# 12. GWB-Novelle: Grünen-Antrag stärkt Verbraucher

> Der Grünen-Antrag zur 12. GWB-Novelle betont Verbraucherinteressen, fairen Wettbewerb, Greenwashing-Schutz und neue Regeln für digitale Märkte.

Quelle: https://www.mtrlegal.com/12-gwb-novelle-gruenen-antrag-staerkt-verbraucher/ · Sprache: de · Stand: 2026-10-25

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## Grünen-Antrag zur 12. GWB-Novelle rückt Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur geplanten Reform des Kartellrechts einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht. Der Antrag trägt den Titel „Fair und stark – Für ein Wettbewerbsrecht, das Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt“ und datiert vom 6. Oktober 2026. Er steht im Zusammenhang mit dem Regierungsentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze.

Im Zentrum des Antrags stehen nach der [Darstellung der Fraktion](https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1223234) insbesondere eine stärkere Stellung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie ein besserer Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, irreführender Werbung und Marktkonzentration. Zugleich greift der Antrag eine seit Längerem vertretene Forderung der Grünen auf: faire Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines „Level Playing Field“.

## Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen

### Wettbewerb gegenüber marktmächtigen Digitalkonzernen

Nach dem Antrag sollen kleine und mittlere Unternehmen besser vor Wettbewerbern geschützt werden, die über eine marktbeherrschende Stellung verfügen. Genannt werden dabei insbesondere große Digitalkonzerne. Der Antrag zielt damit nicht auf eine pauschale Schlechterstellung großer Unternehmen, sondern auf eine Ausgestaltung des Wettbewerbsrahmens, die Machtasymmetrien im Markt berücksichtigt.

Darüber hinaus nimmt die Fraktion unfaire Handelspraktiken in den Blick. Kleine und mittlere Unternehmen sollen nach der Zielrichtung des Antrags insoweit stärker abgesichert werden, soweit sie von solchen Praktiken betroffen sind.

### Fairer Wettbewerb als Leitmotiv

Der Begriff fairer Wettbewerbsbedingungen bildet einen wesentlichen Anknüpfungspunkt des Antrags. Gemeint ist nach dem Inhalt des Antrags eine Wettbewerbspolitik, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Marktchancen und Schutzinteressen miteinander in Einklang bringen soll. Dabei bleibt der Antrag auf den Rahmen der geplanten GWB-Novelle bezogen.

## Verbraucherrechte, Werbung und Nachhaltigkeit

### Transparente und verlässliche Informationen

Die Grünen fordern, den Rechtsrahmen für fairen Wettbewerb so zu gestalten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher transparente und verlässliche Informationen erhalten. Der Antrag stellt damit Informationsklarheit als Bestandteil eines verbraucherfreundlichen Wettbewerbsrechts heraus.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor sogenanntem Greenwashing. Gemeint ist die Darstellung von Produkten oder Dienstleistungen als umweltfreundlicher oder nachhaltiger, als sie es tatsächlich seien. Daneben nennt der Antrag den Schutz vor „irreführender Umweltwerbung“.

### Verbindung von Wettbewerb und Nachhaltigkeit

Neben verbraucherschützenden Aspekten soll nach dem Antrag eine bessere Verknüpfung von Wettbewerb und Nachhaltigkeit erreicht werden. Die Aussage bleibt auf die wettbewerbsrechtliche Einordnung beschränkt und beinhaltet keine eigenständige Bewertung einzelner Unternehmen oder Branchen.

## Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle

### Erste Lesung und Ausschussüberweisung

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle am 24. September 2026 in erster Lesung beraten. Anschließend wurde der Entwurf federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Dem Bundesrat war der Gesetzentwurf bereits am 14. August 2026 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden.

Nach der [öffentlich zugänglichen Gesetzesbegründung](https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107865.pdf) sieht der Regierungsentwurf mehrere Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Dazu zählen insbesondere Anpassungen bei der Fusionskontrolle, ein neues Vergabescreening sowie Änderungen im Zusammenhang mit Medienregelungen und Ministererlaubnisentscheidungen.

### Geplante Änderungen bei den Aufgreifschwellen

Nach § 35 Absatz 1 GWB in der Entwurfsfassung sollen die Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle angehoben werden. Vorgesehen sind Schwellen von weltweit mehr als 750 Millionen Euro, im Inland mehr als 75 Millionen Euro bei einem beteiligten Unternehmen und mehr als 20 Millionen Euro bei einem weiteren beteiligten Unternehmen.

