicht mit der Marke seines Herstellers gekennzeichnet wird. Für Versicherte kann dadurch der Eindruck entstehen, das nach außen auftretende Partner-Unternehmen sei zugleich der Versicherer.

### Risikoträger bleibt Vertragspartner

Der tatsächliche Versicherer wird in den vor dem Vertragsschluss bereitgestellten Informationen und Vertragsunterlagen häufig lediglich als „Risikoträger“ bezeichnet. Nach den Verbraucherinformationen der BaFin ist er in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannt. Er ist der rechtliche Vertragspartner und trägt das mit dem Versicherungsvertrag verbundene finanzielle Risiko.

Das Partner-Unternehmen übernimmt demgegenüber insbesondere die Vermarktung des Produkts. Aufgrund seines hervorgehobenen Außenauftritts ist für Kundinnen und Kunden nicht immer ohne Weiteres erkennbar, dass der Versicherungsschutz nicht bei diesem Unternehmen, sondern bei dem dahinterstehenden Versicherer besteht.

## Anforderungen an die Information der Versicherten

### Identität des Versicherers muss erkennbar sein

Die BaFin erwartet, dass Versicherer ihre gesetzlichen Informationspflichten auch in White-Label-Konstellationen erfüllen. Dazu zählen insbesondere:

- Die vorgeschriebenen Informationen müssen die Identität des Versicherers erkennen lassen.
- Die Darstellung muss dem Transparenzgebot entsprechen.
- Die Angaben müssen das Wahrheitsgebot wahren.

Ist der tatsächliche Versicherer in den Unterlagen nur als Risikoträger aufgeführt, kann dies nach Auffassung der BaFin den gesetzlichen Informationspflichten widersprechen. Entscheidend ist, ob Versicherte hinreichend erkennen können, mit welchem Unternehmen sie den Versicherungsvertrag schließen.

### Zuständigkeiten können schwer abgrenzbar sein

Nach den Verbraucherinformationen der BaFin kann White-Labeling außerdem die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Versicherer und Partner-Unternehmen erschweren. Dies kann sich auch bei Beschwerden auswirken und zu Verzögerungen führen.

Das geplante Rundschreiben soll die aufsichtsrechtliche Auslegung der bestehenden Vorgaben für White-Label-Modelle konkretisieren. Damit verfolgt die BaFin das Ziel, die tatsächliche Rolle des Versicherers für Kundinnen und Kunden deutlicher erkennbar zu machen.

## Öffentliche Konsultation zum Rundschreiben

### Stellungnahmen bis zum 25. November 2026

Zum Entwurf können Stellungnahmen nach den Angaben der BaFin bis zum 25. November 2026 per E-Mail eingereicht werden. Dabei sind das Geschäftszeichen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“ anzugeben.

Da das Konsultationsverfahren noch läuft, steht der endgültige Inhalt des Rundschreibens derzeit nicht fest. Die BaFin stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern daneben eigene Informationen über White-Label-Versicherungen zur Verfügung.

## Vertragliche Einordnung von White-Label-Angeboten

Die klare Bestimmung der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Pflichten ist bei White-Label-Modellen von erheblicher Bedeutung. Dies betrifft sowohl die Gestaltung der Vertragsunterlagen als auch die Zuordnung von Kommunikation, Leistungsversprechen und Verantwortlichkeiten. Unternehmen, Investoren und Versicherte können sich bei damit verbundenen rechtlichen Fragen an MTR Legal wenden und eine [Rechtsberatung im Vertragsrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/handelsrecht/vertragsrecht/) in Anspruch nehmen.