Mit der Novelle würden erstmals alle drei Umsatzschwellenwerte des § 35 Absatz 1 GWB gleichzeitig angepasst. Die weltweite Schwelle würde nach den Gesetzesmaterialien um 50 Prozent steigen.

## Vergabescreening und weitere Regelungsbereiche

### Neuer § 32h GWB-E

Der Regierungsentwurf sieht mit dem neuen § 32h GWB-E erstmals ein Vergabescreening durch das Bundeskartellamt im Oberschwellenbereich vor. Öffentliche Auftraggeber sollen verpflichtet werden, die hierfür erforderlichen Daten zu allen Bietern an den Datenservice Öffentlicher Einkauf zu übermitteln.

Nach dem Vorblatt des Gesetzentwurfs entstehen durch den Entwurf keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für Bürgerinnen und Bürger soll kein Erfüllungsaufwand entstehen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme ergänzende Absätze 3 und 4 zu § 32h GWB-E verlangt. Danach soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Wirksamkeit, Praxistauglichkeit und Erfüllungsaufwand des Vergabescreenings überprüfen.

### Ministererlaubnis und Medienregelungen

Beim Rechtsschutz gegen Entscheidungen über Ministererlaubnisse soll nach der Gesetzesbegründung der Zustand vor der 9. GWB-Novelle wiederhergestellt werden. Damit soll der Ausnahmecharakter der Ministererlaubnis betont werden.

Im Bereich der Medienregelungen ist Hintergrund der Änderung, dass § 38 Absatz 3 GWB bislang bei Presseunternehmen das Vierfache und bei Rundfunkunternehmen das Achtfache der Umsatzerlöse zugrunde legt. Diese unterschiedliche Behandlung wird nach der Begründung nicht mehr als sachgerecht angesehen.

## Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss

### Gegenstand der Beratung

Der Antrag der Grünen war zusammen mit dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Anhörung fand als 54. Sitzung des Ausschusses am Mittwoch, 14. Oktober 2026, von 14.30 Uhr bis 16 Uhr im Paul-Löbe-Haus statt.

In der Anhörung standen nach der dokumentierten Tagesordnung und den begleitenden Unterlagen insbesondere folgende Themen im Mittelpunkt:

- Fusionskontrolle,
- Vergabescreening,
- § 32f GWB,
- Sonderregelungen für Medienkooperationen,
- wettbewerbliche Fragen im Zusammenhang mit marktmächtigen digitalen Akteuren.

Ein Sachverständiger nahm in seiner Stellungnahme ausdrücklich auch auf den Grünen-Antrag Bezug. Er sprach sich dafür aus, § 19a GWB zu stärken und um Regeln für Künstliche Intelligenz zu ergänzen. Diese Einschätzung ist als Beitrag im Rahmen der parlamentarischen Anhörung einzuordnen und ersetzt keine abschließende gesetzgeberische Entscheidung.

### Stellungnahmen aus dem Medienbereich

Presseverbände haben die Novelle als nicht weitgehend genug bewertet und weitere Anpassungen des § 19a GWB mit Blick auf fairen Wettbewerb gegenüber digitalen Gatekeepern vermisst. Diese Position betrifft die politische und wettbewerbsrechtliche Bewertung der geplanten Änderungen und ist von den konkreten Regelungen des Regierungsentwurfs zu unterscheiden.

Nach der bisherigen Verfahrensentwicklung wurde der Referentenentwurf im Juni 2026 vorgelegt, der Regierungsentwurf im Juli 2026 beschlossen. Ein Inkrafttreten bis Ende 2026 wird angestrebt, soweit das Gesetzgebungsverfahren entsprechend fortschreitet.

## Bedeutung für Unternehmen und Marktteilnehmer

Die geplante 12. GWB-Novelle und der begleitende Antrag der Grünen betreffen zentrale Fragen des deutschen Wettbewerbsrechts. Für Unternehmen können insbesondere die geplanten [Änderungen bei der Fusionskontrolle](https://www.mtrlegal.com/12-gwb-novelle-aendert-die-fusionskontrolle/), das vorgesehene Vergabescreening und die Diskussion über marktmächtige digitale Plattformen von Bedeutung sein.

Zugleich zeigt der Antrag, dass verbraucherbezogene Informationspflichten, Nachhaltigkeitsaussagen und der Schutz vor irreführender Umweltwerbung weiterhin im Fokus der wettbewerbspolitischen Debatte stehen. Wer zu diesen Themen rechtliche Fragen hat, kann sich im Bereich [Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht](https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht/) an MTR Legal Rechtsanwälte wenden.
